Bruno Bourwieg

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Bruno Bourwieg (* 1. Oktober 1901 in Suegen / Westfalen) war ein deutscher Jurist. Er wr wohl der einizige Staatsanwaöt in der deutschen Justizgeschichte der Nachkriegszeit, der während seiner Amtszeiz festgenommen wurde.

Verwandtschaft[Bearbeiten]

Sein Vater war Ernst Bruno Bourwieg[1]. Von 1899 bis 1919 bekleidete er das Amt eines preußischen Landrats im Kreis Siegen. Er war verheiratat mit Bothilde Jebsen, der ältestetn Tochter des Senators Micheael Jebsen[2][3]. Im Ersten Weltkieg verlor das Ehepaar die ältesten beiden Söhne, Nur Bruno kehrte nach Hause zurück. Bothilde wae die Tante von Kai-Uwe von Hassel[4], dem späteren Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein von 1954 bis 1963. Vom 21. Oktober 1962 bis zum 7. Januar 1963 war er auch geschäftsführender Justizminister Schleswig-Holsteins. .

Werdegang[Bearbeiten]

Die Stellung eines Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Kiel nahm er seit Mai 1930 ein. Danach wurde er zum Landgericht Altona versetzt. Beim Landgericht Köslin wurde er am 1. Oktober 1932 zum Staatsanwalt berufen. MItglied der NSDAP wurde er am 1. Mai 1933. Vor der Machtergreigfung vom 30. Januar 1933 war er als "deutschnational" politisch eingestellt[5]. Seit dem 10. Juli 1933 gehörte er der SA an[6].

Vorschlag zur Leitung der Staatspolizeistelle Köslin[Bearbeiten]

Aös Anfang 1934 die Leitung der Dienststelle der Gestapo, die Staatspoliozeistelle Köslin, neu besetzt werden sollte, setzte sich der Gauleiter von Pommern Wilhelm Karpenstein[7] durch den Leiter des politischen Amtes der Gauleitung Ernst Jarmer[8] am 28. März 1934 beim preußischen Minister des Innern dafür ein, Bourwieg zum Leiter der Staatspolizeistelle Köslin zu ernennen. Bourwieg sei "als Mann mit zuverlässiger nationalsozialistisher Gesinnung ...sowohl in sachlicher woe on poöitische Hinsicht fraglos der weitaus bessere von beiden". Da das Ministerium die Ernennung Bourwiegs ablehnet, wur der andere Kandidat Weerner Hoffheinz einegsetzt[9]

Einsatz in Kiel[Bearbeiten]

Im August 1936 erfolgte seine Versetzung nach Kiel, wo er als Staatsanwlt beim Landgericht kiel tätig wurde.t[10]. Aam 23, August 1937 wurde er als Vertreter der Anklage beim Sondergericht Kiel berufen. Diesen Posten behielt er bis zum 11. April 1939[11]. In dieser Stellung zeigte er ein Engagement bei den Anklagen gegen die Zeugen Jehovas[12], die im NS-Regiem von der Gesatpoals als religiöse Gegenr verfolgt wurden. Nach dieser Bewährung wurde er im April 1938 zum Luftwaffengericht kommandiert, wo er es bis zum Krieggerichtsrat brachte.

Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Da er die Entnazifizierung unbeschadet überstanden hatte, kam er 1953 wieder als Staatsanwalt in Flensburg in den Justizdienst. Zum Erwsten Staatsanwalt wurde er am 25. August 1954 ernannt. Bis zum 5. Janauar 1966 leitete die Staatsanwaltschaft vertretungsweis efür den versetzten Oberstaatsanwalt Adolf Voss, der zum Generalstaatsanwalt ernannt wurde. Als im Jahre 1956 die allgemeien Wehrpflicht eingeführt wurde, ging Bruno Bourwieg als Leitender regierungsdirektor zur Wehrbereichsverwaltung I in Kiel.

Anklage[Bearbeiten]

Der Arzt Werner Heye[13], der im NS-Regime im Rahmen der Ethanasie Aktion-T4[14] tätig gewesen war, hatte sich in Schleswig-Holstein unter dem Namen Fritz Sawade wieder ärztlich nie4der gelassen. Die wahre Identität konnte aber nicht lange verborgen leiben, weil immer mehr Personen von der eigentlichen Identität des Fritz Sawade erfahren hatten. So kam es auchzu dem Verdacht, dass Bruno Bourwieg den eihentlichen Namen des Fritz Sawade kannte. In diesem Zusammenhang erhob am 28. Febraur 1961 der zuständige Generalstaatsanwalt gegen Bourwieg eine Anklage, es als Beamter der Strafverfolgung unterlassenzu habe, gegen Heyde/Sawade Maßnahemn zu ergreifen[15]. Das zutreffende Strafdelikt war in diesem Fall die Bgünstigung im Amt, die zu die4sem Zeitpunkt mit einer Zuchausstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden konnte. Deshalb beantragte der Generalstaatsanwalt am 21. Januar 1961 einen Haftbefahlr gegen Bruno Bourwieg beim Amtsgericht kiel. Bourwieg war schon am 20. Januar 1061 festgenommen worden. Doch der zuständige Haftrichter sah keine Gründe, den Haftbefehhl weiter bestehen zu lassen, so dass Bourwieg noch am gliechenn Tag der Haftprüfung entlassen wurde. Dieser Vorgang wurde allerdigs von der Justiz der Öffentlichkeit nicht offen gelegt.

