Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze

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Die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze ist ein 1893 gegründeter gemeinnütziger Verein, der im Laufe seiner Geschichte Träger mehrerer Kliniken war.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte[Bearbeiten]

Die Gründung im Jahre 1893[Bearbeiten]

 
Ansicht von Abbazia (heute Opatija)

Als die Gesellschaft vom Goldenen Kreuz im Jahr 1933 ihr vierzigjähriges Bestandsjubiläum feierte, hielt einer ihrer Mitbegründer, Dr. Alfred Edler von Manussi-Montesole, beim Festakt im Sitzungssaal der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie die Festrede. Dabei gedachte er des Entstehens dieses Vereines, der sich so rasch ausbreitete: „Vor mehr als 43 Jahren war es, dass an einem strahlend schönen Sonntagmorgen in Abbazia, dieser Perle der Adria, das Offizierskurhaus der Gesellschaft vom Weißen Kreuze eröffnet wurde. Dort liegt auch die Geburtsstätte des Goldenen Kreuzes, denn in jener Stunde, bei jener Feier, wurde der Gedanke geboren, auch für die Beamten des Reiches ein gleiches Heim zu errichten. Freilich vorerst nur zaghaft und ganz allmählich, dann aber immer rascher und mächtiger verbreitete sich dieser Gedanke im Raume und fand immer mehr Anhang und Zuspruch“.

Der Initiator der neuen Gründung war der damalige Kurarzt in Abbazia, Dr. Igo Schwarz, der später Regimentsarzt in Essegg wurde. Er trat als Proponent des Vereines auf, reichte die Satzungen bei der Behörde ein und berief die konstituierende Versammlung. Ursprünglich wollte man dem Verein den Namen „Schwarzes Kreuz“ geben. Aus den im Allgemeinen Verwaltungsarchiv erhaltenen Aktenstücken aus dem Geschäftsgang des k. k. Ministeriums des Inneren geht hervor, dass sich der Primararzt Dr. Schwarz in einem Schreiben an die Kronprinzessinwitwe Stephanie mit seinem Plan gewendet hat.

 
Kronprinzessin Erzherzogin Stephanie von Belgien, Protectorin des Vereines vom Goldenen Kreuze 1894 bis 1900

Der Obershofmeister der Erzherzogin, Graf Bellegarde, teilte am 4. Oktober 1893 – also mehr als zwei Monate vor der konstituierenden Vollversammlung – dem Ministerpräsidenten Eduard Graf Taaffe, der zugleich auch die Leitung des Innenressorts innehatte, mit, dass die Kronprinzessinwitwe den Brief zur Kenntnis genommen habe und „mit dem darin dargelegten Propositionen im Meritorischen einverstanden sei“. Bellegarde führte weiterhin aus: „Vorbehaltlich der Wohlmeinung Eurer Excellenz (Graf Taaffe) haben sich ihre k. und k. Hoheit auch gerne bereit erklärt, das Protectorat über den erwähnten Verein huldvollst zu übernehmen und das für die Erbauung eines Beamtenkurhauses in Abbazia gnädigst bestimmte Geschenk von 1000 Fl. für dieses zu widmen. Ich bitte demnach den genannten Herrn, bei Rückschluss der beigefügten Statuten hochgeneigtest bescheiden lassen zu wollen und um gefällige Bekanntgabe der diesbezüglichen Verfügungen“. Das Schreiben von Dr. Schwarz ist leider nicht erhalten. Das Innenministerium setzte jedoch unverzüglich den Statthalter von Triest von der Entscheidung der Erzherzogin Stephanie in Kenntnis. Diesem Brief wurde auch die Eingabe beigefügt. An der Spitze der kaiserlichen Verwaltung des Küstenlandes stand Theodor Ritter von Rinaldini. Gleichzeitig forderte man einen eingehenden Bericht über die konstituierende Versammlung, „mit welchem eventuell auch das formelle Ansuchen der Vereinsleitung in Betreff des fraglichen Protectorates in Vorlage gebracht werden könnte“ [1]

 
Theodor Ritter von Rinaldini, k.k. Statthalter in Triest, 1. Ehrenpräsident des Vereines der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze 1894 bis 1899

Wie das Schreiben des Grafen Bellegarde an das Innenministerium vom 10. Jänner 1894 zeigt hatte die Erzherzogin ein großes persönliches Interesse an der Gründung. Denn obgleich am 9. Dezember 1893 die konstituierende Versammlung in Abbazia stattgefunden hatte, zögerte das Innenministerium mit der Weitergabe des Berichtes der Statthalterei in Triest, der allerdings erst am 27. Jänner erstattet wurde.

Am 1. Februar 1894 setzte endlich, nachdem der Bericht des Statthalters eingelangt war, das Innenressort den Obersthofmeister der Erzherzogin Stephanie davon in Kenntnis, dass man keine Einwände gegen die Übernahme des Protektorates durch die Kronprinzessinwitwe sehe, und zwar unter Rücksicht auf die statutarischen Zwecke des Vereins und der zur Leitung ausersehenen Persönlichkeiten, „sowie in Hinblick auf die in den angeschlossenen Berichten enthaltene warme Anempfehlung der Unterbehörden“. Dann wurde die Namensänderung des Vereins erwähnt: „Der Verein, welcher sich am 9. December 1893 constituierte, hat in der consituierenden Vereinsversammlung den einstimmigen Beschluß gefaßt, den Namen des Vereins in ´Verein vom goldenen Kreuze´ umzuändern.“

Rinaldini hatte dem Ministerium den Bericht des k. k. Bezirkshauptmannes in Volosca über die Vollversammlung vorgelegt. Der Statthalter unterstützte nach Kräften die Neugründung. Er führte aus: „Die hervorragend humanitäre Tendenz des Vereines, welche einem längst und lebhaft empfundenen Bedürfnisse entgegenkommt und deren Anregung auf die hochherzige, munificente Initiative Ihrer k. und k. Hoheit selbst zurückzuführen ist, läßt ohne weiteres den Antrag begründet erscheinen, das hohe k. k. Ministerium wolle die Uebernahme des höchsten Protectorates durch … die Kronprinzessinwitwe … erwirken“. Diese werde der Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft, nämlich der Errichtung „von Staatsbeamten-Curhäusern in den verschiedensten österreichischen Curorten, wodurch mannigfaltigsten Wünschen Rechnung getragen wird“, sehr förderlich sein.

Daraufhin wurde innerhalb weniger Tage die Übernahme des Protektorates entschieden. Am 7. Februar ließ Bellegarde den nunmehrigen k. k. Innenminister Olivier Marquis de Bacquehem wissen: Die Erzherzogin „haben in huldvollster Rücksichtnahme auf die warmen Empfehlungen Eurer Excellenz und Höchstihrer den betheiligten Persönlichkeiten bereits in Abbazia gemachten Zusicherungen gerne entsprechend, das Protectorat über den ´Verein vom goldenen Kreuze´ gnädigst zu übernehmen geruht“.

Diese Entschließung wurde im Dienstweg der Statthalterei in Triest am 10. Februar vom Ministerium des Inneren übermittelt. Die vorbereitenden Schritte hatte Dr. Igo Schwarz zusammen mit dem Bezirkskommissär von Volosca, Dr. Alfred von Manussi-Montesole, unternommen. Der im Bericht des Statthalters genannte Bezirkshauptmann von Volosca-Abbazia, Alois Fabiani, wurde zum ersten Präsidenten bestellt. Für die Übernahme des Ehrenpräsidiums konnte der Triestiner Statthalter, Thodor von Rinaldini, gewonnen werden. Die ersten finanziellen Voraussetzungen für die Vorhaben des Vereins schuf die Kronprinzessinwitwe, die über den Stiftungsbeitrag von 1000 Gulden noch weitere 2122 Kronen spendete. Die wechselweise Verwendung der Währungseinheiten Gulden und Kronen kam daher, dass erst im Jahre 1892 in Österreich-Ungarn die Kronenwährung die ältere Guldenwährung abgelöst hatte.

Im Jahre 1894 traten dem Verein eine Reihe von Stiftern bei; neben Kaiser Franz Joseph I. waren es u.a. auch dessen Bruder Erzherzog Ludwig Viktor und Nathaniel Rothschild. Insgesamt traten im ersten Bestandsjahr dem Verein 20 Stifter, 13 Mitglieder auf Lebensdauer, 815 Mitglieder und 222 Förderer bei, die zusammen 18.764 Kronen an Beitragszahlungen leisteten.

Das Kurhaus in Abbazia[Bearbeiten]

 
Das Kurhaus in Abbazia, fertiggestellt am 1. Oktober 1898 - Baumeister Ing. Conighi aus Fiume.

