Diskussion:Kanzlerakte

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In dem Artikel heißt es: <quote>zum Zeitpunkt der angeblichen Abfassung des geheimen Staatsvertrags die Bundesrepublik Deutschland noch gar nicht gegründet war und es eine provisorische Regierung Westdeutschlands nie gab</quote>

Das ist nachweislich falsch, wie jeder bei einem Blick in Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der "Satzung der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland" vom 20.04.1949 (also vor der Verabschiedung des Grundgesetzes, mit dem die >BRD< gegründet wurde) sehen kann. Darin heißt es:

"1. Die Hohe Kommission übt gemäß den Bestimmungen des Besatzungsstatuts die Kontrolle über die Bundesregierung und die Regierungen der sie bildenden Länder aus. …" (zitiert nach: http://www.verfassungen.de/de/de49/satzunghohekommission49.htm).

Also gab es sehr wohl eine provisorische Regierung in den Westzonen ("Westdeutschland"). Sie wurde durch die aufgrund der "Proklamation Nr. 2" der Militärregierung – Deutschland Amerikanische Zone vom 19.09.1945, geändert durch die "Proklamation Nr. 4" vom 01.03.1947 von den Westalliierten eingerichteten Länder gebildet. In Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 der "Proklamation Nr. 2" heißt es:

"Artikel I. Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten" [gemeint sind Länder] "bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben" (zitiert nach http://www.verfassungen.de/de/bw/wuerttemberg-baden/proklamation2-45.htm).

Es waren diese Länder, die auf Befehl der Westalliierten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wählten und schließlich nach der Präambel des >Grundgesetzes< über das "Grundgesetz für die BRD" abstimmten (http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html). Das hat also absolut nichts mit dem souveränen Willen des deutschen Volkes zu tun gehabt, es waren und sind ganz einfach Marionetten der Westalliierten!

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Alliierte Kontrollrat aus den drei Westalliierten bestand (siehe Artikel 1 Absatz 1 der "Satzung der Alliierten Hohen Kommission") und dass das >Bundesverfassungsgericht< am 28.01.1998 in der Begründung des Verfahrens 2 BVR 1981/97 feststellte:

"Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte …" (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/01/rk19980128_2bvr198197.html).

Lesen hilft!

Du kannst den Artikel gerne verbessern. Gruß --Move (Diskussion) 16:58, 21. Okt. 2015 (CEST)
Dieser Artikel klingt überzeugend, enthält aber Fehler. So wird behauptet, dass Egon Bahr 1972 - 1976 Minister von Willy Brandt war. Brandt trat 1974 zurück.