Attribut (Entscheidungsfindung)

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Ein Attribut bezeichnet in der betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfindung ein operationelles Unterziel, das einem strategischen Oberziel untergeordnet ist. So heißt beispielsweise das strategische Oberziel, möglichst hohen Gewinn aus der Herstellung eines chemischen Produktes zu erzielen. Ein mögliches Attribut und damit ein operativ umzusetzendes Unterziel wäre dann, die Umweltwirkungen der Produktion zu minimieren, um dadurch die öffentliche Akzeptanz für das Produkt zu erhöhen und so dessen Absatz zu gewährleisten.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Ossadnik, W.; Mehrzielorientiertes strategisches Controlling; Heidelberg: Physica, 1998; S. 16
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