Bundesprogramm Biologische Vielfalt

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Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ist ein Förderinstrument der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Naturschutz. Es trat im Januar 2011 mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie in Kraft und dient der Umsetzung der Nationale Strategien zur biologischen Vielfalt. Es ergänzt die bestehenden Förderinstrumente im Naturschutzbereich: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben, Naturschutzgroßprojekte und Verbändeförderung. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ist laut Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode mit 15 Mio € pro Jahr ausgestattet und nicht befristet. Gefördert werden Vorhaben, die in besonderem Maße der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) dienen. Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sein (z.B. gemeinnützige Organisationen, Verbände, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Privatpersonen). Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BfN ein Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt.

Förderschwerpunkte[Bearbeiten]

Projekte können unter einem von vier Förderschwerpunkte gefördert werden:

  1. Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
  2. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
  3. Sichern von Ökosystemdienstleistungen
  4. Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

Die Projekte können sich über mehrere (maximal sechs) Jahre erstreecken.

Zuwendungszweck[Bearbeiten]

Über gesetzliche Verpflichtungen hinaus dient das Förderprogramm folgenden Zielen: Umsetzung konkreter Ziele und Maßnahmen der Nationalen Strategie für biologische Vielfalt, Impulsgebung für ihre Umsetzung, Entfaltung von Multiplikatorwirkung, Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für die biologische Vielfalt, Förderung der Kooperation zwischen Staat, Nutzungsgruppen (z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft) und Naturschutz, Verbindung von Schutz und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt, Gezielte Förderung von Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes und von besonderer Relevanz auf Bundesebene („erhebliches Bundesinteresse“), Unterstützung innovativer Ideen und Konzepte (best-practice)

Beispiele für geförderte Projekte[Bearbeiten]

  • Lebendige Luppe (5 Mio. €): Revitalisierung der Luppe und Erhalt des Leipziger Auenwaldes[1]
  • Wildkatzensprung (3,8 Mio. €): Anlage "grüner Korridore" zwischen bisher isolierten Waldgebieten mit Wildkatzenbestand[2]
  • Aller-Naturschutzprojekt (1 Mio. €[3]): Steigerung der biologischen Vielfalt an den Gewässern und Auen der Aller[4]


Einzelnachweise[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

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