Einfahrzeugalarm
Der Begriff Einfahrzeugalarm oder Einfahrzeugalarmierung bezeichnet insbesondere bei der Feuerwehr die Alarmierung lediglich eines Fahrzeuges zum Einsatzort entsprechend der Alarm- und Ausrückeordnung.
Je nach Einsatzart und Schadenslage kann es sich dabei um ein entsprechendes Einsatzfahrzeug (z.B. Tanklöschfahrzeug bei Kleinbränden wie einem Containerbrand, etc.), Rüstwagen bei technischer Hilfeleistung, Schlauchwagen für die Sicherstellung der Wasserversorgung über längere Wegstrecken oder den Einsatz einer Drehleiter handeln. Diese Fahrzeuge sind je nach Fahrzeug- und Bauart für eine Trupp-, Staffel- oder Gruppenbesatzung ausgestattet. Im Gegensatz zum Einfahrzeugalarm wird bei einem Mittel- oder Großbrand bzw. bei unklarer Einsatzlage der ganze Löschzug oder die Löscheinheit alarmiert und rückt, gegebenenfalls verstärkt durch weitere Einsatzkräfte, mit allen oder allen hierfür erforderlichen Fahrzeugen aus.
Die Alamierung Freiwilliger Feuerwehren erfolgt überwiegend als Stiller Alarm mittels Funkmeldeempfänger, wobei auch gelegentlich andere Alarmierungen möglich sind.
Der Einfahrzeugalarm dient der „optimalen Ressourcennutzung“, was im Klartext Kostenersparnisse beispielsweise für die Verdienstausfallentschädigung bei freiwilligen Einsatztkräften bedeutet.