Allgemeine SS

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Allgemeine SS (ASS), seit dem 14. Dezember 1934 in einem geheimen Rundschreiben von Heinrich Himmler erlassene Bezeichnung des unbewaffneten Teils der Gesamt-SS. Der Terminus umfasste alle SS-Einheiten, die weder zur SS-Verfügungstruppe, noch zu den SS-Wachverbänden und oder zum SS-Sicherheitsdienst gehörten[1] und deren Angehörige ihren Dienst weiterhin ehrenamtlich versahen. Das hieß, die Mitglieder der Allgemeinen SS hatten bürgerliche Berufe und verrichteten ihre Arbeit in der SS freiwillig und unentgeltlich. Synonyme sind Allgemeine-SS (A-SS), politische SS, schwarze SS und Heimat-SS. Verklärendes Synonym war Himmlers schwarzer Orden, das von den schwarzen Uniformen abgeleitet wurde.

Während des Zweiten Weltkrieges taten rund 60 Prozent ihren Kriegsdienst in den drei Wehrmachtsteilen (Heer, Luftwaffe, Marine), während nur etwa 36.000 zur Waffen-SS gingen. Während der Ableistung des Kriegsdienstes in der Wehrmacht und Waffen-SS ruhte allgemein die SS-Mitgliedschaft.

Definition[Bearbeiten]

Datei:Die Uniformen der Allgemeinen SS 32-45.jpg
Uniform der Allgemeinen SS in der Zeit zwischen 1932 und 1945

Der Terminus „Allgemeine SS“ wurde eingeführt, um die unbewaffnete SS von den bewaffneten Tochterorganisationen und dem Sicherheitsdienst zu unterscheiden[1].

Unterstellungsverhältnis der Allgemeinen SS[Bearbeiten]

Die Allgemeine SS war seit dem 15. August 1940 zum einem dem SS-Führungshauptamt (Kommandoamt der Allgemeinen SS) und zum anderen dem SS-Hauptamt (Hauptabteilung A I 1d) zugeordnet. Sie wurde von der damaligen Öffentlichkeit als Mutterorganisation der kasernierten SS-Verbände angesehen und auch ihre SS-Führer empfanden dieses so. Ihre etwa 10.000 hauptberuflichen Führer, die einem der SS-Hauptämter zugeordnet waren, waren 1940 der Waffen-SS überstellt worden.

Gliederung der Allgemeinen SS (August 1938)[Bearbeiten]

Die Organisationsstruktur der Allgemeinen SS war streng nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip ausgerichtet. Das heißt, sie war pyramidenförmig von unten nach oben durchstrukturiert. Gleichzeitig war sie regional noch vertikal ausgerichtet:

Die Allgemeine SS bestand aus folgenden Teilorganisationen:

  1. Aktive SS (zwischen 18 und 35 Jahren)
  2. SS-Reserve (zwischen 35 und 45 Jahren)
  3. SS-Stammabteilungen (über 45 Jahre)

Eintritt in die Allgemeine SS[Bearbeiten]

Seit Oktober 1934 mussten Interessierte eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um als Bewerber angenommen zu werden. Wurde ein „Kandidat“ angenommen, wurde er kurze Zeit später zum Staffelanwärter der Allgemeinen SS ernannt und erhielt einen vorläufigen SS-Ausweis verliehen. Nach der Ableistung des Reichsarbeitsdienstes und der allgemeinen Wehrpflicht kehrte der Staffelanwärter in seine Einheit zurück und bei entsprechender Beurteilung durch die Wehrmacht in die SS übernommen, sofern er nicht in der Wehrmacht verbleiben wollte.

Mitgliederentwicklung[Bearbeiten]

Als Heinrich Himmler am 6. Januar 1929 die SS übernahm, umfasste diese 280 aktive SS-Männer. Bis Jahresende 1929 wurde sie auf 1000 Mann aufgestockt. Ab 1931 wurden die Zehnerstaffeln offiziell fallen gelassen und so wuchs die SS bis Dezember 1932 auf rund 52.000 aktive Angehörige an.

