Anstalten zur Sicherungsverwahrung im NS-Regime

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Die Anstalten zur Sicherungsverwahrung im NS-Regime gab es in besonderen Einrichtungen der Justizverwaltung. Zu diesem Zweck wurden bestimmte Strafanstalten in den Ländern eingerichtet.

Anstalten der Länder[Bearbeiten]

In der Verordnung vom 14. Mai 1934 (RGBl. I S. 383) wurde in Artikel 3 § 1 Abs. 2 die Sicherungsverwahrung in Anstalten der Justizverwaltung angeordnet, so dass die Sicherungsverwahrung in besonderen Strafanstalten zu vollziehen seien[1]. Für folgende Länder waren folgende Anstalten bestimmt (Stand 1935):

Preußen[Bearbeiten]

Für Männer in den Strafanstalten Wartenburg, Wohlau und Sonnenburg. Für Frauen die Strafanstalten in Jauer und Ziegenhain.

Bayern[Bearbeiten]

Für Männer die Sicherungsverwahranstalt St.-Georgen-Bayreuth. Für Frauen die gesonderte Abteilung Sicherungsverwahrung in der Strafanstalt Aichbach.

Sachsen[Bearbeiten]

Für Männer in der Landesstrafanstalt Waldheim, Anstalt I (Männerzuchthaus). Für Frauen die Landesstrafanstalt Waldheim , Anstalt II (Frauengefängnis mit Zuchthausabteilung).

Württemberg[Bearbeiten]

Für Männer die Landesstrafanstalt Ludwigsburg. Für Frauen die Landesstrafanstalt Gotteszell.

Baden[Bearbeiten]

Für Männer das Männerzuchthaus in Bruchsal. Für Frauen die Frauenstrafanstalt Bruchsal.

Thüringen[Bearbeiten]

Für Männer die Abteilung Sicherungsverwahrung der Landesstrafanstalt Waldheim in Sachsen wegen einer Vereinbarung mit Sachsen (gegen Zahlung eines Haftkostensatzes von 3,- Reichsmark). Für Frauen die Landesstrafanstalt Gräfentonna in der Frauenabteilung.

Hessen[Bearbeiten]

Für Männer die Abteilung für Sicherungsverwahrte im Landeszuchthaus Marienschloß. Für Frauen die Abteilung Sicherungsverwahrte im Landesgefängnis im Mainz.

Hamburg[Bearbeiten]

Für Männer die Strafanstalt Fuhlsbüttel. Für Frauen die Strafanstalt in Lübeck.

Mecklenburg[Bearbeiten]

Für Männer und Frauen die Landesstrafanstalt Dreibergen bei Bützow in Mecklenburg.

Oldenburg[Bearbeiten]

Für Männer und Frauen die Strafanstalt in Vechta.

Braunschweig[Bearbeiten]

Für Männer und Frauen die Landesstrafanstalt Wolfenbüttel.

Bremen[Bearbeiten]

Für Männer die bremische Gefangenenanstalt HB 2 (Zuchthaus Oslebshausen).

Lübeck[Bearbeiten]

Für Männer die hamburgische Gefangenenanstalt Fuhlsbüttel. Für Frauen die Strafanstalt in Lübeck.

Sondervereinbarungen[Bearbeiten]

Die Verurteilten aus dem oldenburgischen Landesteil Birkenfeld sowie aus Anhalt, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe waren wegen Vereinbarungen mit Preußen in preußischen Anstalten gegen eine Zahlung eines Haftkostensatzes von 2,- Reichsmark untergebracht.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Deutsche Justiz 1935, Jahrgang 97., S. 224
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