Um den Bau eines Kurhauses in Abbazia (heute Opatija) möglichst zu beschleunigen, schloss man einen Vorvertrag hinsichtlich des Ankaufes eines 4.862 m2 großen, sehr schön gelegenen Baugrundes ab. Für den Ankauf des Grundes und die Errichtung eines Neubaus reichten die Mittel jedoch bei weitem nicht aus. Man dachte an die Veranstaltung von Wohltätigkeitsfesten und einer Lotterie. An die Spitze des dazu konstituierten Zentralkomitées trat die Gemahlin des niederösterreichischen Statthalters, Gräfin Anastasia Kielmansegg. Diese Bemühungen waren außerordentlich erfolgreich, sodass das Vereinsvermögen Ende 1895 bereits über 45.000 Kronen betrug.

Diese finanzielle Entwicklung gestattete im Jahre 1896 den Ankauf des Bauplatzes in Abbazia für 22.000 Kronen. Im ersten gedruckten Rechenschaftsbericht des Vereins, der erhalten blieb, über die Jahre 1897 und 1898 konnte der Vereinssekretär, Arthur Freiherr von Schmidt-Zabierow, damals Bezirkskommissär in Volosca, eine eindrucksvolle Darstellung der Feierlichkeiten anlässlich der Grundsteinlegung des ersten Kurhauses des Goldenen Kreuzes geben.

Obwohl die Entscheidung des Österreichischen Ingenieur- und Architektenvereins hinsichtlich der Auswahl und Begutachtung der eingereichten Baupläne noch nicht gefallen war, setzte man den 29. April 1897 als Tag der Grundsteinlegung fest. Im Übrigen wurden später alle im Verlauf der ersten Ausschreibung eingereichten Pläne als nicht entsprechend klassifiziert, sodass eine zweite Konkurrenz stattfand, die die außerordentliche Generalversammlung, die für den 24. März 1897 einberufen wurde, ausschrieb.

Der Bauplatz wird im Rechenschaftsbericht fast mit den gleichen Worten beschrieben, wie sie Manussi-Montesole in seiner Festrede im Jahre 1933 fand: „Derselbe (d.i. der Bauplatz) befindet sich in unmittelbarer Nähe des Meeres sowie des Centrums von Abbazia und bildet einen Theil der herrlichen Franz Joseph-Anlagen, die sich sanft ansteigend den Berg heranziehen. Dank der uralten Lorbeer- und Eichenbäume, herrscht dort die idyllischeste Ruhe und selbst die stärkste Bora vermag das immergrüne Dach des Lorbeerwaldes nicht zu durchdringen.“

 
Grundsteinlegung des Kurhauses in Abbazia

Am Tag der Grundsteinlegung war ganz Abbazia im Flaggenschmuck. Um 11 Uhr vormittags erschien die Kronprinzessinwitwe in Begleitung ihrer Tochter, der Erzherzogin Elisabeth Marie, und eines zahlreichen Gefolges auf dem festlich geschmückten Platz. Unmittelbar danach trafen das rumänische Königspaar, Carol und Elisabeth, sowie Großherzog Adolf von Luxemburg mit seiner Gemahlin Adelheid ein. Unter den Festgästen befanden sich der Statthalter des Küstenlandes, Theodor Ritter von Rinaldini, und der Statthalter von Niederösterreich, Erich Graf von Kielmansegg mit Gattin nebst zahlreichen anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

In der Eröffnungsansprache wies Rinaldini in seiner Eigenschaft als Ehrenpräsident des Vereins in besonderer Weise auf die persönlichen Verdienste der Kronprinzessinwitwe um das Zustandekommen dieses Projektes hin: „Der Verein vom Goldenen Kreuze verdankt Eurer kaiserlichen Hoheit seine Entstehung und den raschen Aufschwung, welcher die heutige Grundsteinlegung ermöglichte“. In ihrer Antwort betonte die Erzherzogin die wichtige Stellung der Beamtenschaft in der Monarchie und die Initiative der Proponenten aus dem Küstenland. Ausdrücklich wies sie auf die umfassenden Bemühungen der Gräfin Kilmannsegg hin ohne sie allerdings namentlich zu nennen: „Weiters muss ich eine verdiente Frau erwähnen, die es verstanden hat, mit Herz, Kopf und Energie in meine Intentionen einzugehen und keine Mühe scheute, um das für Unzählige segenbringende edle Unternehmen durchzuführen und unser großes Ziel zu erreichen.“

An der Grundsteinlegung nahm auch der damalige Ministerialkonzipist Dr. Rudolf Schindler teil, der sich später nachdrücklich für die Ziele des Vereins einsetzte und als dessen Präsident wertvolle Aufbauarbeit leistete. Ein Empfang mit dem Déjeuner sowie ein Festkonzert mit darauffolgendem Bankett schlossen die Feierlichkeiten ab.

Aus dem im Verlauf der zweiten Ausschreibung eingelangten Projekten für die Errichtung eines Kurhauses in Abbazia wurde vom Ingenieur- und Architektenverein der Plan des Architekten Max Fabiani aus Wien als passendster ausgewählt. Mit der Durchführung wurde die Firma Ing. Karl Conighi aus Fiume betraut, mit der man sich auf einen pauschalierten Betrag von 43.000 Kronen einigte.

Am 1. August 1897 begannen die Bauarbeiten, die trotz erheblicher Schwierigkeiten, die die Niveauunterschiede im Terrain verursachten, zügig vorangingen. Die klimatischen Verhältnisse erlaubten die Weiterführung des Rohbaus auch in den Wintermonaten, sodass noch Ende 1897 die Dachgleiche erreicht wurde.

In der Baubeschreibung heißt es: „Der Stil des Hauses ist dem südlichen Charakter der hiesigen Gegend vollkommen angepasst, das weit vorspringende, mit dem italienischen Copis gedeckte Dach, die die Balkone abtheilenden Säulen, die lichtgrüne Farbe der Facade und der Jalousien geben dem Haus ein überaus liebliches und freundliches Aussehen.“

Das Kurhaus umfasste 20 Wohnräume, einen großen Speisesaal, einen Rauchsalon, einen Lesesalon, eine Wohnung und Kanzleiräume für den Verwalter, eine Hausbesorgerwohnung, verschiedene Dienerzimmer und Nebenräume. Zunächst möblierte man jedoch nur einen Stock, während der zweite vorerst als Privatwohnung vermietet wurde. Die Kosten der Ausstattung beliefen sich auf 8700 Kronen. Für den Speisesaal stiftete die bekannte Möbelfirma Thonet aus Wien die Sessel.

„Am 1. October 1989“, so kann im Rechenschaftsbericht nachgelesen werden, „war das erste Curhaus des Vereines vom Goldenen Kreuze vollkommen vollendet; durch die vom Herrn Architekten Max Fabiani vorgenommene technische Revision wurde festgestellt, daß der Baumeister des Hauses, Ingenieur Conighi aus Fiume, den Bau in allen seinen Theilen tadellos ausgeführt hatte.“

Bereits am 15. Oktober konnte man den zweiten Stock um einen Jahreszins von 1000 Gulden vermieten. Hausverwaltung und chefärztliche Betreuung geschahen unentgeltlich, ebenso erklärten sich weitere Kurärzte bereit, die Versorgung der Kurgäste umsonst zu gewährleisten. Ein Restaurationsbetrieb war noch nicht vorgesehen. Die Vereinsleitung hatte mit voller Absicht Bau und Einrichtung des Kurhauses schnell vorangetrieben, um noch im Kaiserjubiläumsjahr 1898 – Franz Joseph beging sein 50jähriges Regierungsjubiläum – die Anstalt eröffnen zu können. Die Kronprinzessinwitwe gestatte, dass das Haus den Namen „Kronprinzessin Stephanie – Curhaus für k. k. Staatsbeamte“ führen durfte. Aus dem Titel geht klar hervor, dass der Verein in seiner Tätigkeit nur auf die sogenannten cisleithanischen Kronländer beschränkt war, d. h. Beamte aus den Ländern Ungarns konnten nicht Mitglied werden. Der offizielle Titel dieser cisleithanischen Länder lautete: die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder; es war dies die böhmisch-österreichische Ländergruppe unter Einbeziehung von Galizien und der Bukowina. Die Abkürzung „k. k.“ bezog sich allein auf Behörden dieser Reichshälfte, während „k. u. k.“ für Behörden galt, die beiden Reichshälften gemeinsam waren; die ungarischen Ämter führten die Bezeichnung „k.“.

Am 22. November 1898 übergab Erzherzogin Stephanie das neuerbaute Kurhaus feierlich seiner Bestimmung. Ein Modell des Hauses wurde auf der Kaiserjubiläums-Ausstellung in Wien gezeigt und mit einem Ehrendiplom samt Medaille bedacht. Leider sind alle diesbezüglichen Erinnerungsstücke vermutlich bei der gewaltsamen Auflösung der Gesellschaft durch die Nationalsozialisten zugrunde gegangen.

