Alfred Schimmel

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Alfred Schimmel (* 5. April 1906 in Ludwigshafen; † 26. Februar 1948 in Hameln) war ein deutscher Jurist und als SS-Sturmbannfüherer (SS-Nr. 280 336) Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).

Inhaltsverzeichnis

Werdegang[Bearbeiten]

Nach der juristischen Ausbildung zum Regierungsassessor kam er 1935 zur Polizeidirektion in Ludwigshafen. Etwa im Juli 1937 wurde er Angehöriger der Gestapo bei der Staatspolizeileitstelle München. Schon seit 1931 war er Mitglied der NSDAP. Etwa im Herbst 1938 wurde er zum Abteilungsleiter bzw. Referatsleiter der Abteilung II B, die die Bereiche Katholizismus, evangelische Kirche, Juden- und Freimaurertum umfasste. Im selben Jahr erhielt er in der SS den Dienstgrad eines SS-Sturmbannführers. Diese Position in München hatte er bis Ende 1941 inne. Dann wurde er 1942 nach Straßburg versetzt, wo er die Abteilung der Gestapo bei der Dienststelle der Sicherheitspolizei leitete.

Ermordung eines gefangenen RAF-Piloten[Bearbeiten]

Im Jahre 1944 flohen 50 gefangene RAF-Piloten aus dem Lager Stalag Luft III bei Sagen in Schlesien[1]. Der RAF-Pilot Tony Hayter[2] war einer der geflohenen Gefangenen, die aber wieder gefangen genommen und der Gestapo übergeben wurde.

Hayter kam unter die Aufsicht von Schimmel. Er erhielt vom Gestapo-Chef Heinrich Müller den Befehl, Hayter zu erschießen. Schimmel war sich offenbar bewusst, dass dies ein Kriegsverbrechen sein konnte. Nach anfänglichem Sträuben erteilte er den Befehl zum Erschießen an die Gestapo-Angehörigen Heinrich Hilker und Max Diesner[3] in der Nähe von Natzweiler. Diesner beging am 11. Mai 1945 den Suizid[4]. Heinrich Hilker wurde in einem Verfahren frei gesprochen.

Dienst im Jahr 1944 und Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Im Jahr 1944 wurde er zur Sicherheitspolizei nach Oslo versetzt, wo er die Abteilung der Gestapo leitete. Mit seiner Gefangennahme kam er ins Internierungslager Dachau. Wegen der Erschießung des britischen Piloten Hayter wurde er 1947 vor dem britischen Militärgericht in Hamburg angeklagt. Der Prozess dauerte vom 1. Juli bis zum 3. September 1947. Der Urteilsspruch lautete auf Todesstrafe. Das Urteil wurde am 26. Februar 1948 durch Erhängen vollstreckt.

Rückkehr zur katholischen Kirche[Bearbeiten]

Bei einer Vernehmung hatte Schimmel den Weihbischof von München Anton Scharnagl[5] schwer belastet. Dieser habe mit der Gestapo kollaboriert. Einen Tag vor seiner Hinrichtung hatte nun Schimmel schriftlich seine Aussage gegen Scharnagl revidiert. Am selben Tag wurde Schimmel wieder in die katholische Kirche aufgenommen.[6] Inzwischen geht die Quellenforschung davon aus, dass die Aussage von Schimmel über die Kollaboration von Scharnagl mit der Gestapo belegbar ist.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Lager Stalag Luft III in der englischsprachigen Wikipedia
  2. Tony Hayter in der englischsprachigen Wikipedia
  3. Thomas Groll: Spruchkammerverfahren Weihbischof Dr. Franz Xaver Eberle - Februar 1947 bis März 1948. In: Manfred Weitlauff (Hrsg.): Verein für Augsburger Bistumsgeschichte - Jahrbuch. 40. Jahrgang. 2006, ISSN 0341-9916, OCLC 224449598, S. 550, FN 2.
  4. Hinweis auf Max Diesner
  5. "Anton Scharnagl im Dritten Reich" in der deutschsprachigen Wikipedia
  6. Anton Scharnagl. In: Der Spiegel. Nr. 39, 1948, S. 18 (online25. August 1948).
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