Bankdienstleistung

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Unter einer Bankdienstleistung, die auch als Bankgeschäft bezeichnet werden kann, versteht man gemäß §1 Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz) alle Leistungen wie das Führen eines Girokontos oder die Gewährung eines Kredits, die von Kreditinstituten erbracht werden. Sie sind von den Finanzdienstleistungen wie z.B. die Anlageberatung und -vermittlung zu unterscheiden, welche in das Portfolio eines Finanzdienstleistungsinstituts (Vgl. §1 Abs. 1a KWG) gehören. Umgangssprachlich umfasst der Begriff Bankdienstleistung sämtliche Leistungen einer Bank bzw. Geldinstituts ohne konkrete Differenzierung [1].

Arten von Bankdienstleistungen[Bearbeiten]

Zu den unter § 1 Abs. 1 des Kreditwesensgesetzes näher bestimmten Bankdienstleistungen bzw. -geschäften gehören u.a.:[2]

  • Einlagengeschäft: Annahme fremder Gelder als Einlage
  • Pfandbriefgeschäft: Vgl. §a Abs. 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes
  • Kreditgeschäft: u.a. Gewährung von Darlehen
  • Diskontgeschäft: Ankauf von Wechseln und Schecks
  • Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
  • Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
  • Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs

Automatisierte Bankdienstleistung oder Bankautomation[Bearbeiten]

Unter einer automatisierten Bankdienstleistung versteht man ein weitestgehend durch den Einsatz von EDV automatisiertes Verfahren zur Abwicklung und Kontrolle von Bankgeschäften. Dies kann sowohl innerbetrieblich, als auch an der Schnittstelle zwischen Banken und Nichtbanken erfolgen. Ziel dieser Automation ist es, den Personaleinsatz zu verringern, Daten und Belege zu digitalisieren und die Effizienz in der Kundenabwicklung durch Selbstbedienung zu steigern. Mit solchen automatisierten Bankdienstleistungen - auch electronic banking genannt - ist man beinahe täglich in Form von Geldausgabeautomaten (GAA), Homebanking und E-Commerce konfrontiert. [3]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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