Angriff

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Ein Angriff ist das gewaltsame Vorgehen gegen einen Feind oder Gegner mit dem Ziel, ihn physisch zu vernichten bzw. ihm seine Interessen aufzuzwingen.

Recht[Bearbeiten]

Strafrecht[Bearbeiten]

Ein Angriff ist in der juristischen Definition jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten, das sich gegen die Rechtsgüter eines anderen richtet, gleichgültig, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist.

Völkerrecht[Bearbeiten]

Das Völkerrecht verbietet einen Angriff als die von einem Staat ausgehende Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen einen anderen Staat gegen dessen Willen. Ziel ist die Änderung der Grenzziehung oder die Durchsetzung eines sonstigen Anspruches. Wehrt sich der bedrohte Staat dagegen mit einem eigenen Angriff, verstößt das nicht gegen das Völkerrecht. Der Angegriffene kam dem Angriff lediglich zuvor, der Anstoß zur Gewaltanwendung ging nicht vom bedrohten Staat aus. Dies wird oft als Präventivkrieg bezeichnet. Das Recht zur präventiven Selbstverteidigung existiert jedoch nach einer zuweilen vertretenen Meinung definitiv nicht und nach der überwiegenden Meinung nur dann, wenn ein Angriff nachweislich unmittelbar bevorsteht und ein weiteres Abwarten die Effektivität der Verteidigung untergraben würde. Ein in kriegerischer Absicht unternommener Angriff kann mit militärischen oder wirtschaftlichen Mitteln, etwa in Form eines Handelsboykotts oder eines militärisch durchgesetzten Embargos erfolgen. Das Völkerrecht kennt aber auch den nichtkriegerischen Angriff bei dem keine Kriegsabsicht besteht, etwa die Repressalie oder die Intervention. (vgl. F. Klein, „Der Begriff des Angriffs in der UN-Satzung“, in: K. Carstens und H. Peters (Hg.), Festschrift H. Jahrreis Köln 1964.)

Militärwesen[Bearbeiten]

Der Angriff im militärischen Sprachgebrauch bezeichnet das Vorgehen eigener Streitkräfte gegen einen Feind. Der Angriffskrieg hat den Zweck, Feindkräfte zu zerschlagen und Raum zu gewinnen; meist soll er die Entscheidung des Gefechts herbeiführen. Angriffe werden aber auch geführt, um aufzuklären, den Feind zu täuschen oder im Kampf stehende eigene Truppen zu entlasten. Der Angriff galt lange Zeit als stärkste Gefechtsart, da der Angreifer die Initiative und die Freiheit des Handelns hat, während der Verteidiger reagieren muss.

Angriffe können sowohl im strategischen, als auch im operativen und taktischen Rahmen stattfinden. Dabei können taktische Angriffe durchaus in der operativen oder strategischen Verteidigung erfolgen. Als Sonderformen des Angriffs können Gegenangriff und Gegenstoß betrachtet werden.

Das planmäßig durchgeführte Angriffsgefecht gegen einen Feind in befestigter Stellung gliedert sich in die Phasen

Deutsche Infanterie führt den Kampf häufig in Stoßtruppgliederung durch.

Literatur[Bearbeiten]

  • HDv 100/100 Führung im Gefecht

Kryptografie[Bearbeiten]

In der Kryptografie ist ein Angriff der Versuch, ein Verschlüsselungssystem zu knacken oder unbemerkt den Netzwerkverkehr zwischen zwei Rechnern über einen weiteren („in der Mitte liegenden“) Rechner zu leiten (vgl. Man-In-The-Middle-Angriff).

Sport[Bearbeiten]

Als Angreifer wird im Sportbereich auch die Mannschaft bzw. der Spieler bezeichnet, die/der z.B. gerade im Ballbesitz ist oder gerade viel Druck auf den sportlichen Gegner ausübt.

Im Schachsport ist der Angriff eine Zugfolge, die den Gegner in Bedrängnis bringt oder gar zur Aufgabe zwingt.

Weblinks[Bearbeiten]

 Wikiquote: Angriff – Zitate
 Wiktionary: Angriff – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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