Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT

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Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) sind die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Basisdaten
Titel Rundschreiben 10/2017 (BA) Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT
Kurztitel Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT
Abkürzung BAIT
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Ursprüngliche Fassung vom 3. November 2017

Mit dem Rundschreiben vom 3. November 2017 an alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in der Bundesrepublik Deutschland hat die BaFin auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der Institute - insbesondere für das Management der IT-Ressourcen und für das IT-Risikomanagement - vorgelegt. Die BAIT Anforderungen präzisieren ferner die Anforderungen des § 25b KWG (Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen).

Weblinks[Bearbeiten]

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