Ein Deutscher und ein Jude untersuchen Auschwitz!

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Filmdaten
Deutscher TitelEin Deutscher und ein Jude untersuchen Auschwitz! -Ernst Zündel und David Cole-
OriginaltitelA German and a Jew investigate Auschwitz! -Ernst Zündel and David Cole-
ProduktionslandKanada
OriginalspracheEnglisch
Erscheinungsjahr1993
Länge80 Minuten
Stab
RegieDavid Cole
ProduktionSamisdat

Ein Deutscher und ein Jude untersuchen Auschwitz!, teilweise auch als Ein Deutscher und ein Jude besuchen Auschwitz bezeichnet, ist ein von Ernst Zündel 1993 produzierter Film von David Cole, in dem der Holocaust geleugnet wird.

Handlung[Bearbeiten]

Ernst Zündel und David Cole, ein sich als orthodoxer Jude ausgebender junger Mann mit Kippa, behaupten, dass es keinen Holocaust gegeben hätte und in Auschwitz nicht 1,5 Millionen Juden ermordet worden wären.

Zu Beginn des Films tätigt Ernst Zündel Angaben zur eigenen Person und erläutert Motive und Details zu seinen angeblich jahrelang gewonnenen Gerichtsprozessen in Kanada und wie es angeblich dazu kam, dass David Cole zu ihm Kontakt aufgenommen hätte.

Den restlichen Film über gehen Zündel und Cole durch Auschwitz und versuchen angeblichen Ungereimtheiten zwischen der Geschichte des Holocaustes und den baulichen Gegebenheiten in Auschwitz aufzuzeigen. Dabei geht es beispielsweise darum, dass an der Todesmauer, an der unzählig viele Menschen erschossen wurden, keine Einschusslöcher zu finden seien oder dass die Gaskammern erst nach 1945 errichtet worden seien.

Hintergrund[Bearbeiten]

David Cole, zum Zeitpunkt des Films Anfang 20, wurde durch den Film innerhalb der revisionistischen Szene bekannt. Als Sohn zweier jüdischer Eltern, aber selbst Atheist, begann er sich Ende der 1980er in rechtsextremen Bewegungen zu engagieren. Zusammen mit Ernst Zündel besuchte er 1992 Auschwitz und gab sich dort als orthodoxer Jude aus, um dort investigativ recherchieren zu können.[1] Die Finanzierung des Films übernahm der revisionist Bradley Smith. Die Kosten beliefen sich auf ca. 15.000 bis 20.000 US-Dollar.[2]

Seine Erfahrungen betrachtete er als intellektuelles Erlebnis. Das mitgeschnittene Video wurde über Zündels Institute of Historical Review (IHR) zum Kauf angeboten. Eine Broschüre mit einem Brief von David Cole wurde beigefügt, in dem er seine Intention darlegte:

“I reasoned that if I went to Auschwitz as a Jew rather than as a revisionist that I would have a better chance to cut through the misinformation and lies that so distort what really happened in the German camps during the war. ... So, donning my yarmulke, and not letting anybody in Poland know where my sympathies were, I began my journey.”

„Ich nahm an, dass, wenn ich als Jude statt als Revisionist nach Auschwitz ginge, ich eine größere Chance hätte, durch die ganzen Falschinformationen und Lügen zu kommen, die die Wahrheit darüber verbergen, was in den deutschen Konzentrationslagern wirklich passierte. Also trug ich meine Kippa und ließ niemanden in Polen wissen, was meine wahre Intention war.“

David Cole: Broschüre zitiert nach The Jewish Week[1]

David Coles jüdische Herkunft war für das IHR wertvoll, da sie so ihre antisemitischen Bestrebungen verbergen konnten.[3]

Bewertung[Bearbeiten]

Der Film beinhaltet keinerlei geschichtlich relevanten Erkenntnisse über das KZ Auschwitz. Die Behauptungen des Films und die Argumente, dass es den Holocaust und eine industrielle Ermordung von 1,5 Millionen Juden in Auschwitz nicht gegeben hätte, lassen sich leicht widerlegen. Nach Eigenangaben verkaufte sich das Video rund 30.000 mal.

Der Film wurde in Deutschland 1994 auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Elizabeth Applebaum: Rebel without a Cause. In: The Jewish Week vom 14. April 1994. Online: Vorschau über HighBeam Research
  2. Michael Shermer, Alex Grobman: Denying History: Who Says the Holocaust Never Happened and Why Do They Say It? University of California Press, 2009, ISBN 978-0-520-26098-6, S. 70 f.
  3. Anti-Defamation League (Hrsg.): The Church of the Creator: Creed of Hate. 1992 (nizkor.org).
  4. Bundesanzeiger Nr. 120 vom 30. Juni 1994