D1-Führerschein
Der D1-Führerschein (Deutschland), die Führerscheinklasse D1 (Österreich) beziehungsweise die Fahrzeugausweis-Kategorie D1 (Schweiz) ist ein Führerscheinklasse/Fahrzeugausweiskategorie gemäß EU-Recht für kleine Busse zur Personenbeförderung von bis zu 16 Personen und dem Fahrzeugführer. Es darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Situation in Deutschland[Bearbeiten]
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1, die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurde, wird auf maximal fünf Jahre befristet.
Fahrzeuge dieser Klasse dürfen eingeschränkt auch mit Klasse C1 gefahren werden, wenn keine gewerbliche Personenbeförderung besteht.(Überführungen etc. ohne Personen)[1]
Voraussetzungen zur Erteilung[Bearbeiten]
- Das Mindestalter ist 21 Jahre (18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
- Vorbesitz der Klasse B (Kraftfahrzeuge bis 3,5 t)
- Grundqualifikation für Personenbeförderung (nach BKrFQG)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
- Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl.
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet
Ausbildung[Bearbeiten]
Mit der theoretischen Ausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
1 Stunde =45 min. (real), 1 Doppelstunde = 90 min. (real).
Theorie[Bearbeiten]
bei Vorbesitz von Klasse | B | C1 od. C |
Grundstoff | 6 | 6 |
Zusatzstoff | 10 | 4 |
Doppelstunden |
Praxis[Bearbeiten]
Vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D1
Vorbesitz | Grundausbildung | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre | 41 | 19 | 12 | 7 |
Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre | 16 | 8 | 4 | 4 |
Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre | 6 | 4 | 2 | 2 |
Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre | 6 | 4 | 2 | 2 |
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten |
Verlängerung[Bearbeiten]
Dieser Führerschein wird durch einen Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil) und Anlage 6 (Sehvermögen) um 5 Jahre verlängert.
Sollte die Fahrerlaubnis abgelaufen sein, kann diese prüfungsfrei im Wege des Besitzstandes neu erteilt werden.
Quellen[Bearbeiten]
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)[Bearbeiten]
- IHK-Saarland
- Handelskammer Bremen (PDF; 388 kB)
Einzelnachweise[Bearbeiten]
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