BPA-Informationsfahrt

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BPA-Informationsfahrten sind vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) im Namen der Bundestagsabgeordneten organisierten Fahrten nach Berlin.

Die Fahrt kann bis zu vier Tage umfassen (abhängig von der Anreisedistanz). An zwei Tagen organisiert das BPA ein Programm nach Wünschen des einladenden Abgeordneten. Programmpunkte sind in der Regel u.a. ein Besuch des Bundestages und eines Ministeriums. Die Fahrt dient der politischen Information und soll den Teilnehmern die Geschichte Deutschlands und die Abläufe des Bundestages näher bringen.

Es können 50 Personen teilnehmen und jeder Bundestagsabgeordnete kann bis zu drei Fahrten im Jahr veranstalten. Eine Ausnahme davon bilden Abgeordnete, die im Finanz- oder Haushaltsausschuss sitzen, die mit vier Fahrten eine zusätzlich anbieten können. Regelmäßig gibt es auch ein Kontingent an Sonderfahrten, die auf die Abgeordneten nach dem Losverfahren vergeben werden (z.B. Spezialfahrten für Behinderte).

Die Teilnehmer der Fahrten bekommen Anreise, Verpflegung und Unterkunft vom BPA gestellt. Lediglich für Eintritte und Trinkgelder werden in der Regel bis max. 50 € von den Teilnehmern verlangt.

BPA-Informationsfahrten werden für Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes als Sonderurlaub angerechnet. Sie gelten aber in der Regel nicht als Bildungsurlaub im Sinne der Ländergesetzgebung (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz).

Die nahezu komplette Finanzierung der Fahrt und das umfangreiche Programm unterscheidet die BPA-Informationsfahrt vom Informations- oder Plenarbesuch der Bundestagsabgeordneten, auch "Kontingentfahrten" genannt werden.

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