Arthur Springfeld

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Arthur Springfeld ( * 1865; † 28. Dezember 1913 de:Osnabrück) war ein de:Amtsarzt in de:Preußen der das Gutachten zur de:Typhusepidemie in Gelsenkirchen 1901 erstellt hat.[1]

„Während seit 1879 die Einwohnerzahl um 61 % , die dier Aerzte um 172 % stiegen , vermehrte sich das Pfuschertum um 1600 %“

Arthur Springfeld: Die Überwachung der Kurpfuscherei in Berlin. Ärztliche Sachverständigen Zeitung 13, 1. Juli 1898 de:Der medizinische Sachverständige[2]

Inhaltsverzeichnis

Veröffentlichungen[Bearbeiten]

  1. Die Überwachung der Kurpfuscherei in Berlin. Ärztliche Sachverständigen Zeitung 13, 1. Juli 1898.[3]
  2. Die Bekämpfung der Kurpfuscherei und des Geheimmittelschwindels auf dem Boden landesgesetzlicher Verordnungen. Therapeutische Monatshefte, Berlin November 1912, 26 Jahrgang, Seiten: 803-816.

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Kurierfreiheit[Bearbeiten]

Die beiden wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Kurpfuschertum von Springfeld sind vor dem Hintergrund der de:Kurierfreiheit enstanden: Diese wurde durch die liberale Mehrheit im de:Reichstag (Norddeutscher Bund) 1870 zum rechtlichen Hintergrund der Heilberufe bis zum 1939 erlassenen de:Heilpraktikergesetz.

Siehe auch[Bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. „Die Bekämpfung der Kurpfuscherei und des Geheimmittelschwindels auf dem Boden landesgesetzlicher Verordnungen.

    Von Dr. A. Springfeld , Regierungs- und Geh . Medizinalrat in Osnabrück.

    Fünfundzwanzig Jahre nach Freigabe der Heilkunde glaubte die inzwischen fest organisierte deutsche Ärzteschaft den Versuch machen zu können, das Kurpfuschereiverbot wieder einzuführen.

    Hatten sich doch alle Hoffnungen , die man an den § 1473 RGO. bei Erlaß dieses Gesetzes geknüpft hatte, als trügerisch erwiesen; die legale Medizin hatte unter de:Rudolf Virchow, de:Robert Koch , de:Ernst von Bergmann (Mediziner) den Befähigungsnachweis erbracht , und die „ Autodidakten " hatten sich mit wenigen Ausnahmen als Phantasten, zumeist sogar als freche Schwindler entlarven lassen müssen; bei Durchführung der sozialpolitischen Gesetze sowie bei Abwehr der Seuchen hatten die Ärzte sich als unentbehrliche Kräfte, die Pfuscher als Schädlinge erwiesen, und wenn das Leben des einzelnen seit Gründung des Reichs um ein Jahrzehnt an Dauer gewonnen hatte, das Leben des Arbeiters von Krankheitssorgen freier geworden war , so hatte der Staat dies den Ratschlägen von Ärzten zu danken.

    Als de:Eduard Lent daher auf dem 25. Deutschen Ärztetage am 10. September 1897 „ das Ausscheiden der Ärzte aus der Gewerbeordnung " ( Leipzig , bei Ackermann & Glaser , 1897 ) und das Verbot der Kurpfuscherei forderte , hatte er nicht nur die Gesamtheit der Ärzte , sondern sondern auch alle Medizinalbeamten , namentlich die jüngeren , hinter sich , und es begann in diesen Kreisen eine Zeit hoffnungs- freudigen Schaffens um die Ausschaltung der Pfuscher aus dem ärztlichen Tätigkeitskreise , eine Zeit , deren Früchte leider einstweilen noch nicht reifen wollen.

    Durch Erlaß vom 9. IX . 1897 ersuchte der Medizinalminister die Regierungs - Präsidenten um Bericht über den Stand der Kurpfuschereifrage , und dies gab mir Veranlassung als Dezernent am Berliner Polizei - Präsidium in

    Nr . 13 der Ärztlichen Sachverständigen Zeitung vom 15. Juli 1898 das Kurpfuschertum in seiner Hochburg Berlin zu schildern.

    An der Hand einer genauen Statistik über die Vor- und Ausbildung, den früheren Beruf und die Vorstrafen der Pfuscher legte ich deren Geschäftsmethoden , ihre Verbindungen , ihr Vereinswesen und ihren Machtzustand dar und zeigte durch Gegenüberstellung das schreiende Mißverhältnis der Rechte und Pflichten approbierter und nicht approbierter Medizinalpersonen.

