Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland von 1906 bis 1956

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Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland beinhaltet die Verkehrszeichen in Deutschland seit der Einführung von 1906. Diese Verkehrszeichen blieben bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gültig. Sie wurden in der Bundesrepublik durch die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1953 abgelöst und verloren 1956 ihre Gültigkeit. Die DDR nutzte die Altbestände der StVO 1934/37 bis 1977 weiter. Erst zum 1. Januar 1978 trat in der DDR eine neue Verkehrsordnung (StVO '77) mit neuen Sinnbildern in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

Bildtafel[Bearbeiten]

1906 bis 1926[Bearbeiten]

Mit dem Aufkommen des Kraftfahrzeugverkehrs im Deutschen Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts stieg auch der Bedarf an Verkehrszeichen, die die Fahrzeugführer auf Gefahren hinweisen sollten. Zu dieser Zeit waren jedoch noch keine einheitlichen Regeln für die Gestaltung und die Aufstellung von Verkehrszeichen vorhanden, sodass diese in der Regel ortspolizeilich angeordnet wurden. Zwischen 1900 und 1903 wurden in Ministerialerlassen und Oberpräsidialverordnungen erste Festlegungen für Verkehrszeichen getroffen und 1906 entsprechende Verkehrstafeln eingeführt.

Ein Jahr später sprach sich der Kaiserliche Automobil-Club für die Aufstellung von sogenannten Warnungstafeln aus. Die Kosten für die Aufstellung wurden durch Stifter getragen, deren Name auch auf den Warnungstafeln abgedruckt wurde.

Der Wunsch, die Zeichen international zu vereinheitlichen, wurde am 11. Oktober 1909 im Rahmen des „Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ umgesetzt.

1927 bis 1933[Bearbeiten]

Mit dem Erlass der „Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr“ am 8. Juli 1927 wurden erstmals Verkehrszeichen festgesetzt, die den heute noch verwendeten Gefahrzeichen in Form und Farbe sehr ähnlich sind. Sie behielten ihre Gültigkeit bis zum Ende der Weimarer Republik.

Die Warnungstafeln wurden hauptsächlich außerorts angebracht, in einer Entfernung von 150–250 m von der Gefahrenstelle.

  • Die Tafel „Querrinne“ warnte nicht nur vor Unebenheiten jedweder Art, sondern auch vor Höckerbrücken und zu hoch gelegenen Gleisen auf Bahnübergängen.
  • Die Tafel „Kurve“ warnte vor Kurven jeder Art, egal ob Einfach- oder Doppelkurve. Durch das Symbol konnte man den tatsächlichen Kurvenverlauf nicht erahnen.
  • Die Tafel „Kreuzung“ warnte vor Kreuzungen und Einmündungen, die schlecht einzusehen waren. Das Zeichen wurde nur außerhalb von Ortschaften verwendet, da innerorts die Zeichen „Straße 1. Ordnung“ und „Hauptverkehrsweg“ zur Benutzung kamen, seltener das Zeichen „Straße 2. Ordnung“.
  • Die Tafel „Bewachter Eisenbahnübergang“ warnte vor einem niveaugleichen Übergang, der entweder durch Schranken, einen Bahnwärter oder ein Läutewerk gesichert war.
  • Die Tafel „Unbewachter Eisenbahnübergang“ warnte vor einem niveaugleichen Übergang ohne Sicherungsmaßnahmen, der lediglich mit einem Warnkreuz versehen war.
  • Die Tafel „Gefährliche Stelle anderer Art“ warnte vor allen anderen Gefahrenstellen. Dies ist die einzige Tafel, die auch innerorts verwendet wurde. Meist wurde sie in großen Städten benutzt. In Berlin nutzte man sie zum Beispiel zur Markierung von Baustellen, Fußgängerschutzwegen außerhalb eines Kreuzungs- oder Einmündungsbereiches und zur Warnung vor plötzlich auftauchenden Straßenbahngleisen, so zum Beispiel bei Werksausfahrten oder aus Nebenstraßen.

Am 1. September 1927 wurden zu den oben gezeigten Warnungstafeln zusätzliche Verkehrszeichen veröffentlicht. Dazu zählten Sperr- und Richtungsschilder, Schilder zur Kennzeichnung von Straßengattungen und besonderer Stellen sowie Warnkreuze an Bahnübergängen.

1934 bis 1937[Bearbeiten]

StVO in der Fassung vom 28. Mai 1934; in Kraft getreten am 1. Oktober 1934

Die 1934 erstmals eingeführte Reichsstraßenverkehrs-Ordnung bildet die Grundlage aller nachfolgenden Regelungen bis heute. Mit ihr wurden neben den bereits verwendeten Warnzeichen auch eine Reihe neuer Verkehrszeichen in den Katalog aufgenommen. Unter anderem aufgrund des rasch steigenden Verkehrsaufkommens der 1930er Jahre musste diese Urfassung jedoch schon nach wenigen Jahren überarbeitet werden.

1938 bis 1956 (Auswahl)[Bearbeiten]

StVO in der Fassung vom 13. November 1937; in Kraft getreten am 1. Januar 1938

1939[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Verordnung zur Veränderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr vom 13. Oktober 1938 (Reichsgesetzblatt I, Nr. 168, S. 1434)
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