Neue Pläne in Karlsbad und Baden bei Wien[Bearbeiten]

Die Kassaberichte der Jahre 1897 und 1898 weisen als außerordentliche Einnahmen 14.371 bzw. 69.147 Kronen auf. Dies waren die Ergebnisse der Tätigkeit des Zentralkomitées unter Leitung der Gräfin Kielmannsegg, deren rastloses Bemühen den durchschlagenden Erfolg der Lotterie zugunsten des Goldenen Kreuzes ermöglichte. Aus deren Eingängen konnten 1898 6 Bauraten für Abbazia in der Höhe von 64.000 Kronen abgestattet werden. Die gute finanzielle Situation des Vereins ließ sofort an den weiteren Bau von Kurhäusern in anderen Zentren des Kurlebens der Monarchie denken. In Karlsbad in Böhmen wurde vom Statthaltereirat Ritter von Maurig ein Zweigverein gegründet, dem aus den Eingängen der Lotterie ein Betrag von 30.000 Kronen für die Errichtung eines Kurhauses zur Verfügung gestellt wurde. Angesichts der überaus teuren Preise in Karlsbad reichte dieser Betrag nicht zu einer Vollendung des Plans. Dafür trat ein anderes Projekt in den Vordergrund der Überlegungen.

Der bereits erwähnte Dr. Rudolf Schindler, inzwischen zum Ministerial-Vizesekretär befördert, vermittelte der Gesellschaft den Ankauf eines Grundstückes in Baden bei Wien, das von Herrn Stefan von Heinrich um 20.000 Kronen angekauft wurde, wobei 5.000 sofort zu erlegen waren, der Rest in 15jährigen Raten zu 4,5 Prozent Verzinsung.

 
Das Kurhaus in Baden bei Wien

Zur besseren Förderung dieses Plans wurde ein Komitée zur Gründung eines Zweigvereins für Niederösterreich ins Leben gerufen. Das neue Haus in Baden sollte den Namen „Kaiserin Elisabeth – Curhaus für k. k. Staatsbeamte“ bekommen. Auch wurde die Errichtung einer Gedächtniskapelle für die ermordete Herrscherin projektiert. Im Bericht des Geschäftsführers des Zentralkomitées, Dr. Schindler, der in Anerkennung seines Wirkens zum Ehrenmitglied des Goldenen Kreuzes gewählt wurde, ist festgehalten, dass sich das abschließende Gesamtergebnis von Lotterie und Wohltätigkeitsveranstaltungen auf die recht ansehnliche Summe von 114.443,66 Gulden belief.

Datei:Wappen des Vereines vom Goldenen Kreuze.jpg
Das Wappen des Vereines vom Goldenen Kreuze 1899

Im Jahre 1899 konnte die Planung für den Bau des Hauses in Baden abgeschlossen werden. Da eine Aufsicht des Projektes von Abbazia aus nur schwer hätte durchgeführt werden können, wandte man sich an den Statthalter Grafen Kielmannsegg mit der Bitte, das Ehrenpräsidium über ein in Wien zu gründendes Komitée zu übernehmen. Der Motor des Unternehmens war Dr. Schindler aus dem k. k. Handelsministerium. Am 19. Juni 1899 fand in Anwesenheit der Erzherzogin Stephanie die Grundsteinlegung statt.

Der Verein beschloss in der Generalversammlung vom 30. Dezember 1899, seinen Sitz aus Abbazia nach Wien zu verlegen, da man überzeugt war, von der Hauptstadt aus besser die Ziele des Vereins durchsetzen zu können. Anstelle des bisherigen Ehrenpräsidenten Ritter von Rinaldini übernahm nunmehr Graf Kielmansegg diese Funktion. Der Kassabericht wies für Ende 1899 einen Stand des Gesamtvereinsvermögens in der Höhe von 180,724,24 Kronen aus.

Mit der Verlegung des Vereinssitzes nach Wien trat auch im Vorstand eine Änderung ein. Zum Präsidenten wurde der Sektionschef im Innenministerium Erwin Freiherr von Schwarzenau bestellt; die Funktion des ersten Vizepräsidenten bekleidete bereits Dr. Schindler, und erster Schriftführer wurde der spätere Präsident Ferdinand Freiherr Group von Besánec, damals noch k. k. Polizeirat. Graf Kielmannsegg stellte dem Verein auch eine Kanzlei im Gebäude der damaligen niederösterreichischen Statthalterei in der Herrengasse 11 zur Verfügung. Im Rechenschaftsbericht von 1900 begründete Dr. Schindler nochmals die Verlegung des Sitzes nach Wien: Sie „erfolgte vor Allem um von hier aus leichter die Beamtenschaft mit dem Vereine in engeren Contact zu bringen und eine größere Anzahl von Mitgliedern und reichere Unterstützung gewinnen zu können.“

Nach anfänglichen starken Beitrittszahlen machte sich in den Jahren 1898 und 1899 eine rückläufige Tendenz bemerkbar, die tatsächlich nach der Übersiedelung nach Wien abgefangen werden konnte. Obwohl das Kurhaus in Baden noch nicht gänzlich fertiggestellt war, wurde es am 15. Juli 1900 in einer kleinen Feier eingeweiht und nahm am folgenden Tag den Betrieb auf.

Das Jahr 1900 brachte für das Goldene Kreuz auch eine Veränderung im Protektorat. Die Kronprinzessinwitwe Stephanie legte aus privaten Gründen ihre Funktion zurück. Statthalter Graf Kielmannsegg richtete aus diesem Grunde ein Gesuch an den Kaiser in seiner Funktion als Ehrenpräsident des Vereins. Kielmansegg legte dem Kaiser Ziel und Aufgabe des Vereins kurz dar und führte u.a. aus: „der Verein steht noch vor Bewältigung großer Aufgaben, wenn er seinem Zwecke entsprechen soll, und bedarf hiezu in erster Linie des Allergnädigsten Schutzes Eurer kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät, welcher ja keinem wahrhaft wohltätigen Streben jemals versagt blieb.“ Darauf bat er Franz Joseph um dessen Einwilligung, dass die junge Enkelin des Kaisers, Erzherzogin Elisabeth Marie, das Protektorat über dein Verein übernehmen dürfe.

Die Kabinettskanzlei des Kaisers teilte dem Innenministerium am 17. April 1900 das Einverständnis des Kaisers mit. Ein Aktenstück aus dem Präsidium des niederösterreichischen Statthaltereiarchivs enthält die entsprechende Zuschrift aus dem Innenministerium an Kielmannsegg und das Konzept des Statthalterei-Erlasses an den Vorstand des Goldenen Kreuzes vom 19. April 1900. Allerdings nahm die junge Erzherzogin nur kurze Zeit diese Aufgabe wahr, denn anlässlich ihrer Vermählung legte sie am 6. Dezember 1901 alle Protektorate, die sie innehatte, nieder. Der Obersthofmeister der Prinzessin setzte davon das Ministerium des Inneren in Kenntnis, das seinerseits der Statthalterei eine Liste der betroffenen Vereine zukommen ließ. Die entsprechenden Erlässe wurden am 18. Dezember 1901 ausgefertigt.

 
Wappenteller der Familie Manussi-Montesole 1887. Der Mitbegründer des Vereines der Öst. Gesellschaft vom Goldenen Kreuze, Alfred Edler von Manussi-Montesole, ist im 5. Medaillon von der Mitte oben nach links fortlaufend dargestellt.

Es gibt keinerlei Hinweise, dass eine weitere Persönlichkeit aus dem Kaiserhaus um die Übernahme des Protektorates gebeten wurde. Nach der Verlegung des Hauptvereines nach Wien entschloss man sich im Jahre 1901 zur Gründung eines Zweigvereines in Abbazia, an dessen Spitze im Jahre 1902 Dr. Alfred von Manussi-Montesole trat. In der Leitung des Hauptvereines ereignete sich durch die Berufung des bisherigen Präsidenten, des Sektionschefs von Schwarzenau, auf den Posten eines Statthalters in Tirol und Vorarlberg eine Änderung. Zum neuen Präsidenten wurde in der Ausschusssitzung vom 15. Jänner 1902 der Sektionschef im Handelsministerium, Dr. Richard Hasenöhrl, gewählt.

