All-Style-Karate

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All-Style-Karate ist eine moderne und flexible Kampfsportart, in der man nicht an einen besonderen Ablauf gebunden ist, sondern seinen persönlichen Ablauf von Techniken entwickeln darf.

Die Grundlage dafür ist, dass man möglichst viele Grundtechniken erlernt (Tritte, Schläge, Hebel, Würfe usw.), um diese dann zu einer sinnvollen Konstellation zusammenzustellen. Wenn man die Grundtechniken beherrscht, darf man selbst kombinieren und so seinen eigenen Kampfstil entwickeln. Als Trainer sollte man allerdings nicht seinen eigenen Stil weitergeben, sondern den Schülern die Chance geben ihren eigenen Stil zu entwickeln.

All-Style-Karate verbindet Angriff und Selbstverteidigung. All-Style-Karate besteht aus den wichtigsten Techniken von Judo, Ji-jitsu, Kung Fu, Karate, Taekwondo und Boxen.

Geschichte[Bearbeiten]

Anfang der 70er Jahre wurde All-Style-Karate, durch eine Weiterentwicklung von Karate, gegründet. Die meisten Techniken stammen aus dem Shotokan Karate, favorisieren aber eher eine tiefere Ausgangsposition bei Drehkicks oder verschieden Angriffstechniken, um schneller angreifen zu können. All-Style-Karate besteht nicht nur aus Angriffen, sondern auch aus Selbstverteidigung. Um die Tradition von Karate zu wahren, wurden die Kata komplett aus den Shotokan Karate übernommen.

World All-Style-Karate Organisation[Bearbeiten]

Die World All-Style-Karate Organisation(WAKO) gründeten im Jahr 1975 Dan-Träger aus 12 Nationen. Der Vorstand besteht aus Georg Bruckner und seinem Taekwondo Lehrer Mike Anderson. Die WAKO veranstaltet ausschließlich Amateurwettkämpfe.

Fitness[Bearbeiten]

All-Style-Karate ist perfekt, um körperlich und geistig fit zu bleiben. Man wird ruhiger und ausgeglichener und gewinnt an Selbstvertrauen. Schon nach kurzer Zeit wird man merken, dass man große Fortschritte in Dehnung, Kraft, Kondition und Beweglichkeit gemacht hat.

Gürtelsystem[Bearbeiten]

Es können im All-Style-Karate folgende Gürtelfarben erworben werden, aufgelistet nach Rang: Weiß 6.Kyu / Gelb 5.Kyu / Orange 4.Kyu / Grün 3.Kyu / Blau 2.Kyu / Braun 1.Kyu / Schwarz 1./2./3./4./5. Dan

Selbstverteidigung – Das ist erlaubt[Bearbeiten]

In der Selbstverteidigung sind auch gesetzliche Grenzen gesetzt, die eingehalten werden müssen damit man vor Gericht keine Probleme bekommt. Soweit ist es noch Selbstverteidigung. Das Notwehrrecht ist durch das Strafgesetzliche(StGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch(BGB) geregelt:

§32 StGB und § 227 BGB. Notwehr.

„Wer in einer gegenwärtigen nicht anders abwehrbahren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsguten und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

§33 StGB ; Überschreitung der Notwehr

„Schlagen sie aber auf einen bereits wehrlos am Boden liegenden weiter ein, schützt sie das Gesetz nicht mehr.“

In der Selbstverteidigung dürfen keine Waffen mitgeführt werden. Erstens ist es generell verboten, Waffen mit sich zu führen (z.B auch Baseballschläger) und zweitens kann einem bei Gericht eine Gewaltbereitschaft vorgeworfen werden, wenn man eine Waffe mit sich führt. So kann der Täter sich auch leicht als Opfer darstellen, was er wahrscheinlich sowieso versucht.

Quellen[Bearbeiten]

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