Exekutivdienstgesetz
Das Exekutivdienst (EDG) ist ein in mehreren maßgeblichen politischen Parteien Österreichs angedachtes, und von allen Gewerkschaftsfraktionen gefordertes Gesetz zur Regelung von Aufgaben, Rechten und Pflichten der österreichischen Exekutivbediensteten.
Historie[Bearbeiten]
Bereits im Jahr 1991 wurde von der freiheitlichen Gewerkschaftsfraktion "Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher" (AUF) die Einführung dieses Gesetzes vorgeschlagen.[1]. Diese Forderung wurde mittlerweile auch von exekutiven Fraktionen der FSG und der FCG übernommen[2][3] Unter der ersten schwarz-blauen Bundesregierung unter der zuständigen Ressortministerin Susanne Riess-Passer gelangte das EDG bis zur Begutachtungsreife, wurde aber dennoch nicht beschlossen. Auch vor der Nationalratswahl 2002 bekannte sich Bundeskanzler Schüssel zu diesem Gesetz, die folgende Gesetzgebungsperiode brachte jedoch abermals keinen Gesetzesbeschluss.[4] Die in dieser Zeit auch von der SPÖ eingeforderte Gesetzeseinführung wurde von dieser selbst, nachdem sie sich wieder in Regierungsverantwortung befand, nicht umgesetzt.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Steiermärkischer Landtag - XIV. GESETZGEBUNGSPERIODE, 2004 - Unstelbständiger Entschließungsantrag der Abgeordneten Lafer und List betreffend Schaffung eines eigenen Exekutivdienstgesetzes
- Hochspringen ↑ FCG-KdEÖ - "Deutlich mehr Gehalt"
- Hochspringen ↑ FSG Klub der Exekutive - "FSG fordert eigenes Exekutivdienstgesetz"
- Hochspringen ↑ ÖGB - "Exekutivgewerkschafter/ÖGB verurteilen politischen Tauschhandel"