Die neue Vereinsleitung bemühte sich energisch, die echte Zahl der Mitglieder, die auch bereit war, den Mitgliedsbeitrag, der mit 5 Kronen festgesetzt war, zu entrichten, zu heben. Alle Nichtzahler wurden gestrichen und die Anzahl der Vereinsmitglieder sank auf diese Weise von 1102 im Jahre 1901 auf 526 im Jahre 1902. In den folgenden Jahren gelang es durch gezielte Werbemaßnahmen, durch den Aufbau neuer Zweigvereine wie in St. Pölten, an dessen Zustandekommen sich der spätere Präsident und damalige Finanzoberkommissär Gustav Heiderer große Verdienste erwarb, und durch private und öffentliche Zuwendungen die Leistungskraft des Vereines bedeutend zu heben. Der k. k. Finanzminister Dr. Mansuet Kosel gewährte dem Verein „in Berücksichtigung der von ihm verfolgten Zwecke“ eine Subvention für das Jahr 1904 in der Höhe von 5.000 Kronen. Im Jahre 1902 erhielt das Goldene Kreuz aus den Erträgnissen eines Automobil- und Radfahrer-Blumenkorsos, der auf Anregung der Gräfin Kielmannsegg anlässlich eines Autorennens Paris-Wien veranstaltet wurde, 3639 Kronen. Auch die Zahl der Mitglieder stiegt sehr erheblich. Nach dem Tiefstand von 526 im Jahre 1902 erreichte sie Ende 1904 bereits wieder die Zahl von 1275. Zum gleichen Zeitpunkt wurde im Kassabericht ein Vereinsvermögen von 390.656,80 Kronen ausgewiesen. Auf dieser Basis konnte der Verein nun wirklich daran denken, das Karlsbader Unternehmen in Angriff zu nehmen, zumal sich auch der böhmische Statthalter Graf Coudenhove für die Schaffung eines gesamtböhmischen Landesvereines sehr interessierte.

Im Mai 1903 konnte der Verein eine Bauparzelle an der Waldzeile in Karlsbad erwerben; in der Hauptversammlung am 4. Mai 1905 teilte der Vizepräsident, Dr. Schindler mit, dass sich die Gelegenheit zu einem weiteren Ankauf biete. Die Hauptversammlung beschloss auch den Erwerb dieser Parzelle. Neben der Führung eigener Kurhäuser bemühte sich der Verein mit großem Erfolg, in anderen Kurorten und Häusern für die Mitglieder des Goldenen Kreuzes Begünstigungen zu erwirken. Der Rechenschaftsbericht über das 11. Vereinsjahr im Jahre 1904 führt – von Wien abgesehen – 49 Orte an, in denen es Vergünstigungen verschiedenster Art für die Mitglieder gab: Ermäßigungen oder Befreiung von Kurtaxen, Ärztehonoraren, Bädern und Heilmitteln, ermäßigte Verpflegesätze, besonders in der Vor- und Nachsaison, desgleichen für die Übernächtigungen und Fahrpreisermäßigungen bei den verschiedenen Bahngesellschaften. Die Hauptversammlung beschloss im Jahre 1906 die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von 300.000 Kronen, mit dem der Bau des Hauses in Karlsbad endlich finanziert werden konnte. Die Rückzahlungen glaubte man umso leichter bewerkstelligen zu können, weil für das Jahr 1906 nicht nur abermals vom Finanzministerium eine Subvention von 5.000 Kronen gewährt worden war, sondern weil über Entschließung des Kaisers auch erstmals aus den Mitteln der Staatswohltätigkeitslotterie dem Goldenen Kreuz die bedeutende Summe von 60.000 Kronen zufloss. Außerdem bekam der Verein aus dem Nachlass des Barons Nathaniel Rothschild 20.000 Kronen. Der Bau von Karlsbad war damit gesichert.

Von 1904 bis 1906 hatten sich außerdem die Zahl der Mitglieder mehr als verdoppelt: 2666 gegenüber 1275. Der böhmische Statthalter Graf Coudenhove verlangte die völlige Umgestaltung der bisherigen Organisationsform des Vereines nach dem Muster des Roten Kreuzes. An die Stelle des einheitlichen Zentralvereins sollte unter dem Namen „Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuz“ ein Verband von Landesvereinen treten, der unter der Leitung eines Kuratoriums stehen sollte. Abgesehen von den im Reichsrat vertretenen Ländern sollten auch Bosnien und Herzegowina in den Tätigkeitsbereich einbezogen werden. Diese beiden Länder hatten reichsrechtlich ja eine Sonderstellung, da sie beiden Reichshälften angehörten und einer eigenen Zentralstelle, der sogenannten Bosnischen Abteilung des Gemeinsamen Finanzministeriums untergeordnet waren.

In der am 9. Jänner 1907 gehaltenen Hauptversammlung wurde das neue Kuratorium gewählt; ihm gehörten u.a. an: Sektionschef Dr. August Engel Ritter von Mainfelden, Oberpolizeirat Ferdinand Freiherr von Gorup-Besánec, Sektionschef Dr. Richard Hasenöhrl und Ministerialsekretär Dr. Rudolf Schindler. Im selben Jahr konstituierte sich der „Landesverein für Niederösterreich und jene im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, in denen besondere Landesvereine noch nicht errichtet sind“. Ehrenpräsident blieb Graf Kielmansegg. Man verzichtete auf die Besetzung des Präsidentenpostens, erster Vizepräsident wurde Dr. Schindler. Damals übernahm auch der spätere langjährige Präsident, Gustav Heiderer, der die Geschicke der Gesellschaft noch im Schicksalsjahr 1938 führte, die Funktion des ersten Schriftführers. Dem niederösterreichischen Landesverein wurde der in St. Pölten errichtete Zweigverein eingegliedert.

Im selben Jahr konstituierte sich der Landesverein für die Bukowina mit seinem Sitz in Czernowitz unter dem Ehrenpräsidium des Landespräsidenten Dr. Octavian Ritter Regner von Bleyleben. Soweit aus diesen Jahren Mitgliederverzeichnisse noch zugänglich sind, zeigen sie gerade für die Kronländer Galizien und die Bukowina eine überdurchschnittliche Vertretung. Auch der Landesverein für Böhmen wurde im Dezember 1907 gegründet. Wien in Wien und Czernowitz bekleidete in Prag der k. k. Statthalter Karl Graf Coudenhove die Funktion eines Ehrenpräsidenten. Zum Landesverein gehörte der schon in Karlsbad existierende Zweigverein.

 
Das Kurhaus in Karlsbad in Böhmen

Das Kurhaus in Karlsbad wurde 1908 fertiggestellt und am 18. Mai eröffnet. Es trug den Namen „Kaiser Franz Joseph I. – Curhaus für k. k. Staatsbeamte“. Das Gebäude lag im Westen der Stadt, bestand aus zwei Häusern, die durch einen Gang miteinander verbunden waren, verfügte über 65 Zimmer mit einer Gesamtbettenzahl von 10 5. Somit besaß die Gesellschaft im bekanntesten Kurort der Monarchie ein repräsentatives Haus mit einem ansehnlichen Park; das Grundstück war immerhin 2920 m2 groß, von denen 742 m2 verbaut waren. Für den Ankauf des Grundstückes waren ca. 75.000 Kronen, für die Erbauung der beiden Häuser ca. 325.000 Kronen bereitzustellen. Die Einrichtungskosten beliefen sich auf etwa 70.000 Kronen. Neben dem Chefarzt Dr. Franz Ritter von Gintl wurde ein ständig im Haus anwesender Assistenzarzt aufgenommen.

Nachdem sich im Jahre 1907 drei Landesvereine gebildet hatten, wurde ein solcher auch an der Geburtsstätte des Goldenen Kreuzes 1908 geschaffen. Im Jänner konstituierte sich der Landesverein für das Küstenland und Dalmatien mit dem Sitz in Abbazia unter dem Ehrenpräsidium des Statthalters von Triest, Prinz Konrad zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Das Küstenland war eine gemeinsame Bezeichnung für mehrere Territorien: die gefürsteten Grafschaften Görz und Gradisca; die Markgrafschaft Istrien und die reichsunmittelbare Stadt Triest samt dazugehörigem Gebiet.

Im Sommer diese Jahres wurde noch der Landesverein Galizien mit Sitz in Lemberg errichtet. Auch dessen Ehrenpräsidium übernahm der dortige Statthalter Dr. Michael Bobrcyn´ski. Nach 15jährigem Bestehen repräsentierte sich das Goldene Kreuz als sehr einflussreiche Institution, die Ende 1908 nunmehr unter Einbeziehung aller Landesvereine 5415 wirkliche und 218 unterstützende Mitglieder zählte. Das Gesellschaftsvermögen war mit über 815.000 Kronen recht ansehnlich.

Pläne für neue Kurhäuser und für ein Beamtenspital[Bearbeiten]

Durch das Ansteigen der Mitgliederzahlen bedingt, wuchsen auch die administrativen Aufgaben. Man beschloss mit 1. Jänner 1909 die Kanzlei der Gesellschaft mit derjenigen des niederösterreichischen Landesverbandes zu vereinigen. Für diese vergrößerte Kanzlei konnten Räumlichkeiten im Gebäude des damaligen Ministerratspräsidiums in der Herrengasse 7 gewonnen werden. Zur weiteren Mitgliederwerbung versuchte man ein System der Ortsverbände auszubauen. Der galizische Landesverein beabsichtigte die Einrichtung eines Kurhauses in Krynica, für das vom Ackerbauministerium ein fast 6.000 m2 großes Areal zum außerordentlich günstigen Pauschalpreis von 6.000 Kronen aus den Gütern des Religionsfonds angeboten wurden. Sorge wurde dem weiteren Ausbau des Karlsbader Hauses gewidmet, vor allem der Einrichtung des medizinischen Laboratoriums und der Installierung der Warmwasserleitung. In Abbazia wurde der Mietvertrag für die Räume im zweiten Stock des Hauses gekündigt, damit nunmehr das gesamte Gebäude den Mitgliedern des Goldenen Kreuzes zur Verfügung gestellt werden konnte.

