Eschenaurecht
Das in einigen fränkischen Gegenden existierende Eschenaurecht bedeutet die Nutzung eines Niederwaldes, in dem es keine hiebreifen Eichen gibt. Ein Eschenaugert ist 7,20 m breit und 50,40 m lang, das entspricht 362,88 qm. Im Gegensatz zum Rechtler Wald oder Gemeindewald gab es keine "Holzsteuer" (Gebühr je Gert). Das Eschenaurecht ist als Holznutzungsrecht bei jedem Rechtler im Grundbuch eingetragen. Die Austeilung erfolgt meist in 4-jährigem Turnus und hat auch den Zweck, die Waldstruktur zu verbessern.[1]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Erich Krück: ERGERSHEIM ein Dorf in Mittelfranken. Erschienen 1992.