DRK-Kreisverband Göttingen-Northeim
Der DRK-Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. (mit seinen 75 DRK-Ortsvereinen) ist Mitglied des DRK-Landesverbands Niedersachsen e.V. und dieser des DRK auf Bundeseben(DRK-Generalsekretariat, Berlin). Diese föderale Struktur ist das Deutsche Rote Kreuz, das wiederum Mitglied in der Föderation der weltweit 185 Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ist (Zudem gibt es noch das Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) mit Sitz in Genf).
Der DRK-Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. ging im Jahr 2007 aus der Fusion der bis dahin eigenständigen DRK-Kreisverbände Göttingen e.V. und Northeim e.V. hervor. Er umfasst das Gebiet der Stadt und des Landkreises Göttingen (mit Ausnahme der Gemeinden Staufenberg, Seeburg und Seulingen, den Samtgemeinden Dransfeld, Gieboldehausen, sowie den Städten Duderstadt und Hann. Münden) und die Stadt und den Landkreis Northeim (mit Ausnahme der Gemeinde Kalefeld und der Städte Einbeck und Dassel).
Mit seinen mehr als 15.000 Mitglieder in 75 Ortsvereinen und drei gemeinnützigen Tochtergesellschaften (die DRK Rettungsdienste in Stadt und Landkreis Göttingen gGmbH (Sitz in Göttingen)/die DRK Rettungsdienste in Südnierdersachsen gGmbH (Sitz in Northeim)/die DRK Soziale Dienste gGmbH (Sitz in Northeim) gehört der Kreisverband zu den größten im DRK-Landesverband Niedersachsen e.V. Zudem führte er als erster DRK-Kreisverband im DRK-Landesverband Niedersachsen e.V. seine Satzung nach den Vorgaben der DRK-Strategie 2010(plus) ein. Hierdurch wurde unter anderem ein ehrenamtlichen Präsidium und der hauptamtliche Vorstand eingeführt.
Der DRK-Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. betreibt und lebt Qualitätsmanagement in allen Bereichen seiner Organisation. Seit 2003 ist der ehemalige DRK-KV Göttingen e.V. bereits nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert - seit dem 10.09.2009 nun auch für den gesamten Kreisverband.
Tätigkeitsfelder[Bearbeiten]
Der DRK-Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. und seine Ortsveine (föderaler Aufbau) sind im Wesentlichen in den folgenden Bereichen tätig:
1.) Rettungsdienst
Der Rettungsdienst im DRK-Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. wird von den zwei Tochtergesellschaften DRK-Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Göttingen gGmbH und DRK-Rettungsdienste in Südniedersachsen gGmbH durchgeführt.
Beide Gesellschaften beschäftigen zusammen auf neun (Lehr-)Rettungswachen mehr als 161 Mitarbeiter (Rettungsassistent(inn)en und Rettungssanitäter(innen). Dieses besetzen die 23 Einsatzfahrzeuge in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport - dies sind unter anderem Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Krankenwagen, ein Intensivtransportwagen und ein Spezial-Krankenwagen für stark adipöse Patienten. Zudem bilden wir auf unseren Rettungswachen pro Jahr mehr als 35 Personen (z.B. Rettungsassistenten und -sanitäter im Praktikum) aus!
2.) Erste Hilfe
3.) Gesundheitsdienste inkl. Blutspendedienst
4.) Altenhilfe inkl. Pflege und Besuchsdienst
5.) Familienhilfe
6.) Suchdienst
7.) Jugendrotkreuz
8.) Bereitschaften
(Katastrophenschutz/Schnelleinsatzgruppen/Medizinische Taskforce/Sanitätsdienst...)
Im DRK-Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. gibt es aus historisch Gründen zwei eigenständige aber zusammenarbeitende Kreisbereitschaften (KB):
- Die Kreisbereitschaft Göttingen
- Die Kreisbereitschaft Northeim
In den zwei Kreisbereitschaften sind mehr als 550 Helferinnen und Helfer ehrenamtllich aktiv. Sie gleidern sich in insgesamt vier Bereitschaften inklusive sieben (Teil-)Schnelleinsatzgruppen und die Realistische Unfalldarstellung. In den sieben Standorten der Kreisbereitschaften werden gut 35 Einsatzfahrzeuge, drei Feldküchen und vier Anhänger mit Material vorgehalten. Daüberhinaus wird das DRK-Göttingen-Northeim Teile der Medizinische Task Force (Ab 2009/2010) vorhalten.
Die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung[Bearbeiten]
Weltweit anerkannter ethischer Kodex - die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes
Der DRK-Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. ist den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verpflichtet:
Die sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.
1. Menschlichkeit
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer nationalen und internationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern.
Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter den Völkern.
2. Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen Vorrang zu geben.
3. Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
4. Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
5. Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
6. Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausführen.
7. Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.