 
Erich Graf von Kielmannsegg, k.k. Statthalter in Niederösterreich, Ehrenpräsident des Goldenen Kreuzes 1900 bis 1911

Ein weitragendes Projekt wurde in der Vollversammlung des niederösterreichischen Landesvereines am 18. April 1910 erörtert. In Anwesenheit des Ehrenpräsidenten Grafen Kielmannsegg legte Präsident Schindler Pläne zu Errichtung eines Spitals für die Beamtenschaft vor. Die Beamten seien, so führte der Präsident aus, durch ihre gesellschaftliche Stellung und ihre verhältnismäßig geringen Mittel genötigt, eine derartige Institution anzustreben; denn ein Krankheitsfall, der mit einem operativen Eingriff verbunden sei und eventuell einen anschließenden, längeren Erholungsaufenthalt erfordere, bedeute nicht selten für die Betroffenen eine finanzielle Katastrophe. Ministerialrat Dr. Franz Ritter von Haberler wurde beauftragt, fachtechnische Voruntersuchungen abzuwickeln.

In der Gesellschaftsleitung kam es zu personellen Veränderungen. Graf Kielmannsegg legte anlässlich seiner Pensionierung auch das Ehrenpräsidium des niederösterreichischen Landesvereines zurück. In der außerordentlichen Vollversammlung am 22. September 1911 wurde er Ehrenmitglied, und der neue Statthalter Dr. Richard Freiherr von Bienerth folgte in dieser Funktion. In der Vollversammlung am 28. Februar 1912 hielt Präsident Schindler einen Nachruf auf die verstorbene Gemahlin des Statthalters, Gräfin Anastasie Kielmannsegg, die in den ersten Jahren unermüdlich die Gesellschaft gefördert hatte und ohne deren Hilfe kaum die entsprechenden finanziellen Mittel für den Aufbau der ersten Kurhäuser hätten aufgebracht werden können.

Ende 1911 betrug der Mitgliederstand bereits über 8.000 und die Zahl der Lokalausschüsse fast 360. Trotz namhafter Subventionen aus öffentlichen Mitteln hätte man jedoch kaum an die Errichtung eines Spitals denken können. Da bot sich plötzlich eine Dame der Wiener Gesellschaft, Fräulein Therese Wieser, als Stifterin an. Über Vermittlung des Hauptkassiers des niederösterreichischen Landesvereines, Leopold Ebert, stellte sie zur Errichtung und Erhaltung eines Spitals des Landesvereines in Wien für Staatsbeamte und deren nächsten Angehörigen die namhafte Summe von 501.000 Kronen zur Verfügung. Kostenvoranschläge hätten allerdings ergeben, dass ein allen damaligen neuesten Erfordernissen entsprechender Neubau für 60 Krankenbetten etwa 750.000 Kronen kosten würden.

Daher zog man den Ankauf eines bereits existierenden Gebäudes in Betracht. I der Vollversammlung am 14. Mai 1913 konnte Präsident Schindler berichten, dass man in unmittelbarer Nähe des Allgemeinen Krankenhauses eine geeignete Liegenschaft im 9. Bezirk, in der Lazarettgasse 16 angekauft habe. Die Kosten beliefen sich auf ca. 145.000 Kronen, weitere 150.000 Kronen lagen als Hypothek auf dem Haus. In Anbetracht der erheblichen Mittel für die Umgestaltung in ein Spital sagte Therese Wieser die Bereitstellung einer weiteren Summe von 138.000 Kronen zu.

Fräulein Wieser war bereits 1912 Ehrenmitglied des Goldenen Kreuzes geworden, und der Ehrenpräsident, Statthalter Bienerth, konnte ihr den vom Kaiser verliehenen Elisabeth-Orden in einer feierlichen Gesellschaftsleitungssitzung am 16. Jänner 1913 im Salon des Statthalters überreichen.

Das neue Spital sollte den Namen Heinrich und Therese Wieser`sches Staatsbeamtenspital des Landesvereines vom Goldenen Kreuze in Wien tragen. Zur Durchführung des Umbaus und der Innengestaltung wurde ein Baukomitée eingesetzt, das unter dem Vorsitz des ersten Vizepräsidenten Freiherrn von Gorup-Besánec, damals Polizeipräsident von Wien, stand. In der Vollversammlung vom 17. Mai 1914, der Letzten vor dem Ausbruch des Weltkrieges, führte Präsident Schindler aus, dass für die Adaptierung des Hauses 244.000 und für die Inneneinrichtung 169.000 Kronen veranschlagt worden seien. Das Haus sollte enthalten: Im Souterrain Küche, Magazine, Kesselhaus, Desinfektionsanlage, Portierräume und weitere versorgungstechnische Anlagen; im Erdgeschoss waren vorgesehen Vestibül, Ärztezimmer, Isolierzimmer, Warteraum, Kanzlei, Untersuchungs- und Besprechungszimmer. Im Mezzanin waren projektiert 9 Krankenzimmer mit 13 Betten samt allen Nebenräumen, im 1. Und 2. Stock je 11 Zimmer mit 16 Betten und im 3. Stock 2 Operationssäle und Röntgenzimmer. Die baubehördliche Genehmigung wurde am 19. Mai, die sanitätsbehördliche am 30. Juli 1913 erteilt.

Bereits im Jahr 1912 wurden am Kurhaus in Baden bei Wien umfangreiche Erweiterungsarbeiten durchgeführt. Es entstanden 18 neue Zimmer. Die Arbeiten kosteten 81.416 Kronen, die Neueinrichtung belief sich auf 26.540 Kronen. Zur Finanzierung des geplanten Spitals beschäftigte man sich schon 1913 mit einem weiteren Plan. In Hietzing war anstelle des alten Hadikschlössels ein Neubau getreten. Das Goldene Kreuz schloss mit dem Besitzer einen Vertrag, mit dem der große Saal gemietet wurde. Dort plante man die Einrichtung eines Kinos, von dessen Betrieb man sich einen jährlichen Gewinn von etwa 30.000 Kronen erwartete, die für den Spitalsbetrieb bereitgestellt werden sollten.

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Mittags im lazarett vor 1919

Bei Kriegsbeginn 1914 war das Spital gerade fertiggestellt. Es diente vom 17. Oktober 1914 bis 31. Jänner 1919 als Kriegsverwundetenspital. Insgesamt fanden in dieser Zeit 1.644 Soldaten Aufnahme. Seit Juni 1979 waren jedoch 7 Zimmer für Beamte reserviert. Die Landesvereine und die Gesellschaft zeichneten hohe Beträge als Kriegsanleihe, die nach dem Zusammenbruch der Monarchie völlig wertlos wurden. Anstelle des in den Ruhestand getretenen niederösterreichischen Statthalters Grafen Bienerth wurde von der Vollversammlung am 15. März 1916 der neue Statthalter Dr. Octavian Regner Freiherr von Bleyleben zum Ehrenpräsidenten gewählt. Graf Bienerth und der ehemalige Präsident Sektionschef Dr. Hasenöhrl starben im Jahre 1917. In diesem Jahr musste das Kurhaus in Baden dem Militär zur Verfügung gestellt werden, es diente dem Militärkommando zur Unterbringung von Offizieren. Eine letzte Stiftung für das Goldene Kreuz in den Kriegsjahren ist für 1917 zu verzeichnen. Alois Lemberger machte der Gesellschaft das Kurhaus Konstantinbad in Böhmen zum Geschenk und stiftete zur Inneneinrichtung 10.000 Kronen.

Das Goldene Kreuz in der 1. Republik[Bearbeiten]

Das Goldene Kreuz hätte am 9. Dezember 1918 das 25jährige Bestehen feiern können. Dafür gab es keine Möglichkeiten. Die Gesellschaft stand vor fast unüberwindlich scheinenden Schwierigkeiten nach dem Zusammenbruch der Monarchie. Die finanziellen Reserven waren durch die Zeichnungen bei den Kriegsanleihen erschöpft; der Betrieb des Spitals erbrachte aufgrund der geringen Verpflegungskostensätze durch das Heer einen Abgang von annähernd 200.000 Kronen. Dennoch konnte das Spital Ende Mai 1919 für Beamte wieder eröffnet werden. Am 24. Oktober 1919 starb Therese Wieser, ohne jedoch, wie man erhofft hatte, das Spital mit einem Legat zu bedenken. Sie war tief enttäuscht, dass ihre Stiftung jahrelang ihrem eigentlichen Zweck nicht dienen durfte.

