Erich Wiegand
Personendaten | |
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NAME | Wiegand, Erich |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Kriminalkommissar in der Gestapo |
GEBURTSDATUM | 8. Mai 1913 |
GEBURTSORT | bei Warburg |
Erich Wiegand (* 8. Mai 1913 bei Warburg) war als SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar Leiter eines Referats bei der Staatspolizeistelle Kassel (Stapo Kassel) als Dienststelle der Geheimen Staatspolizei (Gestapo). Im Jahr 1943 wurde er zu der Operation Iltis abkommandiert, wobei die letzten Juden aus Belgien deportiert wurden. Ab 1954 gehörte er der Organisation Gehlen (OG) an und wurde 1956 in den Bundesnachrichtendienst (BND) Übernommen.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Ausbildung und Laufbahn bei der SS und Gestapo[Bearbeiten]
Als Sohn eines Oberwachtmeisters der Gendarmerie besuchte er in Arolsen das Gymnasium und absolvierte im März 1932 die Prüfung zum Abitur. Schon im April 1932 wurde er Mitglied der NSDAP und der SS in der 35. SS-Standarte. Nachdem er im März 1934 diese Tätigkeit beendet hatte, begann seine Laufbahn bei der Gestapo in Kassel. Die Prüfung zum Kriminalassistenten bestand er im Juli 1937 auf der Führerschule der Sicherheitspolizei. Die Ernennung zum Krininalkommissar-Anwärter erfolgte im August 1937.
Zur SD-Dienststelle der Staatspolizeistelle Dresden (Stapo Dresden) wurde er im Jahre 1939 versetzt. Dort wurde er im August 1940 zum Kriminalkommissar ernannt. Zum SS-Obrsturmführer wurde er dort im Juli 1941 befördert. Von Dresden aus erfolgte auch ein Einsatz in Belgrad, über den aber bisher keine Angaben vorliegen. Im Dezember 1941 wurde er wieder zur Stapo Kassel zurückbeordert.
Im Januar 1942 übernahm er vom Kriminalrat Walter Alboldt die Leitung des Referats II E, die für die Überwachung und Verfolgung von ausländischen Zwangsarbeitern zuständig war.
Tätigkeit bei der "Operation Iltis"[Bearbeiten]
Da er nach seinen Personalunterlagen die französiche und englische Sprache in Wort und Schrift beherrschte, eignete sich Wiegand zu Einsätzen in ausländischen Gebieten mit diesen Sprachen. In seinen Gestapo-Papieren wurde denn auch vermerkt z.(ur) b.(esonderen) V.(erwendung) Gruppe Iltis. Wiegand wurde im Juli 1943 ins Ausland abkommandiert. Schon im Sommer 1942 hatten die Vorbereitungen zu den letzten Deportationen von Juden aus den Niederlanden und Belgien begonnen. In den ersten Septembertagen 1943 wurde die Deportationen aus Belgien ausgeführt. Dabei wurden etwa 1000 Juden aus Brüssel und Antwerpen in das Lager Malines gebracht. In welchem Umfang Wiegand daran beteiligt war, ist bisher nicht nachgewiesen.
Über seine weiteren Einsätze bis Kriegsende konnten bisher keine Unterlagen nachgewiesen werden. Am 14. Juni 1944 wurde ihm das Kriegsversdienstkreuz II. Klasse verliehen.
Ermittlungen und Vorutersuchungen zur Beihilfe zum Mord[Bearbeiten]
Gegen Wiegand hatte das Amtsgericht Kassel am 7. November 1960 einen Haftbefehl erlassen, wobei auch eine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Die Verhaftung Wiegands erfolgte am 26. November 1960 mit einer Vorführung bei einem Oberamtsrichter. Vor dem Amtsrichter behauptete Wiegand, dass er wegen der Hinrichtung des polnischen Zwangsarbeiters Bronislaw Pecka von der Staatsanwaltschaft Kassel in den Jahren 1950 bis 1952 verhört geworden wäre. Die Ermittlungen seien jedoch eingestellt worden.
Am 1. Dezember 1960 wurde auf seinen Antrag hin der Haftbefehl aufgehoben, da er darauf bestanden hatte, dass die Hinrichtung des polnischen Zwangsarbeiters gültiges Recht gewesen wäre, das er in seiner Eigenschaft als Kriminalbeamter bei der Gestapo und der damit automatisch verbundenen Zugehörigkeit zur SS auszuführen hatte.
