Betriebsstörung

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Eine Betriebsstörung, umgangssprachlich Panne, ist eine durch äußere Einwirkung eintretende Unterbrechung des regelmäßigen Betriebsablaufes.

In einigen Gebieten der Technik ist der Begriff von besonderer rechtlicher oder betriebstechnischer Bedeutung.

Schienenverkehr[Bearbeiten]

An einer Gleissperre entgleiste Güterwagen im Hauptbahnhof Ingolstadt

Eine Störung im Bahnbetrieb umfasst, weil die Gleisanlagen zu den Betriebsanlagen gehören, wesentlich mehr Ereignisse (die im Straßenverkehr als reine Verkehrsbehinderung gelten). Zu einer Betriebsstörung kann es kommen durch:

  • durch Sperrung von Gleisen infolge von Unfällen
  • durch Zerstörung oder Beschädigung des Bahnkörpers
  • durch Schneeverwehungen, Lawinen, Bergstürzen oder durch Überflutung der Gleise
  • infolge schlechter Beschaffenheit der Bahnstrecke oder Bauwerke während der Dauer von Erneuerungs-Unterhaltsarbeiten
  • infolge von außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen wie Zugverspätungen, Verkehrsstockungen oder anderen Unregelmäßigkeiten
  • infolge politischer oder militärischer Ereignissen wie Streik, Unruhen oder Krieg
  • durch Stromausfall oder durch ungenügende Stromzufuhr
  • oder durch ein anderes den Betriebsablauf störendes Ereignis

Schiffsverkehr[Bearbeiten]

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Was ist / was gilt als eine Betriebsstörung im Schiffsverkehr? Vgl. Abschnitte zu Bahn- und Flugverkehr.
Hilf, indem du sie recherchierst und einfügst.

Bei Eintritt einer bordseitigen Betriebsstörung (Technischer Ausfall) werden durch den Schiffsführer bzw. Seelotsen situationsabhängig Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden oder einer Störung des allgemeinen Schiffsverkehrs sowie zur Sicherung des betroffenen Fahrzeugs getroffen.

Flugverkehr[Bearbeiten]

Unter einer Störung im Flugverkehr versteht man – in Abgrenzung vom Begriff Flugunfall – ein Ereignis, das mit dem Betrieb eines Luftfahrzeugs zusammenhängt und den sicheren Betrieb beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte.

Kernkraftwerke[Bearbeiten]

Man unterscheidet zwei Klassen von Fehlfunktionen: „Betriebsstörungen“ als kleinere Abweichungen vom Normalbetrieb, die sofort behoben werden können, und „Auslegungsstörfälle“ als schwerwiegendere Störungen der Anlage. Siehe auch Liste meldepflichtiger Ereignisse in deutschen kerntechnischen Anlagen.

Siehe auch[Bearbeiten]

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