Bezirksliga Württemberg

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Bezirksliga Württemberg
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Verband Württembergischer Fußball-Verband
Erstaustragung 1978
Hierarchie 8. Liga
Mannschaften 250 (15 bis 16 á Staffel)
Region Gebiet der Landesliga WürttembergVorlage:InfoboxFußballwettbwerb/Wartung/Kartenformat
↓ Kreisliga A (40 Ligen) (IX)

Die Bezirksliga Württemberg (bestehend aus sechzehn Staffeln) ist die dritthöchste Liga des Württembergischen Fußball-Verbandes und die achthöchste Liga im deutschen Ligasystem. Sie wird seit 1978 ausgetragen.

Geschichte[Bearbeiten]

In der Saison 1978/79 wurde die Bezirksliga Württemberg in der bis heute bestehenden Form aus sechzehn Staffeln eingeführt. 1978 war sie auf der sechsten Ligaebene unterhalb von Bundesliga, 2. Liga (Süd), Oberliga Baden-Württemberg, Verbandsliga Württemberg und Landesliga Württemberg angesiedelt.

Gliederung[Bearbeiten]

Jeweils vier der sechzehn Bezirksligen sind einer der vier württembergischen Landesligastaffeln untergeordnet:

  • Staffel 1: Enz/Murr, Hohenlohe, Rems/Murr, Unterland
  • Staffel 2: Donau/Iller, Kocher/Rems, Neckar/Fils, Stuttgart
  • Staffel 3: Alb, Böblingen/Calw, Nördlicher Schwarzwald, Schwarzwald
  • Staffel 4: Bodensee, Donau, Riß, Zollern

Auf- und Abstiegsregelung[Bearbeiten]

Die Meister der sechzehn Staffeln steigen automatisch in die jeweils übergeordnete Staffel der Landesliga Württemberg auf. Die sechzehn Vizemeister nehmen an der Relegationsrunde zur Landesliga teil. Die Vizemeister, die der gleichen Landesliga untergeordnet sind, treten zunächst in zwei KO-Runden gegeneinander an. Die Vizemeister, die sich letztlich durchsetzen, müssen in einem weiteren Relegationsspiel gegen den Landesligaverein antreten, der dort auf dem Relegationsplatz landete. Je nach Bezirk steigen die letzten zwei oder drei Mannschaften direkt in die Kreisliga A ab. Die Mannschaft, die in der Abschlusstabelle unmittelbar vor den Direktabsteigern platziert ist, muss ein Relegationsspiel gegen einen zweitplatzierten der Kreisliga A um den Verbleib austragen. Die Normalzahl der Mannschaften pro Staffel beträgt je nach Bezirk 15 bis 16. Gibt es mehr Absteiger aus der Landesliga und Aufsteiger aus den Kreisligen als Absteiger in die Kreisliga und Aufsteiger in die Landesliga, so erhöht sich die Anzahl der Mannschaften, wodurch in der folgenden Spielzeit eine „verschärfte“ Abstiegsregelung zum Tragen kommt. Hier erhöht sich die Anzahl der festen Absteiger um die Anzahl der Mannschaften, um die die jeweilige Staffel die Normalzahl übersteigt.

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