Betriebsgenehmigung
Bei einer Betriebsgenehmigung, österreichisch Typisierung wird anhand von technischen Beschreibungen und Zeichnungen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines für einen bestimmten Zweck hergestellten Gerätes/Produktes den für diesen Zweck geltenden Vorschriften entsprechen. Eine Zulassung jedes einzelnen Gerätes/Produktes ist mit einer erteilten Bauartzulassung nicht mehr erforderlich.
Die Bauartzulassung erfolgt auf der Basis von Gesetzen/Verordnungen in der Regel durch eine damit beauftragte Behörde. Zuständigkeiten siehe Typgenehmigung#Behörden.
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