Einheitspreisverfahren
Das Einheitspreisverfahren (engl. uniform price auction oder clearing price auction) ist ein Verfahren, das bei einer Versteigerung von vielen identischen Gütern, bei der Geboten auf Teilmengen erlaubt sind, Anwendung finden kann. Beispiel für derartige Versteigerungen finden sich im Strom- und Gasmarkt bei den täglichen Auktionen zu Einspeisungen für den Folgetag. Die Abgabe der Gebote erfolgt dabei verdeckt für alle anderen Bieter. Jeder Bieter kennt nur sein Gebot bzw. seine Gebote, die jeweils aus einer Mengenangabe und einem Preis bestehen. Die Gebote müssen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt abgegeben werden. Die abgegebenen Gebote werden dann vom Auktionator nach der Höhe des Gebotspreises sortiert, bei gleichem Gebotspreis wird meist nach dem Zeitpunkt des Gebotes zusätzlich sortiert.
Die in den Geboten angegebenen Mengen werden aufsummiert, beginnend mit dem Gebot mit dem höchsten Preis. Der Preis des Gebotes, bei dem die aufsummierten Gebotsmengen die insgesamt angebotene Menge erreichen oder überschreiten, wird dann als der Einheitspreis festgelegt, zu dem alle Gebote, die in dieser Summenbildung berücksichtigt wurden, abgerechnet werden. Alle diese Gebote mit Ausnahme des letzten Gebotes erhalten eine Zuteilung der vollen Gebotsmenge, das letzte Gebot, also das, dessen Preis als Einheitspreis festgelegt wurde, erhält ggf. nur eine Teilmenge, die verbleibende Menge, zugeschlagen.