Deutsche FilmversicherungsGemeinschaft

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Deutsche FilmversicherungsGemeinschaft (DFG)
DFG Logo.jpg
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 1933
Sitz Hamburg
Mitarbeiter 12 (2013)
Branche Versicherungen
Website www.d-f-g.de

Die Deutsche FilmversicherungsGemeinschaft (DFG) ist ein Filmversicherer in Deutschland. DFG ist ein Markenzeichen der Firma Burmester, Duncker & Joly GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, die das Gesamtmanagement der Filmversicherung für die in der DFG zusammengeschlossenen beteiligten Versicherer verantwortet.

Tätigkeit[Bearbeiten]

Die Deutsche FilmversicherungsGemeinschaft bietet Versicherungsschutz für nationale und internationale Kino-, TV- und Werbefilme sowie TV-Serien- und Produktionen.

Die DFG versichert gegen

  • Personenausfall
  • Sachausfall
  • Bild-, Ton- und Datenträger-Verlust oder -beschädigung (BITODA)
  • Verlust oder Beschädigung von Filmgeräten (Kameras, Beleuchtung)
  • Verlust oder Beschädigung der Requisiten- und Ausstattung
  • Diebstahl der Produktionskasse
  • Inanspruchnahmen durch Dritte wegen der schuldhaften Verursachung von Personen- Sach- oder Vermögensschäden
  • verspätete Herstellung oder Budgetüberschreitung (Fertigstellungsversicherung).

Geschichte[Bearbeiten]

Die Versicherung der Filmnegative und -positive, Filmapparate, Requisiten und Lampen während der Herstellung und während des Verleihs durch die DFG geht auf die Zeit zurück, als aus dem Stummfilm ein Tonfilm wurde.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Filmversicherungsgeschäft von verschiedenen deutschen Versicherungsgesellschaften, vor allem aber von Lloyd’s of London gezeichnet.

Im September 1928 entstand durch ein Feuer ein Millionenschaden in er Kopieranstalt AFIFA, Berlin dadurch dass Filmnegative im Werte von etwa 5.000.000 Reichsmark vernichtet wurden. Die Versicherer stellten bei dieser Gelegenheit fest, dass die durch viele einzelne Policen übernommenen Gesamtrisiken bei der AFIFA zu einem unkontrollierten Kumulschaden geführt hatten und die Entschädigung weit über das von ihnen erwartete Gesamtschadensmaximum hinaus ging. Aufgrund dieser Erfahrungen zogen sich die meisten Versicherer vom Geschäft zurück, rückversicherungstechnische Erschwerungen traten in London ein und die englischen Versicherer waren nicht weiter am deutschen Filmgeschäft interessiert, weder als Rückversicherer noch als Mitversicherer. Nach dem AFIFA-Brand gab es keinen Filmversicherungsmarkt mehr in Deutschland.

Dieser Versicherungs-Notstand wurde nur vorübergehend dadurch beseitigt, dass die Assecuranz-Union von 1865, Hamburg, einzelne Risiken zu erhöhten Prämien zeichnete. Durch den Zusammenbruch dieser Gesellschaft im Jahre 1930 entstand aber schon nach weiteren 2 Jahren ein erneuter Notstand, bis unter Führung der Hamburger Allgemeinen Versicherungs-AG, Hamburg, in den Jahren 1930 eine Gemeinschaftspolice gegründet wurde. An dieser nahmen nur noch eine österreichische und eine italienische Gesellschaft teil. Diese 3 Gesellschaften beschränkten ihre Beteiligung auf nur insgesamt 40 %. Die restlichen 60 % mussten durch separate Lloyd’s-Policen in London gedeckt werden. Der englische Markt war 1931 und danach noch keineswegs aufnahmefähig für das deutsche Filmgeschäft, sodass von 3 interessierten Maklerfirmen der auch für englische Verhältnisse ungewöhnliche Weg beschritten wurde, die Rückversicherung für gemeinsame Rechnung unterzubringen und bedingungsgemäß vorauszusetzen, dass die Kumul-Kontrolle in Deutschland zentral geführt wurde.

Als Folge dieser Maßnahme und dadurch, dass für das Filmgeschäft keine weitere Deckung bei deutschen und englischen Gesellschaften gefunden werden konnte, wurden ab dem 1. April 1933 insgesamt 33,33 Prozent des Gesamtgeschäftes gemeinsam von 15 deutschen und in Deutschland ansässigen ausländischen Gesellschaften gezeichnet. Acht englische Gesellschaften beteiligten sich mit insgesamt weiteren 21 Prozent und 45,66 Prozent wurden von Lloyd’s Syndikaten gezeichnet. 1934 konnte im Zuge der stark zunehmenden Filmproduktionstätigkeiten in Deutschland der Kreis der Versicherer durch weitere, in Deutschland ansässige Gesellschaften erweitert werden, sodass erst dann von einer Deutschen FilmversicherungsGemeinschaft (DFG) gesprochen werden kann.

Diese Gemeinschaft übernahm 1934 zusätzlich zu der Film-Sachversicherung auch noch die Filmausfallversicherung, das heißt die Versicherung der Filmhersteller gegen solche Schäden, die sich durch den Ausfall von Schauspielern, Regisseuren usw. infolge Tod, Unfall oder Krankheit ergeben, ein Zweig, der bis dahin in Deutschland nicht betrieben worden war.

