Anstalten zur Sicherungsverwahrung im NS-Regime
Die Anstalten zur Sicherungsverwahrung im NS-Regime gab es in besonderen Einrichtungen der Justizverwaltung. Zu diesem Zweck wurden bestimmte Strafanstalten in den Ländern eingerichtet.
Inhaltsverzeichnis
Anstalten der Länder[Bearbeiten]
In der Verordnung vom 14. Mai 1934 (RGBl. I S. 383) wurde in Artikel 3 § 1 Abs. 2 die Sicherungsverwahrung in Anstalten der Justizverwaltung angeordnet, so dass die Sicherungsverwahrung in besonderen Strafanstalten zu vollziehen seien[1]. Für folgende Länder waren folgende Anstalten bestimmt (Stand 1935):
Preußen[Bearbeiten]
Für Männer in den Strafanstalten Wartenburg, Wohlau und Sonnenburg. Für Frauen die Strafanstalten in Jauer und Ziegenhain.
Bayern[Bearbeiten]
Für Männer die Sicherungsverwahranstalt St.-Georgen-Bayreuth. Für Frauen die gesonderte Abteilung Sicherungsverwahrung in der Strafanstalt Aichbach.
Sachsen[Bearbeiten]
Für Männer in der Landesstrafanstalt Waldheim, Anstalt I (Männerzuchthaus). Für Frauen die Landesstrafanstalt Waldheim , Anstalt II (Frauengefängnis mit Zuchthausabteilung).
Württemberg[Bearbeiten]
Für Männer die Landesstrafanstalt Ludwigsburg. Für Frauen die Landesstrafanstalt Gotteszell.
Baden[Bearbeiten]
Für Männer das Männerzuchthaus in Bruchsal. Für Frauen die Frauenstrafanstalt Bruchsal.
Thüringen[Bearbeiten]
Für Männer die Abteilung Sicherungsverwahrung der Landesstrafanstalt Waldheim in Sachsen wegen einer Vereinbarung mit Sachsen (gegen Zahlung eines Haftkostensatzes von 3,- Reichsmark). Für Frauen die Landesstrafanstalt Gräfentonna in der Frauenabteilung.
Hessen[Bearbeiten]
Für Männer die Abteilung für Sicherungsverwahrte im Landeszuchthaus Marienschloß. Für Frauen die Abteilung Sicherungsverwahrte im Landesgefängnis im Mainz.
Hamburg[Bearbeiten]
Für Männer die Strafanstalt Fuhlsbüttel. Für Frauen die Strafanstalt in Lübeck.
Mecklenburg[Bearbeiten]
Für Männer und Frauen die Landesstrafanstalt Dreibergen bei Bützow in Mecklenburg.
Oldenburg[Bearbeiten]
Für Männer und Frauen die Strafanstalt in Vechta.
Braunschweig[Bearbeiten]
Für Männer und Frauen die Landesstrafanstalt Wolfenbüttel.
Bremen[Bearbeiten]
Für Männer die bremische Gefangenenanstalt HB 2 (Zuchthaus Oslebshausen).
Lübeck[Bearbeiten]
Für Männer die hamburgische Gefangenenanstalt Fuhlsbüttel. Für Frauen die Strafanstalt in Lübeck.
Sondervereinbarungen[Bearbeiten]
Die Verurteilten aus dem oldenburgischen Landesteil Birkenfeld sowie aus Anhalt, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe waren wegen Vereinbarungen mit Preußen in preußischen Anstalten gegen eine Zahlung eines Haftkostensatzes von 2,- Reichsmark untergebracht.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Deutsche Justiz 1935, Jahrgang 97., S. 224