EU-Fahrzeuge

Aus MARJORIE-WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche

EU-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die für andere Länder der Europäischen Union produziert wurden. In Zusammenhang mit Fahrzeugen werden die Begriffe Grauimport und EG-Import synonym verwendet; bei Import von jeweils einheimischen Marken spricht man von Reimport.

Marktsituation[Bearbeiten]

Automobilhersteller betreiben eine internationale Politik der Preisdifferenzierung. Fahrzeuge werden in verschiedenen EU Ländern zu unterschiedlichen Nettoexport-Preisen angeboten. Gründe hierfür sind unterschiedliche Luxus-, oder Umsatzsteuer-sätze sowie die Kaufkraft in den jeweiligen Ländern.[1] Wenn diese Fahrzeuge im Quellland günstig eingekauft werden und im Zielland entsprechend angeboten, kann der Preisvorteil für den Endkunden gravierend sein.[2]

Unterschiede zu klassisch erworbenen Neuwagen[Bearbeiten]

Die Fahrzeuge genügen den technischen Normen der EU Normenhierarchie, die Materialien und Bauteile sind die gleichen, wie bei sonst üblichen Neuwagen. Eine Homologation, die bei Nicht-EU-Fahrzeugen notwendig sein könnte, entfällt.

Die Modellauswahl der Fachhändler ist meist größer.

Die Ausstattung kann variieren, daher ist die Fahrzeugbeschreibung zu beachten. Fahrzeugbezeichnungen können wegen unterschiedlicher Standards in den Ländern verwirren.

Gewährleistung[Bearbeiten]

Wenn das Fahrzeug innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeit durch den Hersteller an den Endkunde ausgeliefert wird, kann diese Gewährleistung auch entsprechend EU - weit in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen hierfür:

- Serviceheft des Herstellers, mit Fahrgestellnummer, gestempelt und unterschrieben vom ausliefernden Betrieb - COC (Certificate of Conformity), die „Eu - Übereinstimmungserklärung“ welches als Bestimmungsort die EU auszeichnet

Diese Gewährleistung kann bei allen Werkshändlern innerhalb der EU auf Wunsch verlängert werden.[1]

Rechtliche Grundlagen[Bearbeiten]

1958 wurde ein internationale Abkommen zur Hamonisierung der technischen Vorschriften für Fahrzeuge abgeschlossen. Die EU trat diesem Abkommen 1998 bei, das bedeutet, dass die Bestimmungen des Abkommens in EU-Recht übernommen wurden. [3] 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz ein Urteil erlassen, das einen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Zulassungsbehörde bei der Zulassung von EU-Fahrzeugen begründet[4]

Quellen[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Info Sign.svg Dieser Wikipedia-Artikel wurde, gemäß GFDL, CC-by-sa mit der kompletten History importiert.