Als 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde, hatte die SS bereits Ende des Jahres 204.000 Mitglieder. Bei Kriegsausbruch hatten die Mitgliederlisten der Allgemeinen SS rund 260.000 SS-Nummern vergeben und Ende 1944 hatte die Allgemeine SS rund 430.000 Angehörige verzeichnet. Davon dienten 48.500 in der aktiven SS. Zu diesen kamen noch die eingangs erwähnten 10.000 hauptamtlichen SS-Führer hinzu, die seit 1940 zur Waffen-SS abkommandiert waren.

Einflussnahme der Allgemeinen SS auf die Polizeibehörden und Hitlers Geheimerlass über die gegenseitige Abgrenzung der gemeinsamen Aufgaben zwischen SS und Wehrmacht[Bearbeiten]

Als Heinrich Himmler am 17. Juni 1936 zum Chef der deutschen Polizei ernannt wurde, drängte dieser ranghohe Polizeiangehörige der Allgemeinen SS beizutreten. Diesen wurde über eine Dienstgradangleichung ihrem Polizeidienstgrad ein entsprechender SS-Rang in Aussicht gestellt.

Am 17. August 1938 stellte Adolf Hitler in einem Geheimerlass die Aufgabenbereiche der SS, der Wehrmacht und der Polizei fest. Zum Rechtsstatus der Allgemeinen SS hieß es, als politische Gliederung der NSDAP sei die SS grundsätzlich unbewaffnet. Das bedeutete für die SS in ihrer Gesamtheit, dass diese als integraler Teil der NSDAP für ihre gestellten Aufgaben auch keinerlei militärische Ausbildung und Gliederungen bedürfe. Von dieser Regelung waren die bereits aufgestellten und kasernierten Sonderverbände, die SS-Junkerschulen und die verstärkten SS-Totenkopfstandarten ausgenommen[2].

Ferner standen die Angehörigen der Allgemeinen SS im Kriegsfall der Wehrmacht zur Verfügung und verrichteten ihren Wehrdienst in der Wehrmacht[2].

Für besondere „innenpolitische Aufgaben polizeilicher Natur“ sollten die Verbindungen der Allgemeinen SS zur Polizei bestehen bleiben. Für diese Zwecke seien die entsprechenden Personen vom Wehrdienst freizustellen[3].

Aufgaben der Allgemeinen SS im Kriegsfall[Bearbeiten]

Durch den Geheimerlass vom 17. August 1938 wurde auch die Einbeziehung der Allgemeinen SS im Kriegsfalle festgelegt. So hatten Angehörige der Allgemeinen SS bei Eintritt in die SS-Verfügungstruppe keinen Anspruch, dort in ihrem erreichten SS-Dienstgrad eingesetzt zu werden. SS-Anwärter der Allgemeinen SS wurden dort beispielsweise als SS-Anwärter der SS-Verfügungstruppe und SS-Männer und Unterführer als SS-Männer der SS-Verfügungstruppe eingestellt.

Besonderen „Kündigungsschutz“ in der SS-Verfügungstruppe besaßen SS-Mitglieder, die eine der ersten 15.000 vergebenen SS-Nummern besaßen. Bei geringen Verfehlungen sollten diese „ältesten SS-Männer“ nach dem Willen Himmlers mit Samthandschuhen angefasst und nicht aus der Verfügungstruppe entlassen werden. Dieses wurde mit Ansehensverlust der Gesamt-SS begründet[4].

Vor Einführung dieser „Gnadenregel“ bestand seit dem 12. Juni 1935 eine eiserne Richtlinie, die vom SS-Hauptamt festgelegt wurde. So galt grundsätzlich: SS-Männer, die aufgrund Verfehlungen in der SS-Verfügungstruppe unehrenhaft entlassen wurden, besaßen keinen Anspruch mehr auf Rückführung und Wiedereinsetzung in die Allgemeine SS. Diese Personen wurden dort ausgestoßen und aus allen Mitgliederlisten gestrichen. Das heißt, wer aus der Verfügungstruppe unehrenhaft entlassen wurde, dem folgte das gleiche in der Allgemeinen SS. Eventuelle Wiedereingliederungen solcher SS-Angehörige in eine SS-Stammabteilung mussten durch einen Untersuchungsausschuss geprüft und genehmigt werden. Letztendliche Entscheidung einer Wiedereinstellung lag jedoch beim SS-Hauptamt.