    Ich verlangte ein Gesetz das Handhabe böte, wenigstens denjenigen Pfuschern das Gewerbe zu untersagen, welche durch Handlungen oder Unterlassungen Leben und Gesundheit der Menschen wiederholt gröblich gefährdet hätten, und, da bis zum Erlaß eines Reichsgesetzes der Weg lang sei, einstweilen eine schärfere Überwachung des Kurpfuschereigewerbes auf Grund folgender Polizei-Verordnung:

    § 1. Wer, ohne auf Grund § 29 RGO approbiert zu sein, zum Zwecke des Erwerbes die Heilkunde ausüben will, hat dies der Polizei-Behörde anzuzeigen. § 2. Derselbe hat die Bekanntmachung betr. Schildbezeichnung und Reklame der Medizinalpersonen sorgfältig zu beachten. § 3. Die Anpreisung von Geheimkuren, von Kuren unter Garantie , von Kuren , denen besondere Wirkung beigelegt wird , um über ihren Wert zu täuschen , die Veröffentlichung von Danksagungen geheilter Patienten sowie die Vorstellung von Kranken in öffentlichen Versammlungen und Lokalen sind allgemein verboten . § 4. Den in § 1 namhaft gemachten Personen ist die Fabrikation , Zu- bereitung und Abgabe von Arzneien an Kranke eigner Kundschaft verboten . § 5. Die in § 1 bezeichneten Personen haben über ihre Tätig- keit ein Buch zu führen , in welches dem kontrollierenden Medizinalbeamten jederzeit Einsicht zu gewähren ist. Dieses Krankenbuch hat zu enthalten<. 1. die laufende Nummer, 2. Namen, Wohnort, Alter des Patienten, 3. Diagnose, 4. Behandlungsweise, 5. Honrar. § 6. Die in § 1 bezeichneten Personen stehen unter fortlaufender Aufsicht des Kreisarztes und haben sich regelmäßigen Revisionen ihrer Sprech- stuben , ihres Instrumentariums und ihrer sonstigen Heilapparate zu unterziehen .

    Das damals gegen die Kurpfuscher vor- liegende Belastungsmaterial reichte zur Be- gründung eines Kurpfuschergesetzes nicht aus , und ich ersuchte deshalb de:Albert Guttstadt , die Ärzte- schaft zur Beibringung weiteren Materiales . durch Ausfüllung eines von mir entworfenen Fragebogens zu veranlassen . Guttstadt und de:Julius Schwabe (Mediziner) gründeten darauf die Kur- pfuschereikommissionen bei den Ärzte- kammern und beim Deutschen Ärzte- vereinsbund , während Alexander- Breslau den Deutschen Verein Bekämpfung der Kurpfuscherei ins Leben rief . zur 1. Die Kommissionen der Ärzte- kammern haben in der Provinz erhebliche positive Arbeit nicht geleistet , wenigstens ist mir davon nichts zur Kenntnis gekommen . Ihre Arbeit könnte sich aber sehr segensreich gestalten , selbst wenn sie sich darauf be- schränken sollten , auch ohne Angabe von Beweismaterial den Oberpräsidenten auf das Treiben dieser und jener Pfuscher aufmerksam zu machen und ihn um Auskunft zu bitten , schon damit die Revisionsmaschine nicht ein- rostet .“

    Arthur Springfeld: s:de:Therapeutische Monatshefte, Berlin November 1912.Die Bekämpfung der Kurpfuscherei und des Geheimmittelschwindels auf dem Boden landesgesetzlicher Verordnungen., 803-816.,

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Am 28. Dezember verstarb, 49 Jahre alt, in Osnabrück nach sechswöchigem Krankenlager Herr Regierungs- und Geh . Medizinalrat Springfeld. Eine Lungenentzündung setzte seinem Leben ein unerwartet rasches Ende. Arthur Springfield 1866 1914 Springfeld , Arthur ( Polizeiarzt ) welcher sich am 24. September 1901 im Auftrag seines Regierungspräsidenten in das Seuchengebiet begebren und die Seuche vor Ort und Stelle längere Zeit hindurch studiert hat waren 2294 Erkrankungen und 213 Todesfälle in folgenden Bezirken Typhusepidemie in Gelsenkirchen. , [1]
  2. Die Überwachung der Kurpfuscherei in Berlin. Ärztliche Sachverständigen Zeitung 13, 1. Juli 1898, Seiten 257-263, S. 260
  3. Aerztliche Sachverständigen-Zeitung, 1898, S. 263 f.