Nach Wiedereröffnung des Spitals drohte durch geringen Bettenbelag ein gewaltiges Defizit. Um dieses zu steuern, beschloss man die Einrichtung einer eigenen Gebärabteilung. In diesen schwierigen Zeiten halfen Spenden von 60.000 Kronen und der Reingewinn aus dem Kino in der Höhe von 40.000 Kronen, das Ärgste zu überstehen.

Der Zerfall der Monarchie und die Bildung des Deutschösterreichischen Staates mussten auf die Organisation des Goldenen Kreuzes schwerwiegende Folgen haben. Die gesamtösterreichische Gesellschaft musste aufgelöst werden. Unklar blieben zunächst die finanziellen Fragen, vor allem, wem die Kurhäuser in Abbazia und Karlsbad gehören sollten. Der niederösterreichische Landesverein wurde in die neue Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze umgewandelt. Diesem Verein konnten Zweigvereine angegliedert werden. Die neuen Statuten wurden von der Vollversammlung am 15. Oktober 1919 gutgeheißen. Folgende Ziele wurden genannt: der neue Verein sollte für die Mitglieder Kur- und Krankenhäuser führen sowie Erholungsheime; ferner sollte er für die Mitglieder Vergünstigungen aller Art in Kurorten und Heilanstalten erwirken, Gast- und Schankkonzessionen in den eigenen Häusern sollten ohne Gewinnabsicht erworben und ausgeübt werden.

Die Statuten der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze sowie die Normal-Statuten für Zweigvereine wurden dem Deutschösterreichischen Staatsamt des Inneren am 1. April 1920 vorgelegt. Am 19. April wurde die niederösterreichische Landesregierung davon in Kenntnis gesetzt, dass die „Umbildung des Vereines `Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze`… nach Inhalt der mit vorstehenden Berichte vorgelegten Statuten nicht untersagt“ wird. Ende der Untersagungsfrist war der 30. April 1920. Die Landesregierung setzte als zuständige Behörde die Gesellschaft mittels Erlass vom 27. April 1920 davon in Kenntnis.

Es verdient besonders, hervorgehoben zu werden, dass der damalige Oberfinanzrat Gustav Heiderer in der schon erwähnten Vollversammlung ein Projekt für eine Krankenversicherung für Staatsbeamte vorlegte, das auch dem Staatsamt für Soziale Verwaltung unterbreitet wurde. Tatsächlich wurde mit dem Gesetz vom 13. Juli 1920 die Krankenversicherungsanstalt für Staatsbedienstete verwirklicht, die in den Hauptpunkten weitgehend den Leitsätzen der Gesellschaft entsprach. Im Jahre 1920 hatte man keine Hoffnung, den Kurbetrieb in Abbazia retten zu können. Man glaubte daran, es eventuell veräußern zu können und mit dem Erlös ein Haus in Bad Hall oder Badgastein zu kaufen.

Der Landesverein in Prag hatte betreffend das Karlsbader Haus am 2. Juni 1919 eine einstweilige Verfügung erwirkt mit dem Verbot der Veräußerung und der Belastung der beiden Häuser. Auf Einspruch der Gesellschaft wurde zwar vom Bezirksgericht Karlsbad am 22. Juli diese Verfügung aufgehoben, doch hatte schon Anfang Juni die tschechoslowakische Regierung über das Kurhaus die Zwangsverwaltung verhängt, da die Österreichische Gesellschaft als ausländischer Verein nicht in der Lage sei, seine Tätigkeit in Karlsbad auszuüben. Man brachte eine Besitzstörungsklage ein, da eine Eigentumsklage in der damaligen Situation nicht opportun erschien. Vergleichsverhandlungen wurden eingeleitet. Das Haus wurde wieder geöffnet, stand aber unter einem Zwangsverwalter. Außerdem wurden für Ausländer die Verpflegungssätze so hoch angesetzt, dass ein Besuch unmöglich erschien.

Der Landesverein für Böhmen beschloss seine Umwandlung in eine Tschechoslowakische Gesellschaft vom Goldenen Kreuz. Präsident Dr. Schindler führte die Vergleichsverhandlungen. Die Vermögensaufteilung erfolgte nach einem, vom Verhältnis der Mitglieder nach Stand vom 31. Dezember 1918 errechneten Schlüssel. Die tschechoslowakische Gesellschaft verzichtete auf einen Anteil an den Häusern in Baden und Abbazia und anerkannte das Staatsbeamtenspital als alleiniges Eigentum des ehemaligen niederösterreichischen Landesvereines. Hinsichtlich des Hauses in Karlsbad kam man überein, dass die Villa samt Einrichtung und Garten allein der tschechoslowakischen Gesellschaft verbleiben solle. Von der Österreichischen Gesellschaft wurde das Übereinkommen am 4. Juni 1920 gebilligt. Es blieb jedoch ohne Wirkung, solange nicht die Zwangsverwaltung beseitigt werden konnte.

Im Jahre 1920 wurde von der Vollversammlung am 4. Juni der erste Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Erwin Schwarztenau, zum Ehrenpräsidenten gewählt. Die Gesellschaftsleitung setzte sich aus folgenden Persönlichkeiten zusammen: Präsident bleibt Dr. Schindler, Polizeipräsident Ferdinand Gorup-Besánec wurde erster, Hofrat Gustav Heiderer zweiter Vizepräsident, Regierungsrat Anton Rebhann erster Schriftführer. Zur weiteren finanziellen Absicherung des schwer defizitären Spitals bemühte man sich um die Inbetriebnahme eines zweiten Kinos. Es gelang, auf der Wiedner Hauptstraße ein geeignetes Lokal einzurichten, und die Polizeidirektion gab am 11. Dezember 1920 die Genehmigung zur Veranstaltung cinematographischer Vorführungen. Der Saal wurde als Atlantis-Kino am 25. November eröffnet.

Mit der Krankenversicherungsanstalt der Bundesbediensteten konnte im Frühjahr 1921 eine Vereinbarung geschlossen werden. Doch stellte ein Jahr später die Versicherungsanstalt neue Forderungen, die ihr letztlich den entscheidenden Einfluss in der Spitalsführung gesichert hätten. Sie forderte die Einsetzung eines Kuratoriums, das, wohl paritätisch besetzt (je 3 Vertreter), unter dem Vorsitz eines Vertreters der Versicherungsanstalt hätte stehen sollen. Nach ergebnislosen Verhandlungen kündigte die Krankenversicherungsanstalt den Vertrag am 15. Oktober 1922.

Die schwierige Lage führte in der Gesellschaft vom Goldenen Kreuz zu heftigen Kämpfen in der Leitung. Präsident Schindler war an einem schweren Krebsleiden am 15. Dezember 1921 gestorben. Am 27. Jänner 1922 übernahm Polizeipräsident Gorup-Besánec das Präsidium, am 23. Februar wurden Heiderer zum ersten und Rebhann zum zweiten Vizepräsidenten gewählt. Eine Gruppe um Letztgenannten war mit der Vereinsführung so unzufrieden, dass Gorup-Besánec, offen angegriffen, seine Funktion am 3. Oktober 1922 zurücklegte. Hofrat Heiderer wurde interimistisch mit der Führung der Geschäfte betraut. In der Leitungssitzung vom 14. November kam es zu einer Kampfabstimmung. Heiderer wurde mit 7 Stimmen zum Präsidenten gewählt; er wurde massiv von der Gruppe des bei den Bundesbahnen tätigen Hofrates Dr. Viktor Desoyer unterstützt. Gegen Heiderer wurde vorgebracht, dass er als einfacher Hofrat das Goldene Kreuz nicht entsprechend repräsentieren könne. Gegenkandidat Heiderers war der Bundesminister Alexander Angerer, auf den 5 Stimmen entfielen. Zwei Tage später erklärte Heiderer, in Berücksichtigung der Begleitumstände seiner Wahl das Präsidium nicht übernehmen zu wollen. Nunmehr wurde Minister Angerer mit 7 Stimmen gewählt. Die Machtkämpfe in der Gesellschaft führen zur Bildung eines Exekutivkomitées und einiger Ausschüsse, die tatsächlich die wichtigen Entscheidungen trafen. Eine neue Geschäftsordnung suchte den Präsidenten zu entmachten. Daraufhin trat Minister Angerer am 10. Februar 1923 zurück und begründete seinen Schritt in einem Brief an die Leitungsmitglieder. Vizepräsident Heiderer übernahm wieder die Führung der Geschäfte, legte jedoch die Funktion mit einer Beschwerde an den Ehrenpräsidenten am 1. Mai nieder, zwei Tage später trat auch Dr. Desoyer, der Obmann des Spitalsausschusses, zurück.

Endlich kam es am 26. Mai 1923 zu einer Klärung. Heiderer schlug die Wahl des Bundesministers Dr. Franz Odehnal vor, der sofort in die Leitung kooptiert wurde. Die Wahl verlief einstimmig, und dem neugewählten Präsidenten gelang es in kurzer Zeit, die Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zu schaffen.

