Eintagsküken

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Eintagsküken

Als Eintagsküken werden in Geflügelzucht oder -produktion frisch geschlüpfte Küken bezeichnet, die nicht älter als einen Tag sind. Männlichen Eintagsküken (Bruderküken) werden in der kommerziellen Hühnerzucht vielfach aus wirtschaftlichen Gründen getötet.

Problem[Bearbeiten]

Intensivierung der kommerziellen Hühnerhaltung[Bearbeiten]

Der Gesamthühnerbestand zur Fleisch- und Eiererzeugung umfasst weltweit geschätz um 22 bis mindestens 58 Milliarden Tiere.[1][2] In Industriestaaten und Schwellenländern gestaltet sich die Hühnerhaltung zum größten Teil als intensive Landwirtschaft innerhalb der freien Marktwirtschaft.

Hybriden und Diversifizierung[Bearbeiten]

Zur Optimierung der Leistung werden in der intensiven Hühnerhaltung nahezu ausschließlich Hybridhühner eingesetzt, die entweder zur Eierproduktion (Legehennen) oder Fleischproduktion (Broiler) gezüchtet werden. Bei der Fleischproduktion können sowohl Hähne als auch Hennen benutzt werden. Allerdings sind Zuchtstämme für die Eierproduktion relativ leicht und langsamwachsend, sodass nur die Hennen einsetzbar und die Hähne wirtschaftlich unproduktiv sind.[3]

Kükentötung[Bearbeiten]

Geschredderte Küken

Aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Wertes werden in Deutschland pro annum 50 Millionen Eintagsküken nach der Geschlechtsbestimmung entsorgt.[4] Dies geschieht in der Europäischen Union durch Vergasung oder Zerkleinerung (Schredderung, Homogenisierung, Zermusung), in Entwicklungsländern auch durch Verbrennung, Erstickung, Ertrinkung oder Zerquetschung.[5]

Diskussionen[Bearbeiten]

  • Die ersten breiten Diskussionen über die Richtigkeit des Kükentötens datieren vom ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts. 2009 Vertrat der damalige Bioland-Vorsitzender Thomas Dorsch die Meinung, dass in wenigen Jahren für biologisch erzeugten Eier keine männliche Küken getötet werden müssten[6].
  • Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen hat im September 2013 mit Bezug auf das Tierschutzgesetz (TierSchG) das Töten der Eintagsküken verboten. Dies erfolgte, nachdem die Staatsanwaltschaft Münster das Töten von männlichen Küken als tiergesetzwidrig eingeschätzt hatte.[7] Am 20. Mai 2016 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Grundsatzurteil diesen Erlass für nichtig erklärt.[4] Im Januar 2017 ließ das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen dieses Urteil zu.[4]
  • 2015 nahm der Bundesrat einen Gesetzesentwurf gegen das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen an. Der Bundestag lehnte den Antrag daraufhin im März 2016 ab.[8]

Argumente[Bearbeiten]

Pro[Bearbeiten]

  • Da es in der Eierproduktion welt- und europaweit eine starke Konkurrenz gibt, würde eine Abschaffung der jetzigen Praxis zu einem erheblichen Preisanstieg der Eier aus dem betroffenen Ländern führen.
  • Es ist zu erwarten, dass die spektroskopische Geschlechtsbestimmung vor dem Schlüpfen ("in ovo") bald möglich ist und das Töten von männlichen Küken daher nur eine vorübergehende Sache ist.[9]

Contra[Bearbeiten]

  • § 1 des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf.[10] Die Gegner des Bruderkükentötens sehen wirtschaftliche Vorteile in diesem Kontext nicht als hinreichende Begründung.
  • Die Geschlechtsbestimmung in ovo, wenn sie überhaupt praktisch angewandt werden kann, wird für Kleinbetriebe zu kostspielig sein und wird diese wahrscheinlich durch Großbetriebe vom Markt konkurrieren lassen.

Lösungsansätze[Bearbeiten]

  • Die Erzüchtung von Zweinutzungshühnern, welche sowohl in der Fleisch- als auch in der Eierproduktion mit den heutigen Hybridrassen konkurrieren können
  • Geschlechtsbestimmung in ovo
  • Querfinanzierung: die Eier der Legehennen werden teurer verkauft, sodass mit dem Erlös männliche Küken gemästet werden können.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

Info Sign.svg Dieser Wikipedia-Artikel wurde, gemäß GFDL, CC-by-sa mit der kompletten History importiert.