Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT
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Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) sind die Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Basisdaten | |
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Titel | Rundschreiben 10/2017 (BA) Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT |
Kurztitel | Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT |
Abkürzung | BAIT |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Ursprüngliche Fassung vom | 3. November 2017 |
Mit dem Rundschreiben vom 3. November 2017 an alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in der Bundesrepublik Deutschland hat die BaFin auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der Institute - insbesondere für das Management der IT-Ressourcen und für das IT-Risikomanagement - vorgelegt. Die BAIT Anforderungen präzisieren ferner die Anforderungen des § 25b KWG (Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen).
Weblinks[Bearbeiten]
- BaFin BAIT Veröffentlichung
- BaFin BAIT (Stand 3.11.2017)
- BaFin BAIT - englische Übersetzung (Stand 3.11.2017)