Alois Bittmann
Alois Bittmann (* 17. Oktober 1914 in Badewitz; † 1. Juli 1934 in Leobschütz) war ein deutscher SA-Mann. Er wurde vor allem bekannt als eines der Opfer des sogenannten Röhm-Putsches.
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[Verbergen]Leben und Wirken[Bearbeiten]
Bittmann wuchs als Sohn des Karl Bittmann in der schlesischen Ortschaft Badewitz auf. Nach dem Besuch der Volksschule erlernte er das Schneiderhandwerk.[1]
Am 1. Mai 1933 trat Bittmann in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 2.663.469), in der er zunächst der NSDAP-Ortsgruppe Badewitz angehörte. Am 2. Mai schloss Bittmann sich außerdem der Sturmabteilung (SA) an. Im Februar 1934 zog Bittmann nach Leobschütz und wechselte dort zu einer örtlichen Partei-Ortsgruppe.
1934 gehörte Bittmann in dem 2. Sturm der Standarte 333 der Brigade 17 bei der SA-Gruppe Schlesien an. Am 20. April 1934 wurde er in der SA in den Rang eines Scharführers befördert.
Nach der Erschießung Bittmanns erhielt sein Vater ab 1935 aus Gründen der Billigkeit eine monatliche Hinterbliebenenrente in Höhe von 150 RM zugestanden.[2]
Die Erschießung von Alois Bittmann und Gotthard Langer[Bearbeiten]
Am 1. Juli 1934 wurde Bittmann zusammen mit seinem Vorgesetzten, dem SA-Obertruppführer Gotthard Langer, im Zuge der als Röhm-Putsch bekannt gewordenen politischen Säuberungswelle der Nationalsozialisten vom Frühsommer 1934 von SS-Angehörigen im Hof des Gerichtsgefängnisses von Leobschütz erschossen.
Hintergrund der Erschießung der beiden jungen SA-Leute war ein Missverständnis: Bittmann und Langer waren mit anderen SA-Angehörigen in der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli auf einem Patrouillengang, wobei sie auf 200 Meter mit einem Polizeikommando zusammenstießen. Aus ungeklärten Gründen gaben Angehörige des SA-Trupps zwei Schüsse in die Luft ab. Die Polizeibeamten, die annahmen, die Schüsse der SA-Leute hätten ihnen gegolten, zogen sich daraufhin zurück und meldeten nach Berlin, dass sie von der SA beschossen worden seien. Diese Meldung ging an den Preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring. Einem Bericht der Obersten SA-Führung zufolge wurde dann „Von dem Ministerpräsidenten aus […] die Weisung nach Leobschütz gegeben, sofort zwei Beteiligte an diesen Vorgängen zu erschießen.“ Der lokale Landrat, der SS-Sturmbannführer Konrad Büchs (* 2. Juli 1892), in dessen Händen die Polizeigewalt lag, und der den betreffenden Tag aufgrund von Unwohlsein im Bett verbrachte, ließ den Befehl zur Erschießung dann ohne eine weitere Nachprüfung wirksam werden: Bittmann und Langer wurden als die ranghöchsten Angehörigen des SA-Trupps verhaftet und im Gerichtsgefängnis von Leobschütz durch Angehörige der SS stellvertretend für den Rest ihres Trupps standrechtlich erschossen.
Unter der Bevölkerung des kleinen Ortes (12.000 Einwohner), der Bittmann und Langer bekannt waren, und die mehrheitlich der Meinung war, die beiden Männer seien unschuldig erschossen worden, rief die Angelegenheit große Unruhe hervor. Die Eltern von Bittmann und Langer und die lokale SA bemühten sich noch bis 1936 über die Oberste SA-Führung mehrfach um eine Rehabilitierung der beiden. Nach einem Bericht von Reinhard Heydrich über die Angelegenheit wurde eine Rehabilitierung im Oktober 1936 durch das Büro von Hermann Göring endgültig abgelehnt. Der Schriftwechsel legt nahe, dass der Hauptgrund hierfür die Vermeidung von Präzedenzfällen im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Junis war, auf deren Grundlage auch Angehörige von anderen Opfern der Säuberung die Rehabilitierung ihrer Toten hätten fordern können.