In dieser Krisensituation brach dazu am 1. März 1923 im Spital ein Streik des Pflege- und Hauspersonals aus. Reorganisationen in der Betriebsführung, eine Folge von dringend notwendigen Einsparungsmaßnahmen, führten zu Verhandlungen mit der Missionsgenossenschaft der Königin der Apostel, die den Pflegedienst am 1. April 1923 übernehmen sollte. Daher wurde das andere Pflegepersonal gekündigt. Der Betriebsrat forderte die Rücknahme der ausgesprochenen Kündigungen und drohte den Einsatz schärfster gewerkschaftlicher Mittel an. Die Gesellschaftsleitung lenkte nicht ein, daraufhin trat das gesamte Personal in den Ausstand und wurde umgehend entlassen. Am 5. und 7. März kam es zu Sympathiekundgebungen für die Entlassenen vor dem Spital. Eine Ausdehnung des Streiks auf andere Krankenhäuser wurde möglich. Das Bundesministerium für Soziale Verwaltung drängte auf einen Vergleich. Die Gesellschaft musste sich bereit erklären, die Entlassenen für die Zeit ihres Ausstandes und ihrer Arbeitslosigkeit zu entlohnen, während die Regierung versprach, die Entlassenen baldmöglichst unterzubringen und die Gesellschaft nach Möglichkeit finanziell zu entschädigen. Der neue Vertrag mit den Missionsschwestern blieb in Kraft.

Die Missionsgenossenschaft „König der Apostel“, die auch heute noch den Seelsorgedienst in der Lazarettgasse verrichtet, ist seit ihrer Gründung mit dem Goldenen Kreuz verbunden. An der Wiege dieser ersten österreichischen Missionsgesellschaft stand der spätere Erzbischof von Wien, Univ.-Prof. Dr. Theodor Innitzer. Er reichte am 8. März 1923 das Ansuchen um die kirchenrechtliche Anerkennung dieser Gemeinschaft ein. Nachdem es von der zuständigen Kongregation für die Verbreitung des Glaubens in Rom positiv begutachtet worden war, konnte Innitzer am 1. Juli 1923 aus der Hand seines Oberhirten, des Wiener Erzbischofs und Kardinals Friedrich Gustaf Piffl, das Dekret der kanonischen Errichtung und der Bestätigung der Satzungen entgegennehmen. Innitzer wurde der erste Superior der neuen Vereinigung. Das Hauptbetätigungsfeld lag und liegt noch heute in der Glaubensverkündigung in Indien. Im Jahre 1983 zählte die Gemeinschaft 58 Missionsniederlassungen und hatte 572 indische und 78 europäische Schwestern. Daneben arbeiten die Schwestern auch in der inneren Mission in der Heimat. Als Professor Innitzer am 14. Dezember 1923 beim Bundesministerium für Kultus und Unterricht um die öffentliche Genehmigung der neuen Missionsgemeinschaft ansuchte, hieß es über Ziel und Zweck der Gemeinschaft auch unter anderem: „In der inneren Mission arbeiten die Schwestern auf allen Gebieten der christlichen Caritas, besonders in der Ausübung der Krankenpflege, in Spitälern, als auch in Häusern … Ein Teil der Schwestern übt Privatkrankenpflege aus, ein anderer Teil ist angestellt im Bundesbeamtenspital (Goldenes Kreuz) im 9. Bezirk, Lazarettgasse 16.“ Auch nach der Ernennung Innitzers zum Erzbischof von Wien und nach seiner Erhebung zum Kardinal blieb er immer mit dieser Gemeinschaft eng verbunden. Jahr für Jahr feierte er das Weihnachtsfest bei seinen Schwestern im Goldenen Kreuz. Hier starb er auch am 8. Oktober 1955.

In zähen Bemühungen versuchte Dr. Odehnal wichtige Rechte der Gesellschaft in Karlsbad und Abbazia zu erhalten und durchzusetzen. Das Eigentumsrecht konnte allerdings doch nicht gewahrt werden. Dafür wurden unter seiner Präsidentschaft zwei neue Kurhäuser in Bad Hall und Gleichenberg geschaffen. Mit der Tschechoslowakei wurde ein Vertrag geschlossen, der am 13. Dezember 1926 ratifiziert wurde. Er regelte definitiv die Probleme um Karlsbad. Die tschechoslowakische Republik übernahm das Kurhaus zur Gänze, verpflichtete sich aber, der Österreichischen Gesellschaft einen Betrag von 600.000 tschechischen Kronen zu bezahlen. Darüber hinaus wurde für die Österreichische Gesellschaft das Recht grundbücherlich sichergestellt, dass sie bis zum Jahre 1950 in jeder Kurperiode 41 Plätze und von 1951bis 1965 15 Plätze für ihre Mitglieder in Anspruch nehmen könnte. Tatsächlich gab es bis 1938 keinerlei Probleme bei der Inanspruchnahme der vertraglich gesicherten Rechte.

Weniger entgegenkommend zeigte sich das faschistische Italien hinsichtlich des Kurhauses in Abbazia. Zwar konnte das Haus von österreichischen Kurgästen benützt werden, doch kam es im Gefolge des Friedensvertrages von St. Germain zu einem Abkommen mit dem italienischen Königreich, aufgrund dessen das Haus am 19. Dezember 1929 endgültig in italienischen Besitz überging. Italien war zu einer finanziellen Entschädigung nicht bereit. Allerdings erhielt die Gesellschaft vom österreichischen Finanzministerium eine Barvergütung in der Höhe von fast 71.000 Schilling. Bundeskanzler Schober, ein großer Förderer des Goldenen Kreuzes, verwandte sich in Rom dafür, dass es der Österreichischen Gesellschaft erneut möglich gemacht wurde, das Haus in Pacht zu nehmen. Im Jahre 1931 konnte der Kurbetrieb für österreichische Beamte wieder aufgenommen werden, allerdings verblieb das Haus im Eigentum der italienischen Regierung.

Seit dem Jahre 1927 verfügte die Gesellschaft über ein eigens gedrucktes Blatt: Mitteilungen der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze, das meist sechsmal im Jahr regelmäßig bis 1938 erschien.

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Die erste Ausgabe der gedruckten Mitteilungen an die Vereinsmitglieder der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze vom 15. April 1927.

In den Jahren 1926 und 1927 gelang es der Gesellschaft, im oberösterreichischen Bad Hall ein Kurhaus zu errichten. Der Planentwurf stammte vom Architekten Ing. Erich Piekniczek. Das neue Haus wurde am 2. Mai 1927 vom damaligen Bundeskanzler Ignaz Seipel feierlich eingeweiht. Beim Fest waren auch der Landeshauptmann von Oberösterreich Josef Schlegel und der Bundesminister für Soziale Verwaltung Josef Resch anwesend. Das Kurhaus verfügte über 41 Zimmer mit 60 Betten. In systematischer Aufbauarbeit gelang es der Gesellschaftsleitung, zahlreiche Vergünstigungen an den verschiedensten Kurorten und Erholungsstätten des In- und Auslandes auszuhandeln. Die alljährlichen Verzeichnisse in den Mitteilungen geben davon ein beredtes Zeugnis.

An die Tradition vor dem Weltkrieg anknüpfend, gründete die Gesellschaft Zweigvereine. Der erste entstand 1926 in Salzburg; es folgte 1927 der zweite in Oberösterreich. Mit Ende 1926 zählte die Gesellschaft 8745 Mitglieder, die Generalvermögensrechnung für 1926 wies 894.451, 40 Schilling aus. Das war nach den schweren Einbußen im Krieg und in der harten Inflationszeit ein hervorragender Erfolg und lässt die Verdienste Dr. Odehnals um die Gesellschaft sehr deutlich erkennen. Ähnlich den Zweigvereinen wurden die ehemaligen Lokalausschüsse damals von Vizepräsidenten Heiderer reaktiviert. Obmann des Ausschusses für die Ortskommissäre wurde Bundesminister a. D. Franz Pauer. Am 15. Dezember 1927, dem 6. Todestag des einstigen Präsidenten Dr. Schindler, fand im Foyer des Spitals die Enthüllung einer Gedenktafel statt, die insbesondere die Verdienste Schindlers um die Schaffung des Spitals hervorheben sollte.

Inzwischen konstituierte sich nach den Zweigvereinen für Salzburg und Oberösterreich auch der für die Steiermark in Graz. Die erste Versammlung unter dem Vorsitz des Polizeipräsidenten i. R. Alfred Manussi-Montesole, der zu den Gründern des Vereins in Abbazia gehört hatte, fand am 21. November 1927 statt. Im Jahre 1928 erwarb die Gesellschaft von der Gemeinde Gleichenberg den Karolinenhof im Ortszentrum. Die Instandsetzungsarbeiten schritten zügig voran, und am 3. Juni konnte das Haus in Anwesenheit des steiermärkischen Landeshauptmanns Anton Rintelen eingeweiht und eröffnet werden.

