Arbeitgeberbewertungsportal

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Als Arbeitgeberbewertungsportale werden Websites bezeichnet, die Benutzern die Möglichkeit geben, ihren ehemaligen oder aktuellen Arbeitgeber zu bewerten. Sie stellen somit eine spezielle Unterkategorie der Bewertungsportale im Internet dar und funktionieren im Wesentlichen nach dem gemeinhin bekannten Prinzip der Online-Bewertungen. Anhand eines fünf- bis sechsstufigen Notensystems oder oftmals auch anhand von kurzen Erfahrungsberichten haben Nutzer die Möglichkeit ihren Arbeitgeber bezüglich mehrerer Kategorien zu bewerten. In diesem Sinne sind die Portale Teil des Web 2.0. Diese Bewertungen sollen anderen Nutzern die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld einer Bewerbung über den potenziellen neuen Arbeitgeber zu informieren. Arbeitnehmern wird damit eine gewisse Transparenz verschafft, über die Arbeitgeber bereits seit längerem aufgrund der virtuellen Netzwerke im Internet verfügen.[1]

Rechtslage[Bearbeiten]

Wie auch andere Bewertungsportale waren Webseiten für Arbeitgeberbewertungen anfangs sehr umstritten. Während Fachkreise insbesondere eine Gefahr der fragwürdigen Aussagekraft aufgrund der anfangs sehr geringen Anzahl und der Manipulierbarkeit der Bewertungen sahen, bemängelten Arbeitgeber den möglicherweise für sie entstehenden Imageschaden. Mittlerweile haben sich Arbeitgeberbewertungsportale allerdings auch im deutschsprachigen Raum behauptet und sind durch ihre weite Verbreitung nicht mehr wegzudenken. Nicht zuletzt gab auch das Spickmich-Urteil[2] im Jahre 2009 die notwendige rechtliche Absicherung und Arbeitgeber begreifen diese Webseiten mehr und mehr auch als Chance für Employer Branding Maßnahmen.

Doch auch wenn grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäußerung durch das Grundgesetz gesichert ist, sind einzelne Einträge weiterhin angreifbar, wenn diese ehrverletzend oder unwahr sind. Dabei orientiert sich die aktuelle Rechtsprechung am Urteil des Bundesgerichtshof vom 27. März 2007 (Az: VI ZR 101/06). Demnach hat ein Forumsbetreiber entsprechende Einträge zu entfernen, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Person, die die Beleidigungen ausgesprochen hat, bekannt ist oder nicht. Ein Rechtsanspruch wird nicht nur gegen die beleidigende Person, sondern auch gegen den Forumsbetreiber gültig, wenn dieser die Einträge nicht entfernt.

Inhalte der Portale[Bearbeiten]

Bewertungen[Bearbeiten]

Die Anzahl der veröffentlichten Bewertungen variieren stark je nach Anbieter. Insbesondere aufgrund ihres zeitlichen Vorsprungs haben Internetportale mittlerweile mehrere tausend Bewertungen gesammelt. Dennoch wird wiederholt von Fachkreisen darauf hingewiesen, dass sich ein direkter Nutzen für Arbeitnehmer erst einstellt, wenn sich für einzelne Arbeitgeber mehrere Bewertungen wieder finden. Zudem unterscheiden sich die verschiedenen Portale hinsichtlich des Umfangs der Bewertungen, die von umstrittenen Kurzbewertungen bis zu ausführlicheren „Fragebögen“ reichen. Zu den häufigsten Bewertungskriterien eines Arbeitgebers gehören Arbeitsklima, Mitarbeiterführung, Entlohnung, Karrierechancen und Tätigkeitsfeld, die oft noch einmal in weitere Detailfragen unterteilt werden.

Daten[Bearbeiten]

Die meisten Bewertungsportale haben umfangreiche Datensätze, in denen unter anderem die Firmen und Anschriften der Arbeitgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgelistet sind.

Sicherheit[Bearbeiten]

Die Arbeitgeberbewertungsportale haben Sicherheitskontrollen wie Wortfilter und Plausibilitätsprüfungen, die vor Missbrauch schützen sollen. So sollen Beleidigungen gleich vorweg aussortiert werden. Einzelne Portale lassen zudem alle Einträge redaktionell prüfen, bevor sie online gestellt werden. So ist es nicht unüblich, dass eine große Anzahl der abgegebenen Bewertungen durch die Sicherheitskontrollen fällt und nie veröffentlicht wird.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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