Die von der DFG betriebenen Versicherungssparten teilten sich nunmehr in zwei Untergruppen, und zwar

  • Gruppe A: Filmsachversicherung (Filmnegativversicherung)
  • Gruppe B: Filmausfallversicherung

Die Bereitschaft der Versicherungsgesellschaften, Risiken der Gruppe A zu übernehmen, war nicht die gleiche wie an der Gruppe B, vielmehr unterschieden sich die Versicherungsträger wie auch die einzelnen von ihnen in beiden Branchen übernommenen Quoten voneinander. Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nahm die DFG wieder ihre Arbeit auf. Bis heute hat sich die Zusammensetzung der Beteiligten-Gemeinschaft immer wieder verändert.

Inzwischen ist die Deutsche FilmversicherungsGemeinschaft im Zuge der Übernahme von Großkundenverbindungen weltweit tätig. Im Rahmen einer Kooperation mit EFB European Film Bonds werden auch Fertigstellungsversicherungen (Completion Bonds) weltweit geboten.

Struktur und Arbeitsweise der DFG[Bearbeiten]

Die DFG entspricht in ihrer Struktur der auch in anderen Versicherungszweigen üblichen und weitverbreiteten Mitversicherungsgemeinschaft. Wie zur Deckung größerer Risiken in der Schiffskaskoversicherung und in der Feuerversicherung (Warenhäuser, Industriebetriebe usw.) schließen sich auch hier eine Reihe von Versicherungsunternehmen mit der Maßgabe zusammen, dass sie unter einer „führenden Gesellschaft“ bei Übernahme einer festen Quote zu gleichen Prämien und Bedingungen das einzelne Risiko in Deckung nehmen.

Die beteiligten Versicherer an der DFG haben im Laufe von über 8 Jahrzehnten mehrfach gewechselt. Zurzeit sind seit Anfang 2000 unverändert sieben Versicherer unter der Führung der Allianz Coporate & Specialty AG beteiligt. Das Rating dieser Risikoträger ist äußerst positiv (von AA bis A). Es gibt in Deutschland keinen Versicherer mit besserem Rating. Den Beteiligten steht es frei, aus der Gemeinschaft auszuscheiden. Andere, bisher nicht beteiligte Versicherungsgesellschaften können jederzeit eine Beteiligung an der DFG beantragen.

Die DFG führt ihre Tätigkeit im Rahmen der mit den beteiligten Gesellschaften vereinbarten Agenturvertrages aus. Dort sind die Versicherungssparten, die die DFG betreiben darf, abschließend aufgeführt. Außerdem ist festgelegt, bis zu welchen Maxima die DFG Risiken zeichnen darf ohne sich weiter vorher abstimmen zu müssen. Alle anderen Elemente der Tätigkeit, von der Preisgestaltung bis zur Entschädigung im Schadenfall, werden in eigener Verantwortung der DFG-Mitarbeiter und in deren Ermessen ausgeführt.

Die Versicherungsbedingungen sind im Zusammenwirken mit den Organen der Film- und Fernsehwirtschaft geschaffen und im Laufe der Zeit immer wieder nach den Bedürfnissen und Wünschen dieser Wirtschaftszweige verändert und verbessert worden.

Filmproduzenten oder andere Kunden der DFG werden in der Regel durch Versicherungsmakler beraten und betreut, diese konzipieren die Deckungen für ihre Kunden, klären die Gesundheitssituation der versicherten Personen und schreiben den Versicherungsbedarf am Markt in Deutschland bzw. gegebenenfalls weltweit aus.

Bekommt die DFG den Zuschlag, stellt sie den Versicherungsvertrag aus und leitet alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege, damit das in Deckung genommene Risiko für Rechnung sämtlicher, an allen Risiken mit gleichem Anteil beteiligten Mitversicherer dokumentiert und verbucht wird. Im Falle eines Schadens nimmt die DFG in enger Abstimmung mit dem eingeschalteten Versicherungsmakler alle erforderlichen Tätigkeiten vor, damit die Produktionsfirma möglichst schnell ihren Schaden ersetzt bekommt.

Volkswirtschaftliche Bedeutung der DFG[Bearbeiten]

In Deutschland werden jährlich über 3 Mrd. EURO für die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen ausgegeben. Davon fließen etwa 30 Mio. EURO in die Filmversicherung. Jedes Jahr werden davon mehr als 20 Mio. EURO für Schäden und die Honorierung der Risikomanager und –berater der Filmproduzenten (Versicherungsmakler) ausgegeben – eine Summe, ohne die die Finanzierung und die Fertigstellung des großen Wirtschaftszweiges gar nicht mehr vorzustellen wäre. Dabei hat die DFG es sich stets zum Ziel gesetzt, den Interessen der deutschen Film- und Fernsehwirtschaft zu dienen. Das heißt nicht nur, Deckung gegen die vielen denkbaren Gefahren zu gewähren, die anderenfalls zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Filmwirtschaft führen würden, sondern auch stest zum Wohl und Nutzen der deutschen Film- und Fernsehwirtschaft tätig zu sein, im Sinne der Produzenten und der Herstellungsleiter zu handeln, diese in den Informationsaustausch einzubeziehen, bei Schäden maßvoll und fertigstellungsorientiert Schadenminderung zu betreiben und beizutragen, dass die Produktionsgesellschaft letztlich erfolgreich ist. Damit hat die DFG ihre heutige, schon Jahrzehnte andauernd führende Marktstellung erreicht.

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

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