Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge

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Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (B-UMF) ist ein eingetragener Verein.

Ziel[Bearbeiten]

Seit 1998 Jahren setzt sich der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (B-UMF) für die Rechte von Jugendlichen ein, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen. Ziel des Vereines ist die gesellschaftliche Teilhabe von jungen Flüchtlingen. Eine Verbesserung der Datenlage, die Vernetzung der Fachöffentlichkeit und politische Überzeugungsarbeit sind dazu drei Wege.

Struktur[Bearbeiten]

Der Bundesfachverband hat ungefähr 170 Mitglieder, davon etwa 40 Organisationen. Die Mitglieder arbeiten mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die meisten von ihnen sind Sozialarbeiter_innen, Kinderärzt_innen oder Anwält_innen. Der Verein wird von einem dreiköpfigen Vorstand geleitet.

Zwei Geschäftsstellen, in München und Berlin, befassen sich mit unter anderem mit den folgenden Themen: Bildung, gesellschaftliche Teilhabe, Altersfestsetzung, Vormundschaft, Clearingverfahren, Asylverfahren, europäischer Zusammenarbeit und Berichterstattung an die Vereinten Nationen.

In Deutschland ist der Bundesfachverband Mitglied der National Coalition für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention und der Kampagne Jetzt erst Recht(e)!. Auf europäischer Ebene ist der Bundesfachverband Mitglied im europäischen Netzwerk Separated Children in Europe Programme und arbeitet dort zu Vormundschaften und Altersfestsetzung.

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge wird finanziell durch Mitgliedsbeiträge und Förderbeiträge von UNHCR, UNO-Flüchtlingshilfe, Terre des hommes, Aktion Mensch, der Childhood Foundation und dem Europäischen Flüchtlingsfonds unterstützt.

Themen[Bearbeiten]

Situation in den Bundesländern[Bearbeiten]

Der Bundesfachverband führt regelmässig in Zusammenarbeit mit dem UNHCR Evaluationen in den Bundesländern durch. Dabei werden die Aufnahmesituation, die Inobhutnahme, das Clearingverfahren, Methoden zur Altersfestsetzung, Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für die minderjährigen Flüchtlinge in den einzelnen Ländern dokumentiert. Diese Informationen sind auf der Webseite des Bundesfachverbandes frei zugänglich.[1]

Vormundschaften[Bearbeiten]

Minderjährige, die ohne sorgeberechtige Personen nach Deutschland einreisen, müssen vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen werden. Das Jugendamt schlägt dann dem Familiengericht einen Vormund vor. Je nach Bundesland kann dieser Vormund ein Amtsvormund oder ein ehrenamtlicher Vormund sein. Während Amtsvormünder bis zu 50 Mündel haben, sind es bei den Ehrenamtlichen nur ein oder zwei. Doch das Wissen und die Kenntnisse zum Asylprozess unter den Vormündern sind sehr unterschiedlich: Herausforderungen und Chancen für Vormünder.

Altersfestsetzung[Bearbeiten]

Viele Flüchtlinge kommen ohne Identitätspapiere nach Deutschland. Wenn ihnen das Alter, das sie beim Aufgriff durch die Bundespolizei angeben nicht geglaubt wird, kommt es zu einer Überprüfung der Altersangaben, der Altersfestsetzung.[2] Im Falle eines Zweifels kann eine von drei oder eine Kombination verschiedener Verfahren der Altersfestsetzung angeordnet und durchgeführt werden: eine Inaugenscheinnahme, eine Gesprächsfestsetzung oder eine medizinische Festsetzung unter Verwendung von Röntgen oder Magnetresonanztomographie.

Bildung[Bearbeiten]

Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes unterstellt das Schulwesen der staatlichen Aufsicht und das Bundesverfassungsgericht die allgemeine Schulpflicht. Doch dies gilt nicht in allen Bundesländern auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Da Bildung in Deutschland eine Sache der Länder ist gibt es 16 unterschiedliche Schulgesetze und damit 16 unterschiedliche Konzepte, wie mit Flüchtlingen im jeweiligen Bundesland in Bezug auf den Schulbesuch umgegangen werden soll. Auch in Bezug auf Berufsbildung und damit dem Zugang zum Arbeitsmarkt gelten für junge Flüchtlinge andere Regeln.[3]

Inhaftierung Minderjähriger[Bearbeiten]

Minderjährige können in Deutschland in einigen Bundesländern, entgegen der UN-Kinderrechtskonvention, in Abschiebehaft genommen werden.[4] Doch junge Flüchtlinge werden auch aus anderen ausländerrechtlichen Gründen inhaftiert: Einige werden direkt nach der Einreise für mehrere Tage in Gefängnissen „aufbewahrt“ bevor sie Erstaufnahmeeinrichtungen zugeteilt werden. In anderen regulären Gesfängnissen sitzen Jugendliche ein, weil ihnen illegale Einreise und Urkundenfälschung vorgeworfen wird. Und natürlich belastet Kinder und Jugendliche die Inhaftierung ihrer Väter, die regelrecht als Faustpfand weggesperrt werden, um die Ausreise der ganzen Familie zu erzwingen.

Berichterstattung an die Vereinten Nationen[Bearbeiten]

Alle Staaten, die die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, müssen regelmässig Bericht über deren Umsetzung ablegen. Der dritte und vierte Staatenbericht der Bundesregierung wird im Januar 2014 vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes untersucht. Im Rahmen dieses Staatenberichtsverfahrens hat der Bundesfachverband UMF in einem ergänzenden Bericht die Lebenssituation von minderjährigen Flüchtlingen und Kindern mit unsicherem Aufenthaltsstatus in englischer und deutscher Sprache dargestellt.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Situation in den Ländern, Webseite B-UMF
  2. Falscher Geburtstag, Die Süddeutsche, 4.7.2013
  3. Zugang zu Bildung Webseite B-UMF
  4. Minderjährige in Abschiebehaft, Antwort Landtag Nordrhein-Westfalen auf Anfrage der Piraten, 18. März 2013

Weblinks[Bearbeiten]

Spiegel Online, 23.5.2011: Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge: Ohne Eltern in einem fremden Land ((Video))
Bundesfachverband UMF: Blog Kinder Zweiter Klasse

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