Belästigung

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Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Subjekte (z. B. einer Person) oder Objekte (einer Sache) auf ein oder mehrere Subjekte (z. B. der Zielperson), wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgenommen wird.

In engerem, weitaus häufiger verwendetem und unter Umständen juristisch relevantem Sinne findet Belästigung zwischen Personen statt und erfüllt folgende Kriterien: sie geschieht

  • ohne berechtigtes Interesse des Täters (bzw. mithilfe unverhältnismäßiger Mittel) und trotzdem zumeist willentlich
  • gegen den Willen und damit zum Schaden des Opfers.

Siehe auch[Bearbeiten]

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