Fotoversicherung
Als Fotoversicherung wird umgangssprachlich die Versicherung von fototechnischen Ausrüstungsgegenständen (als eine Ausprägung der Schadenversicherung) bezeichnet. Bei den meisten Anbietern sind auch Hilfsmittel wie Laptops und Tablet-Computer versicherbar.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Versicherte Gefahren[Bearbeiten]
Bei vielen Anbietern sind die Grundgefahren wie Einbruchdiebstahl und Raub sowie selbstverschuldete Schäden z. B. das versehentliche Fallenlassen versichert. Einige Anbieter bieten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl, Diebstahl aus Zelten und Verkratzen von Linsen an.
Beitragsgestaltung[Bearbeiten]
Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und der gewählten Selbstbeteiligung, im Mittel liegt dieser für den Grundversicherungsschutz zur Zeit bei etwa 2,5%.
Entschädigung[Bearbeiten]
Für gewöhnlich wird im Totalschadenfall der Neuwert der versicherten Gegenstände ersetzt, einige Anbieter leisten auch Schadenersatz in Form von Naturalersatz. Im Teilschadenfall werden die anfallenden Reparaturkosten ersetzt.