Wenige Wochen nach seinem Tod wurde Bittmann bei der NSDAP-Zentralkartei laut Veränderungsmeldung des Gaues Schlesien für den Monat Juni als verstorben abgemeldet. Einige Monate später wurde die Streichung als verstorben aufgrund eines Verwaltungsirrtums fälschlich als Irrtum identifiziert und zurückgenommen, so dass Bittmann trotz seines Ablebens noch im April 1935 als Mitglied der Ortsgruppe Mocker bei Leobschütz weitergeführt wurde.
Im Rahmen des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher von 1945/1946 kam der Vorfall im Bittmann und Langer in der Sitzung vom 16. März 1946 kurz zur Sprache als Hermann Göring seine Sicht auf die Ereignisse um den "Röhm-Putsch" darlegte:
„Zu diesem Zeitpunkt [am 30. Juni 1934] war tatsächlich schon die Sache bedrohlich, weil einige SA-Formationen unter Vorspiegelung falscher Parolen bewaffnet und aufgeboten waren. An einer einzigen Stelle kam es zu einem ganz kurzen Kampf, wo zwei SA-Führer erschossen wurden. Ich übertrug die Verhaftung der Polizei, die damals auch schon in Preußen unter Himmler und Heydrich stand“.[3]
In den Jahren 1956 und 1957 bildete die Erschießung von Bittmann und Langer einen der Anklagepunkte des damals vor dem Landgericht Osnabrück stattfindenden Strafverfahrens gegen den ehemaligen SS-Obergruppenführer Udo von Woyrsch und den ehemaligen SS-Oberführer Ernst Müller (SS-Führer). Diese beiden hatten als die regionalen Befehlshaber der SS und des SD in Schlesien im Jahr 1934 die Leitung der dort am 30. Juni, 1. Juli und 2. Juli 1934 durchgeführten Verhaftungs- und Erschießungsaktionen inne gehabt. Am Ende des Verfahrens wurde Woyrsch am 2. August 1957 wegen Beihilfe zum Totschlag in sechs Fällen zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, während Müller aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde.
Archivalien[Bearbeiten]
- NSDAP-Parteikorrespondenz zu Bittmann (Bundesarchiv: Bestand PK Film A 360 „Bittner, Olga – Bittner, Franz“, Bilder 1804–1812)
- SA-Unterlagen zu Bittmann (Bundesarchiv: Bestand SA 4000 Film 49 „Birzer, Hans – Bitzer, Werner“, Bilder 1552–1580)
Literatur[Bearbeiten]
- Heinrich Bennecke: Die Reichswehr und der „Röhm-Putsch“, 1964, S. 76.
- Karl Dietrich Bracher/Wolfgang Sauer/Gerhard Schulz: Die nationalsozialistische Machtergreifung, 1960, S. 962.
- Fehling: "Eine Rente für die Witwe [Edgar] Jungs", in: Jahrbuch zur Konservativen Revolution, 1994, S. 307.
- Karl Martin Grass: Edgar Jung, Papenkreis und Röhmkrise 1933-34, Heidelberg 1966, S. 283 und Anhangsteil S. 84.
- Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933-1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, 1988, S. 459.
- Rainer Orth: Der SD-Mann Johannes Schmidt. Der Mörder des Reichskanzlers Kurt von Schleicher?, Münster 2012.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Guido Fehling: "Eine Rente für die Witwe [Edgar] Jungs", in: Jahrbuch zur Konservativen Revolution, 1994, S. 307.
- Hochspringen ↑ Guido Fehling: „Eine Rente für die Witwe [Edgar] Jungs“, in: Jahrbuch zur Konservativen Revolution, 1994, S. 307.
- Hochspringen ↑ Internationales Militärtribunal: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg, 14. November 1945-1. Oktober 1946, Bd. 9, S. 303.
Personendaten | |
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NAME | Bittmann, Alois |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher SA-Mann |
GEBURTSDATUM | 17. Oktober 1914 |
GEBURTSORT | Badewitz |
STERBEDATUM | 1. Juli 1934 |
STERBEORT | Leobschütz |