Bezahlsystem

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Bezahlsytem ist der Oberbegriff für die Organisation und tatsächliche Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen zwischen zwei Beteiligten durch einen Dritten.

Wirtschaftliche und rechtsgeschichtliche Ausgangslage[Bearbeiten]

Mit Einführung der Geldwirtschaft verlor die Tauschwirtschaft ihre strukturprägende Bedeutung für die Produktion und den Handel mit Waren und Dienstleistungen. An die Stelle des Prinzips "Ware gegen Ware" trat der Grundsatz "Ware gegen Geld". Trotz der damit verbundenen Erhöhung der Umschlaggeschwindigkeit und der Ermöglichung produktivitätssteigender Arbeitsteilung in den Volkswirtschaften blieb als Nachteil die Notwendigkeit der Vorhaltung von Barmitteln und damit die Möglichkeit des Verlustes bzw. Diebstahles bestehen. Mit Einfühung des Wechsels in Europa wurde der Zahlungsverkehr insbesondere zwischen Kaufleuten und Bankhäusern beschleunigt und durch die damit einhergehende Überwindung des kirchlichen Zinsverbotes die Etablierung einer grenzüberschreitenden Kreditwirtschaft ermöglicht.

Zivilrechtlich handelt es sich bei Abwickung von Bezahlsystemen um die Ausführung von Anweisungen (siehe § 783 BGB, im Österreichischen § 1400 ABGB bzw. im Schweizerischen Art. 466 Obligationenrecht (OR)).

Erscheinungsformen von Bezahlsytemen[Bearbeiten]

Verkauf auf Rechnung mit späterer Überweisung durch den Käufer[Bearbeiten]

Käufer und Verkäufer vereinbaren die Bezahlung gelieferter Ware nach Rechnungsversand. Der Käufer weist nach Rechnungserhalt seine Bank im Rahmen des mit dieser bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages an, von seinem Konto den in der Rechnung genannten Geldbetrag auf das Konto des Verkäufers zu überweisen.

Zahlungstransfer im Lastschriftverfahren[Bearbeiten]

Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, den geschuldeten Betrag per Lastschriftverfahren vom Konto des Käufers einzuziehen.

Kreditkarte[Bearbeiten]

Bei der Kreditkarte besteht separat zwischen Kreditkartenunternehmen auf der einen Seite und potentiellen Verkäufern bzw. Anbietern von Dienstleistungen und deren Kunden auf der anderen Seite die Vereinbarung, dass die zwischen Käufern/Dienstleistungsbestellern und Verkäufern/Auftragnehmern zu erfüllenden Zahlungsflüsse durch das Kreditkartenunternehmen entgeltlich abgewickelt werden. Auf Vorlage der Kreditkarte durch den Käufer beim Verkäufer begleicht das Kreditkartenunternehmen für den Käufer dessen Verbindlichkeit beim Verkäufer. Für diese Dienstleistung behält das Kreditkartenunternehmen von der Kaufpreissumme einen prozentualen Anteil ein. Das Kreditkartenunternehemen wiederum zieht den für den Käufer geleisteten Betrag (=volle Höhe der Kaufpreisforderung) von dessen Girokonto bzw. dessen bei dem Kreditkartenunternehmen geführten Kundenkonto ein. Absehbar ist die Zunahme des NFC-Verfahrens bei der Bezahlung mit Kreditkarte.[1]

Internetbasierte Bezahlsysteme[Bearbeiten]

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Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Funkgeld im Portemonnaie. In: Der Spiegel. Nr. 24, 2012 (online11. Juni 2012).
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