BürgerStadtWerke

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Als BürgerStadtWerke (teilweise auch "Energiehaus" genannt) bezeichnet man ein Energieversorgungsunternehmen, das in der Rechtsform der Genossenschaft organsiert ist. Die Eigentümer des Energieversorgungsunternehmens, und auch gleichzeitig die Kunden, sind direkt die Bürger. Diese Rechtsform löst den Interessenkonflikt zwischen Eigentümern (in aller Regel erfolgen diese das Interesse der Gewinnmaximierung) und Kunden (Interesse an einem günstigen Preis) auf. Die Ansätze von Unternehmen, die als Genossenschaft organisiert sind, gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.

BürgerStadtWerke wurden gegründet, um die Grundversorgung, das heißt in diesem Fall die günstige Versorgung der Bevölkerung mit Strom und Ergas zu erreichen, da die Gründer der BürgerStadtWerke der Auffassung sind, dass weder private Energieversorgungsunternehmen, noch kommunale Stadtwerke in der Lage sind, dieses Ziel angemessen zu erreichen. Die Idee der BürgerStadtWerke ist vergleichbar mit der Idee der Genossenschaftsbank, die neben öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und privaten Geschäftsbanken, die Dritte Form der deutschen Kreditinstitute darstellt. Vergleichbar damit, stellen BürgerStadtWerke die Dritte Form von Energieversorgungsunternehmen, neben privaten Energieversorgern (vergleichbar mit privaten Geschäftsbanken) und kommunalen Stadtwerken (vergleichbar mit öffentlich-rechtliche Kreditinstituten) da.

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