Dritthaftung
Die Dritthaftung, auch Drittschadenshaftung (engl. third party damage liability), ist die Haftung des Schädigers gegenüber solchen Personen, mit denen er in keinen rechtlichen Beziehungen steht. Diese werden juristisch als "Dritte" bezeichnet. Ein solcher Fall ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein Rechtsanwalt zugunsten seines Mandanten (Vertragspartner) in einem Zivilverfahren unwahre Tatsachen vorträgt und daraufhin ein Fehlurteil zu Lasten des Prozessgegners (Dritter) ergeht. Hier haftet der Rechtsanwalt der Gegenseite, mit der er in keinerlei vertraglichen Beziehungen steht, auf Schadensersatz für den zu Unrecht verlorenen Prozess.
Je nach Gesetz greift eine Drittschadenshaftung nur bei Vorsatz oder, bei einer Gefährdungshaftung, in begrenzter oder unbegrenzter Höhe.
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