Charta über die Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinden und Regionen

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Die Charta über die Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinden und Regionen ist eine Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates. Die erste Version datiert aus dem Jahr 1992, die revidierte Fassung wurde am 21. Mai 2003 im Kongress diskutiert und verabschiedet. Die Charta behandelt die verstärkte Einbindung der Jugend in das lokale Geschehen und insbesondere ihre aktive Teilnahme an den sie betreffenden Entscheidungen und an sozialen Veränderungen in ihrer Nachbarschaft, ihrer Gemeinde oder Region.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt der Charta[Bearbeiten]

Die Charta behandelt die verstärkte Einbindung der Jugendlichen in das lokale Geschehen. Hierzu gehört insbesondere ihre aktive Teilnahme und Mitwirkung an den sie betreffenden Entscheidungen sowie an sozialen Veränderungen in ihrer Nachbarschaft, ihrer Gemeinde oder Region. Die Charta folgt dabei folgenden Grundsätzen:

  • Das Thema Jugendbeteiligung muss ein elementarer Bestandteil einer umfassenden Politik der Bürgerbeteiligung sein.
  • Alle Politikbereiche sollten eine Jugenddimension enthalten.
  • Alle Grundsätze und die verschiedenen Formen der Beteiligung sollten ohne Diskriminierung für alle jungen Menschen gelten. Eine besondere Aufmerksamkeit soll Jugendlichen und jungen Menschen aus benachteiligten Bereichen der Gesellschaft geschenkt werden.

Die Charta gliedert sich in drei Teile.

Erster Teil[Bearbeiten]

Im ersten Teil werden verschiedene Politikfelder angesprochen sowie Vorschläge gemacht, in welcher Weise Gemeinden und Regionen Jugendliche unterstützen und einbinden können. Es werden Ideen, Instrumente und Konzepte zur Initiierung von Programmen und Projekten aufgezeigt. Hierzu gehören zum Beispiel die Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie Fragen von Sport, Freizeit, Kultur, Verkehr und Stadtentwicklung. Schulen werden als wichtige Orte beschrieben, in denen Mitsprache und Demokratie erlernt werden können und in denen junge Menschen erste Erfahrungen mit gelebter Demokratie, zum Beispiel in der Schülervertretung, machen können. Die Gemeinden sollen außerdem die Mobilität und den (internationalen) Austausch von Jugendlichen fördern.

Zweiter Teil[Bearbeiten]

Im zweiten Teil der Charta werden Instrumente und Wege zur Förderung der Jugend und zur Jugendbildung aufgezeigt. Dieser Teil richtet sich speziell an Menschen, die in der Jugendbildung und Jugendarbeit aktiv sind. Es werden sowohl die Information und die Ausbildung von Jugendlichen als auch die Förderung von Jugendarbeit und die Unterstützung von Projekten und Initiativen sowie von Jugendverbänden beschrieben. Auch die Mitwirkung von Jugendlichen in Organisationen soll durch die Gemeinden und Regionen gefördert bzw. unterstützt werden. Hier wird insbesondere auf die Nutzung neuer Medien und Kommunikationswege zur besseren Information der Jugendlichen eingegangen.

Dritter Teil[Bearbeiten]

Der dritte Teil der Charta beschäftigt sich mit den institutionalisierten Formen der Jugendbeteiligung, zum Beispiel durch Jugendräte, Jugendparlamente und Jugendforen, die eine wirkliche Mitsprache der Jugendlichen ermöglichen sollen. Die aufgebauten Strukturen sollen von den Gemeinden so unterstützt werden, dass hierfür ausreichend Mittel, Räumlichkeiten etc. zur Verfügung stehen. Ein äußerst wichtiger Punkt der Charta ist die Forderung einer unabhängigen Stelle, die den praktischen Vollzug der Beteiligung der Jugendlichen kontrollieren und im Einvernehmen mit ihnen benannt werden soll.

Status und Umsetzung[Bearbeiten]

Die Charta über die Beteiligung der Jugendlichen am Leben der Gemeinden und Regionen wurde vom Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates verabschiedet und soll von den Gemeinden und Regionen Europas direkt angewendet werden. Die Charta hat nicht den rechtlichen Status eines völkerrechtlichen Übereinkommens und enthält somit keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen. Sie ist vielmehr eine politische Willenserklärung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa. Die Charta dient dem Kongress und seinem hierfür zuständigen Ausschuss für Bildung und Kultur als Grundlage für seine Arbeit. Die Charta ist ein wichtiges Instrument, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Beteiligungsprozessen zu gewähren und ihre Interessen in allen Politikbereichen zu beachten. Im Juni 2005 fand in Komsomolsk in der Ukraine eine Konferenz zur Umsetzung der Revidierten Charta statt, auf der auch besonders gute Beispiele aus den verschiedenen Mitgliedstaaten des Europarates präsentiert wurden. In letzter Zeit wurde vermehrt auf die Situation besonders benachteiligter Jugendlicher eingegangen sowie die Rolle der Jugendlichen in den Medien thematisiert.

Seit dem Bestehen der Charta wurden viele Maßnahmen durchgeführt, um ihren Inhalt in die Tat umzusetzen, so wurden zu diesem Zweck 400 Lehrer in der Slowakei geschult.

Die Plenarversammlung des Kongress der Gemeinden und Regionen hat auf ihrer Sitzung im Mai 2008 eine Empfehlung an das Ministerkomitee des Europarates angenommen und beschlossen. Diese beinhaltet neben weiteren Vorschlägen zur Umsetzung der Charta auch die Gründung eines Kompetenzzentrums, welches Informationen und Daten über Beteiligungsmethoden, Prozesse und Strukturen sammelt und diese Informationen allen Akteuren, die in diesem Bereich aktiv sind, zugänglich macht.

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]