CasusQuo
Die casusQuo GmbH in Hannover ist eine Arbeitsgemeinschaft von Krankenkassen im Sinne des § 94 Abs. 1a SGB X zum Zweck der Aufgabenbündelung im Bereich des medizinischen Fall- und Kostenmanagements.
Gegründet 2003 von zunächst sieben gesetzlichen Krankenkassen unter dem Eindruck der Einführung der DRG im Krankenhaussektor als „Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus“ der Betriebskrankenkassen, erfolgte die Umbenennung in „casusQuo – Arbeitsgemeinschaft für stationäres Fall- und Kostenmanagement e.V.“ zum Jahresbeginn 2007. 2011 wurde das operative Geschäft in die zu diesem Zweck gegründete casusQuo GmbH überführt und das Unternehmen wurde umbenannt in „casusQuo GmbH - Arbeitsgemeinschaft für medizinisches Fall- und Kostenmanagement“. Einziger Gesellschafter der GmbH ist der weiterhin bestehende casusQuo e.V.
Hauptaufgabe und wichtigste Erlösquelle von casusQuo ist die Überprüfung von Krankenhausabrechnungen im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen. Da der stationäre Sektor für die Kostenträger im Gesundheitswesen den größten Kostenblock darstellt, ergeben sich aus der Überprüfung der Abrechnungen in Bezug auf formale wie auf medizinische Kriterien erhebliche Einsparpotentiale. casusQuo arbeitet eng mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zusammen.
Die Notwendigkeit der Prüfung von Krankenhausabrechnungen wurde unter anderem vom Bundesrechnungshof nachdrücklich bestätigt. In seinem Prüfbericht für 2010[1] schätzt er die von den Krankenhäusern an die Krankenkassen wegen fehlerhafter Abrechnungen zu erstattenden Beträge auf 875 Mio. Euro jährlich.
casusQuo arbeitet derzeit mit ca. 50 Mitarbeitern für siebzehn Krankenkassen verschiedener Kassenarten aus dem gesamten Bundesgebiet.