Feindberührung

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Im Gefechtskampf wird mit Feindberührung euphemistisch das Zusammenstoßen mit gegnerischen Einheiten bezeichnet, das zu Kampfhandlungen führt. Der Zusammenstoß kann sowohl beabsichtigt als auch unbeabsichtigt erfolgen, was für das weitere Vorgehen von Bedeutung ist.

Die entsprechende Reaktion auf eine beabsichtigte Feindberührungen werden in NATO-Ländern meistens vor dem Einsatz durch die Einsatzregeln festgelegt. Der kommandierende Offizier entscheidet anhand dieser Grundregeln und seiner persönlichen Einschätzung der Lage über das weitere Vorgehen: Soweit Feuererlaubnis besteht, ist der Angriff mit den vorhandenen Mitteln und angemessener Stärke zu bekämpfen. Es ist des Weiteren zu entscheiden, ob man die Stellung beibehält, vordringt oder den Rückzug antritt.

Jede Feindberührung muss vorgesetzten Organisationseinheiten entsprechend dem vorgegebenen Meldeweg mit Angabe von Lage, Stärke, Richtung, Waffenart und (vermutetem) Gegner gemeldet werden. Gleichzeitig kann – wenn verfügbar – auch Feuerunterstützung durch Artillerie oder Luftnahunterstützung (englisch close air support, CAS) durch Flugzeuge und Hubschrauber angefordert werden.

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