Beitragsentwicklung in der Krankenversicherung (Deutschland)
Die Beitragsentwicklung ist eine der grundlegenden betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland.
Die Entwicklung der Beiträge ist nur bis zu einem gewissen Grad vorhersagbar und von vielen Faktoren abhängig. Neben der allgemeinen Wirtschaftslage und der Entwicklung neuer Behandlungsmethoden sind sie auch von der wirtschaftlichen Schlagkraft der jeweiligen Versicherung, den Vertragsbedingungen der einzelnen Tarife und von gesetzlichen Eingriffen in die Versicherungswirtschaft mitbestimmt.
Unterschiede bei der Beitragsentwicklung zwischen GKV und PKV[Bearbeiten]
Nach dem gesetzlich verankerten Äquivalenzprinzip sind private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, für jeden einzelnen Versicherten einen eigenen Beitrag, abhängig vom individuellen Kostenrisiko (und unabhängig vom Lohn), zu kalkulieren. Als privatrechtlicher Vertrag bleibt bei der privaten Krankenversicherung der Leistungsumfang während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert. Nach Berechnungen der Deutschen Aktuarvereinigung betrug die Steigerung im Mittel sowohl in der Privaten wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung rund 3 Prozent.[1]
In den gesetzlichen Krankenversicherungen wird der Beitrag bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze ausschließlich lohnabhängig erhoben. Der Beitragssatz liegt seit 2011[2] bei 15,5 Prozent.[3]
Von der Krankenversicherung angebotene Möglichkeiten zur Beitragssenkung[Bearbeiten]
Abzugrenzen sind diese beiden Wege von den Beitragsrückerstattungen bei gutem Geschäftsergebnis an alle Versicherten. Die Summe der Barausschüttung an die Versicherten betrugen zuletzt 1.390,8 Mio Euro im Jahr 2011 (2010: 1.268,5 Mio Euro).[4]
Schließlich können Privatversicherte durch Wahl eines anderen Tarifs nach §204 Tarifwechselrecht den Beitrag beeinflussen. Hierin eingeschlossen ist etwa auch die Möglichkeit zum Wechsel in den Basistarif, den die private Krankenversicherung branchenweit einheitlich anbieten muss. Er ist auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt und darf auch nicht teurer sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die vor 2009 schon privat versichert waren, müssen überdies in den Standardtarif wechseln können, für den ebenfalls der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtend ist.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Pressemitteilung der Deutschen Aktuarvereinigung vom 30. Juni 2011
- Hochspringen ↑ Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Nr. 68 31. Dezember 2010 S. 2309
- Hochspringen ↑ Durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist der Beitrag für alle Versicherten mit einem darüber liegenden Einkommen seit 1970 von ehemals rund 50 Euro auf 610 Euro im Jahr 2013 gestiegen (Anstieg um 1.200 Prozent). Siehe Entwicklung Pflichtversicherungsgrenze und Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung seit 1970
- Hochspringen ↑ PKV-Zahlenbericht 2012 (PDF; 3,6 MB)