Beschlagnahme von leeren Gewerbesäcken im NS-Regime

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Die Beschlagnahme von leeren Gewerbesäcken im NS-Regime zeigte schon im zweiten Kriegsjahr, dass das NS-Regime bei Behältnissen für lose Einzelwaren eine angespannte Versorgungslage aufwies.

Mit der Anordnung Vp S1 vom 31. August 1940 bestimmte die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, dass zum Zeitpunkt der Entleerung von vorhandenen Gewerbesäcken bei Gewerbetreibenden, gewerblichen Unternehmungen und Anstalten diese beschlagnahmt werden. Die beschlagnahmten Säcke sollten innerhalb eines Monats nach der Entleerung an die zugelassenen Sackfabriken verkauft werden[1]

Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen stellte aber fest, dass die oben genannte Anordnung über die Beschlganahme und Ablieferung von Gewerbesäcken nicht genügend beachtet worden ist. Das zeige sich darin, dass, wenn die Sackfabriken bei den Firmen nicht vorsprechen, ein Verkauf der Säcke an die Firmen unterblieb. Somit wurden die „Entleerungsbetriebe“ daran erinnert, dass der Verkauf der entleerten Säcke innerhalb eines Monats „eine Pflicht des Entleerungsbetriebes“ sei.

Um die Andienung des Verkaufs der leeren Säcke besser zu organisieren, wurde eine Bezirkszuteilung festgelegt, bei der für jedes Gebiet grundsätzlich nur noch eine Sackfabrik als Aufkäufer für die leeren Säcke zugelassen wurde. Die Adressen der zuständigen Sackfabriken konnte man bei der Fachgruppe Sack-, Plan- und Zelteherstellung in Berlin N 4, Chausseestraße 29, erfahren.

Zu diesem Zweck wurden die Verkäufer, die Waren in Gewerbesäcke liefern, verpflichtet, auf der Warenrechnung einen Aufdruck zu versehen, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Säcke nach der Entleerung beschlagnahmt worden sind. Aber auch diese Bestimmung wurde in der Praxis nicht hinreichend beachtet. Somit wurden auch die Lieferanten verpflichtet, auf die Anbringung dieses Hinweises bei der Ablieferung der Säcke zu achten.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Beschlagnahme und Abgabe von Säcken. In: Der deutsche Volkswirt. Nr. 33, 16. Mai 1941, OCLC 183316675, ZDB-ID 201206-6, S. 1178.
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