Die I. große Strafkammer des Landgerichts Kiel eröffnete am 4. Oktober 1961 das Hauptverfahren in dieser Anklage. Der zuständige Landgerichtsdirektor Dr. Erich Kehl unternahm jedoch jahrelang keine Maßnahme. um eine Hauptverhandlung zu begi nnen. Im Dezember 1967 trat Kehl in den Ruhestand. Vorher hatte es noch juristische Auseinandersetzungen gegeben, dass die Verhandlung von Heyde noch abzuwarten sei, um die Straftatbestände i diesem Zusammenhang zu klären. Da aber Heyde am 13. Februar 1964 Suizid begangen hatte, filen auch diese prozessualen Vorbedingungen fort[16].

Aös es am 6 Dezember 1965 zu seinem Verhandlungstermin kommen sollte, wurde Anfang November 1965 dieser Termin von dem stellvertretenden Vorsitzenden der I. Großen Strafkammer wieder aufgehoben. Im Juli 1966 erhob der Generalstaatsanwalt Beschwerde beim Oberlandesgericht Schleawig Am 18. Oktober gab der II. Strafsenat des des Oberlandesgerichts Schleswig den Beschluss bekannt, dass nun keien Verfahrenshindernisse mehr für den Prozess gegen Bourwieg gestehen würden. Drauf hin legte Kehl den Termin für die Hauptverhandlung auf den 16. Januar 1967 fest. Die Verhandlung endete nach einer kurzen Anhörung und mit dem Beschluss des Gerichts, dass weiter juristische Vorbedingungen für die Weiterführung des Verfahrens zu kären seien, Damit endete praktisch das Verfahren, denn Ende den Monats Dezember 1967 ging der Vorsitzende Richter Kehl in den Ruhesrand.

Klaus-Detlev Godau-Schüttke schrieb zu diesem Abschied[17]:

Der stellverterende Ministerpräsident, Hartwig Schlegelberger, Sohn des erwähnten NS-Staatssekretärs Schlegelberger[18] und vor 1945 im Range eines Oberstabsrichsters Anklagevertreter am Marinekriegsgericht in Berlin, hatte die Urkunde unterschrieben, die mit dem Satz endete: 'Für die dem deutschen nVolke geleistetetn treuen Dienstw spreche ich ihm Dank und die Anerkennung fes Staates aus.

Freispruch[Bearbeiten]

Die Strafkammer wurde nach der Pensionierung von Kehl neu besetzt. Im Urteil vom 30. Mai kam die Strafkammer zu dem Beschluss, dass die Beweislage der Ausage von den gehörten Zeugen so unklar sei, dass ein schuldhaftes Versagen von Bourwieg nicht bewisen werden könne. Er wurde so,it vom Vorwurf der Begünstigung frei gesprechen. In einem Beschluss des Gerichts wurde entschieden, dass die Auslagen von Bourwieg der Landeskasse anzulasten sind. In dem Beschluss wird angeführt:

Das Strafverfahren hat zwar nicht die Unschuld des Angeklagten ergeben oder dargetan, dass gegen ihn ein begründeter Verdacht überhaupt nicht mehr vorliegt (...) Es entsprach hier jedoch billigem Ermessen, die dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen (...) der Landeskasse aufzuerlegen. (....)[19]:


Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Ernst Bruno Bourwieg in der deuschsprachigen Wikipedia
  2. Hochspringen Micheale Jebsen in der deutschsorachigen Wikipedia
  3. Hochspringen Dieter E. Kilian, Kai-Uwe von hasel und seine Familie - Zwischen Ostsee und Ostafrika. Eine Militär-biographisches Mosaik, Norderstedt 2013, S. 80
  4. Hochspringen Dieter E. Kilian, ebenda, S. 152
  5. Hochspringen Klaus-Detlev Godau-Schüttke, Die Heyde/Sawade-Affaire - Wie Juristen und Medizinerden NS-Euthanasieprofessor Heyde nach 1945 dedckten und straflos blieben, Baden-Baden 2001, S. 283
  6. Hochspringen Robert Thévoz et al. (Hrsg.): Pommern 1934/35 im Spiegel von Gestapo-Lageberichten und Sachakten. (Darstellung). Grote, Köln 1974, ISBN 3-7745-0294-3, S. 283 (336 S.).
  7. Hochspringen Wilhelm Karpenstein in der deutschsprachigen nWikipedia
  8. Hochspringen Ernst Jarmer in der deutschsprachigen Wikipedia
  9. Hochspringen Robert Thévoz et al. (Hrsg.): Pommern 1934/35 im Spiegel von Gestapo-Lageberichten und Sachakten. (Darstellung). Grote, Köln 1974, ISBN 3-7745-0294-3, S. 21 (336 S.).
  10. Hochspringen Robert Thevoz, Hans Braning, Cecile Lowenthal-Hensel: Pommern 1934/35 im Spiegel von Gestapo-Lageberichten und Sachakten. (Quellen). Köln 1974, ISBN 3-7745-0295-1, S. 283 (441 S.).
  11. Hochspringen Klaus-Detlev -Schüttke, ebenda, S. 283 passim
  12. Hochspringen Zeugen Jehovas in der deutschsprachigen Wikipedia
  13. Hochspringen Werner Heyde in der deutschsprahigen nWikipedia
  14. Hochspringen Aktion T4 in der deutschsprachigen Wikipedia
  15. Hochspringen Klaus-Detlev Godau-Schüttke, ebenda, S. 285
  16. Hochspringen Klaus-Detlev Godau-Schüttke, ebenda, S. 289
  17. Hochspringen Klaus-Detlev Godau-Schüttke, ebenda, S. 300
  18. Hochspringen Franz Schlegelberger in der deutschsprachigen Wikipedia
  19. Hochspringen Klaus-Detlev Godau-Schüttke, ebenda, S. 303
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