Im Jahre 1951 wurde Wiegand erneut vernommen, wobei es um die Hinrichtungen der polnischen Zwangsarbeiter Josef Jurkiewicz und Stefan Luba ging. Mit seiner Vernehmung am 16. Oktober 1961 wurden die Vorunterschungen zu den beiden Hinrichtungen beim Landgericht Kassel abgeschlossen.
Die Oberstaatsanwaltschaft Kassel beantragte am 10. Januar 1962 die Anschuldigungen gegen Wiegand außer Verfolgung zu setzen. Die I. Strafkammer des Langerichts Kassel stimmte am 20. März 1962 diesem Antrag zu. In den Beschluss der Strafkammer wurde betont, dass Wiegand bei beiden Hinrichtungen die Aufsicht geführt habe und in konkreter Form beigetragen hatte. Es würde aber keinen Nachweis dafür geben, dass er bei Anspannung seines Gewissens hätte erkennen können, daß die Tötungshandlungen rechtswidrig waren.
Als entlasten wurde ihm angerechnet, dass er schon quasi als Jugendlicher nach 1932 Mitglied der NSDAP und der SS geworden ist. So wäre er gleich nach seiner Schulausbildung in die nationalsozialistische Gedankenwelt hinein gewachsen. Es sei, daß es ihm nicht möglich gewesen sein mag, einen eigenen kritischen Standpunkt zu beziehen, der ihn in die Lage versetzt hätte, das Unrecht der Hinrichtungen zu erkennen. Wenn in einem Handbuch zum NS-Recht angeführt wurde, dass der Geschlechtsverkehr eines polnischen Zwangsarbeiters mit einer deutschen Frau mit dem Tode bestraft wurde, dann könnte man von Wiegand als einem Nichtjuristen nicht erwarten, dass er dieses Verhalten als strafwürdiges Unrecht angesehen hätte.
Mitarbeiter der OG und des BND[Bearbeiten]
Seit 1954 war Wiegang für die OG tätig und wurde ab 1956 in den BND übernommen. Schon bei seinen Vernehmungen ab Januar 1960 über Angehörige der Kasseler Gestapo kannte der zuständige Kriminaloberkommissar in Kassel die Mitgliedschaft von Wiegand im BND, wobei er angab, dass dieser im Saargebiet für den BND tätig sei.[1]
Am 28. November 1960 beantragte Wiegand in einem Schreiben die Aussetzung des Haftbefhels mit folgender Begründung:
Ein Fluchtversuch ist bei mir nicht gegeben. Ich habe in Kassel festen Wohnsitz. Wie der Staatsanwaltschaft bekannt ist, bin ich im staatlichen Abwehrdienst tätig und habe deshalb nicht die Möglichkeit, über die Grenzen der Bundesrepublik zu gehen. Insbesondere ist es ausgeschlossen, daß ich als ehemaliger Anghöriger der SS und Gestapo und aufgrund meiner Tätigkeit im Abwehrdienst seit 1954 in einen der Ostblockstaaten gehe. Auch bei einer Flucht über die anderen Grenzen des Bundesgebietes würde mir meine Existenzgrundlage fehlen. Ich würde mit damit auch jede Möglichkeit verbauen, später in der Bundesrepublik mich in meinem Beruf zu betätigen. Vor allen Dingen scheidet ein Fluchtverdacht deshalb aus, weil ich den Haftbefehl - zumindest aus subjektiven Gründen - für ungerechtfertigt halte
Der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Kassel erhielt drei Monate nach Einstellung des Verfahrens gegen Wiegand ein Schreiben des BND. Darin bat der BND, eine Abschrift des Beschlusses des Landgerichts zu erhalten und an den Herrn Generalbundesanwalt zu senden, um diese Abschrift dann der zuständigen Stelle weiterzuleiten.
Literaturquelle[Bearbeiten]
- Gunnar Richter: Das Arbeitserziehungslager Breitenau (1940 - 1945). Ein Beitrag zum nationalsozialistischen Lagersystem - Straflager, Haftstätte und KZ-Durchgangslager der Gestapostelle Kassel für Gefangene aus Hessen und Thüringen. In: Schriften zur regionalen Zeitgeschichte. Band 22. Jenior, 2009, ISBN 978-3-934377-42-4, ISSN 0175-1840 (PDF-Datei; 3,4 MB [abgerufen am 6. Januar 2014]).
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ im schriftlichen Bericht wurde seine Mitgliedschaft im BND mit dem Verfassungsschutz verwechselt