Das Erbe der Zähringer in Solothurn
Das Erbe der Zähringer in Solothurn ist in erster Linie städtebaulicher, in zweiter Linie auch politischer Natur. Das bereits in römischer Zeit gegründete Solothurn war in der Folge während Jahrhunderten die einzige befestigte Siedlung im Mittelland zwischen Zürich und der Burg Murten. Dieser Zustand änderte sich nachhaltig erst mit dem Erscheinen der Zähringer, die zum Beispiel Bern und Freiburg im Üechtland gründeten.
1127 erhielt Herzog Konrad von Zähringen eine Hinterlassenschaft im Westschweizer Mittelland. Damit rückte das Haus Zähringen zum führenden Geschlecht der Westschweiz auf. Im bereits existierenden Solothurn scheinen die Zähringer hierbei die Stadtverfassung diktiert zu haben, worin den ritterlichen Ministerialen eine führende Stellung eingeräumt wurde. Aber auch das ländliche Umland Solothurns gelangte unter zähringische Herrschaft, beispielsweise der Aarburgund, wo Grafen eingesetzt wurden. Auf der Landschaft südlich der Stadt dienten als zähringische Ministerialen etwa die Herren von Halten, von Balmegg, von Lohn und von Stein bei Aeschi.
Die nachhaltigsten Spuren in Solothurn hinterliessen die Zähringer aber in städtebaulicher Hinsicht. So ist der noch heute relativ gut erkennbare Grundriss der Altstadt (einschliesslich der Vorstadt) ein Ergebnis der zähringischen Stadterweiterung, die sie seinerzeit durch Errichtung einer neuen Befestigungs-Mauer markierten. Überreste dieser Mauer finden sich heute noch im Hinterhof des Prison-Hauses an der Prisongasse (heute kantonales Amt für Gemeinden) und in Form von in etwas neueren Gebäuden eingelassenen Türmen an der Nordringstrasse (Ambassadorenhof und Franziskanerkloster, zudem beim Burrisgraben) sowie der Westringstrasse. Auch der untere Teil des heutigen Zeitglockenturms (vormaligen Marktturms) entstammt ungefähr der Zähringerzeit.
Da die Zähringer Reichsvasallen der staufischen Kaiser waren, kam ihr Aussterben 1218 trotz aller Errungenschaften letztlich dem Selbstständigkeits-Streben Solothurns entgegen: Die Stadt wurde reichsunmittelbar, unterstand nun also direkt dem Kaiser.
Literatur[Bearbeiten]
- Bruno Amiet: Solothurnische Geschichte, Band 1, 1952
- Bruno Amiet: Aus solothurnischer Geschichte, 1943