Einen wesentlichen Kernpunkt dieses Geheimerlasses Hitlers in Bezug auf die Allgemeine SS bildet der Punkt SS-Totenkopfverbände. In einem Nachfolgeerlass vom 18. Mai 1939 bestimmte er, dass die Verstärkung der SS-Totenkopfverbände durch Angehörige der Allgemeinen SS (Jahrgänge 1906–1912) gebildet wurde. Diese Jahrgänge erhielt eine grobe militärische Ausbildung durch die Wehrmacht. Dazu kamen Angehörige der Allgemeinen SS der Jahrgänge 1901–1905, die in die verstärkten SS-Totenkopfstandarten eingezogen und militärisch nicht ausgebildet wurden. Insgesamt sollte dieses 100.000 Mann der Allgemeinen SS betreffen. So sollten über 45-jährige SS-Mitglieder, die in den Stammabteilungen geführt wurden, nun als Wachmannschaften in den Konzentrationslagern eingesetzt werden[3]. Diese dienten dort als Ersatz für die abgezogenen Mitglieder der Totenkopfverbände, die nun ihre Wehrpflicht ableisten mussten oder die sich zur SS-Totenkopf-Division gemeldet hatten.

Verwendung und Aufgaben im Zweiten Weltkrieg[Bearbeiten]

Ab März 1938 wurde es den SS-Führern der Allgemeinen SS gestattet, die aktuellen Uniformen der Waffen-SS zu tragen. Auf diesen wurden bis 1945 beidseitig die schmalen Schulterschnüre der Allgemeinen SS getragen. Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges waren ca. 90 Prozent der Mitglieder altersbedingt aus dem aktiven SS-Dienst ausgeschieden und zum einen der Reserve-SS sowie zum anderen den SS-Stammabteilungen zugeordnet worden. Zu Beginn des Krieges umfasste die Allgemeine SS rund 260.000 Mitglieder. Von diesen wurden 170.000 oder 60 Prozent in die Wehrmacht einberufen. Nur etwa 36.000 von ihnen wurde in der Waffen-SS eingesetzt. Die restlichen Mitglieder waren von der Wehrpflicht befreit worden, da sie entweder für einen Kriegseinsatz zu alt oder aber auf „unabkömmliche Posten“ eingesetzt waren. Infolge des Krieges ging der einstige Einfluss der Organisation immer mehr zurück. Auf der anderen Seite entwickelte sich ihr ehemaliger militärischer Flügel, die Waffen-SS, zum zahlenmäßig größten Verband und zur multinationalen Armee, in der Angehörige von rund 20 Nationen Nationen dienten.

Mit der Aufstellung des Volksturms (Oktober 1944) wurden auch die bis dahin nicht kriegsverwendeten Mitglieder der Allgemeinen SS mit einbezogen. Im Kampfeinsatz trugen sie ihre schwarze SS-Uniform und veraltete schwarz lackierte Stahlhelme (M1916). Zu diesen trugen sie eine Armbinde mit der Aufschrift „Deutscher Volkssturm“, die über der Hakenkreuzarmbinde angebracht wurde.

Germanische SS und Kriegsende[Bearbeiten]

1941 wurde innerhalb der Allgemeinen SS eine Gliederung geschaffen, die sich Germanische SS nannte. Dieser gehörten SS-ähnliche Organisationen in den Niederlanden, Belgien und den skandinavischen Ländern Dänemark und Norwegen an. Ihre Mitglieder wurden überwiegend in der Waffen-SS eingesetzt.

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht wurde die Allgemeine SS als Teil der Gesamt-SS als verbrecherisch verurteilt.

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Bastian Hein: Elite für Volk und Führer?, S. 91
  2. 2,0 2,1 Adolf Hitler: Stellung der bewaffneten SS-Verbände und deren Abgrenzung gegenüber Wehrmacht und Polizei, Geheime Kommandosache, 17. August 1938, Abschnitt „SS-Verfügungstruppe“
  3. 3,0 3,1 Adolf Hitler: Stellung der bewaffneten SS-Verbände und deren Abgrenzung gegenüber Wehrmacht und Polizei, Geheime Kommandosache, 17. August 1938, Abschnitt „SS-Totenkopfverbände“
  4. Adolf Hitler: Stellung der bewaffneten SS-Verbände und deren Abgrenzung gegenüber Wehrmacht und Polizei, Geheime Kommandosache, 17. August 1938, Abschnitt „Die Entlassung aus der SS-Verfügungstruppe“