Präsident Odehnal wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin, dass nach dem Verlust Karlsbads das neue Haus in Bad Hall und an die Stelle des verlorengegangenen Mutterhauses in Abbazia das Heim in Gleichenberg den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden konnte. Nach den Instandsetzungsarbeiten verfügte das Haus über 29 Zimmer und bot 40 Personen Platz. Für das Goldene Kreuz bedeutete das Hinscheiden des Präsidenten Dr. Odehnal am Heiligen Abend des Jahres 1928 einen schweren Verlust. Im folgenden Jahr bildete sich ein Komitée zur Errichtung eines Denkmals für den Verstorbenen in seinem Heimatbezirk Währing, dem auch Hofrat Heiderer als Nachfolger Odehnals im Goldenen Kreuz angehörte. Die Nachfolge wurde in der Leitungssitzung am 15. März 1929 entschieden. Gustav Heiderer wurde Präsident, zum ersten Vizepräsidenten wurde nach Kooptierung Bundesminister a. D. Franz Pauer gewählt. Da es während der Präsidentschaft Odehnals, der eine so starke und im öffentlichen Leben so bekannte Persönlichkeit war, keinen Ehrenpräsidenten gegeben hatte, so glaubte man jetzt wieder einen solchen bestellen zu sollen. Die Leitungssitzung kam zum Entschluss, der nächsten Vollversammlung die Wahl des Bundesministers a. D. Eduard Heinl zu empfehlen. Sie fand am 18. Mai in Abwesenheit des erkrankten Präsidenten Heiderer statt. Auf Antrag des Ministers a. D. Engel-Mainfelden kam es zur Wahl Heinls als Ehrenpräsidenten. Um die Verdienste des Hofrates Heiderer entsprechend zu würdigen, wurde er einstimmig zum Ehrenmitglied gewählt.

Das Schönbrunnkino warf in diesen Jahren erschreckliche Summen für das Spital ab. Man entschloss sich im Jahren 1929 zu einer Generalsanierung, erneuerte die Einrichtung und war nunmehr auch in der Lage, moderne Tonfilme spielen zu können. Neben dieser Investition veranlasste der neue Präsident den Ankauf einer Liegenschaft in Hofgastein. Es handelte sich um die zwar verhältnismäßig kleine Villa Hubertus, die nur über eine Kapazität von 16 Betten in 10 Zimmern verfügte. Dafür war mit dem Haus ein ansehnlicher Grund verbunden, der 1996 m2 groß war. Einer reibungslosen Inbetriebnahme stellten sich große Schwierigkeiten in den Weg, da die Gemeinde für einen Kurbetrieb kein Thermalwasser zur Verfügung stellte.

In der Novembernummer der Mitteilungen des Jahres 1930 wurde verlautbart, dass eine großzügige Spende von 1.000 Schilling zugunsten des Spitals als Grundstock für einen Spitalserweiterungsfonds verwendet werde. Ursprüngliches Ziel der Spitalsgründung bildete die Einrichtung einer chirurgischen Abteilung, der bald nach Kriegsende eine Gebärstation angeschlossen wurde. Ziel dieses neu ins Leben gerufenen Fonds sollte es sein, Mittel für die Vergrößerung des Spitals bereitzustellen, die den Aufbau der internen Abteilung ermöglichen sollte. Im Verlauf der folgenden Jahre wuchs der Fonds beträchtlich an. Entscheidende Zuwächse erhielt er durch die Eingänge aus zwei Wertlotterien, die in den Jahren 1933 zusammen mit dem Bund für Mutterschutz und 1936 zusammen mit dem Verein Wiener Frauenheim veranstaltet wurden. Bei der ersten Lotterie war das Goldene Kreuz mit fünf Achtel am Reingewinn beteiligt, dies erbrachte zugunsten des Fonds den Betrag von 24.136,69 Schilling, bei der zweiten Lotterie entfielen 90 Prozent des Reingewinns auf die Gesellschaft. Das bedeutete einen Eingang von 23.519,65 Schilling. Ende 1937 wies der Fonds in der Generalvermögensrechnung, die in der letzten Nummer der Mitteilungen im Juni 1938 veröffentlicht wurde, einen Stand von 64.667,86 Schilling auf; wie das gesamte übrige Vermögen der Gesellschaft, wurde auch der Fonds von den Nationalsozialisten eingezogen.

Eine Verbesserung für das Kurhaus in Bad Hall konnte im Jahre 1931 erreicht werden. Zwar hatte die Gesellschaft schon seit längerer Zeit das angrenzende Grundstück in der Steyrer Straße erworben. Am 15. April konnte endlich mit der darin wohnenden Partei ein Vergleich geschlossen werden, in dem sich diese gegen die Zahlung von 500 Schilling zur Räumung bereitfand. Das schon einer Ruine gleichende Haus sollte abgerissen und das Grundstück als Garten gestaltet werden. Neben den Mitgliedsbeiträgen und den Spenden erhielt das Goldene Kreuz in diesen Jahren alljährlich namhafte Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln; zu Beginn der 30er Jahre waren es meist aus dem Bundeskanzleramt etwa 10.000 Schilling. Die Summen fielen mit den steigenden wirtschaftlichen Problemen auf 8.000 Schilling aus dem Kanzleramt im Jahre 1934 und 4.500 Schilling im Jahre 1935 zurück; auch die Zuwendungen aus dem Reinelt-Wohltätigkeitsfonds vom Finanzministerium sank im Jahre 1936 auf 2.500 Schilling. Der Wiener Polizeipräsident Johann Schober trat als Vizekanzler ins Kabinett Ender ein; er war auch Mitglied des Goldenen Kreuzes. Als Kanzler setzte sich Schober 1931, wie bereits erwähnt, sehr nachhaltig dafür ein, dass die Gesellschaft mit Italien zu einer Einigung hinsichtlich eines Pachtvertrages in Abbazia kam.

Ein anderes prominentes Mitglied des Goldenen Kreuzes war Bundesminister Theodor Innitzer. Als er im Jahre 1932 Erzbischof von Wien und dann Kardinal wurde, unterließ er es dennoch nicht, Jahr für Jahr gemeinsam mit dem Personal das Weihnachtsfest im Goldenen Kreuz zu feiern. Zur Gestaltung dieser Feiern wurden auch immer wieder bedeutende Künstler eingeladen; im Jahre 1934 traten Fred Liewehr und der Hofschauspieler Franz Hölbling auf; auch die Philharmoniker, Professor Walch und Professor Eder, sowie Mitglieder des Bläserchores der Wiener Staatsoper unter Leitung von Professor Wunderer wirkten mit.

Am 28. September 1931 wurde in Währing auf dem Bischof-Faber-Platz das Denkmal für Minister Dr. Odehnal, der in schwierigen Jahren Präsident des Goldenen Kreuzes bis zu seinem Tod gewesen war, enthüllt. Altbundeskanzler Dr. Seipel zelebrierte in der Gersthofer Kirche aus diesem Anlass einen feierlichen Gottesdienst. Im Jahre 1932 wurde trotz erheblicher Schwierigkeiten, denn die Gemeinde weigerte sich nach wie vor beharrlich , Thermalwasser zur Verfügung zu stellen, das Haus in Hofgastein eröffnet. Man begnügte sich mit einem Abkommen mit dem nahegelegenen Hotel Waldorf-Astoria über den Badebetrieb und die Verköstigung. Aus Anlass des 40jährigen Bestehens hielt das Goldene Kreuz am 8. Dezember 1933 eine außerordentliche Vollversammlung im Schönbrunn-Kino ab. Tags darauf fand eine Festsitzung im Sitzungssaal der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie statt, an welcher Bundespräsident Wilhelm Miklas, Kardinal Innitzer und der Bundesminister für Soziale Verwaltung Schmitz als zuständiger Ressortchef teilnahmen. Am Ende dieses Jubiläumsjahres zählte die Gesellschaft 9445 Mitglieder, von denen 586 außerordentliche waren.

Es gab in diesen Jahren kaum Veränderungen in der Leitung des Goldenen Kreuzes. Am 19. Mai 1935 vollendete Präsident Hofrat Gustav Heiderer das 75. Lebensjahr. Hingegen starb am 27. September 1936 der erste Vizepräsident, Bundesminister a. D. Franz Pauer, im Alter von 66 Jahren. In der Leitungssitzung wurde am 25. Jänner 1937 Bundesminister a. D. August Engel-Mainfelden, bisher zweiter, zum ersten Vizepräsidenten gewählt, zweiter Vizepräsident wurde k. k. Minister a. D. Edmund Gayer.

Im Jahre 1937 wurde offiziell das Spital umbenannt in Kranken- und Entbindungsanstalt vom Goldenen Kreuze. Bereits 1936 wurde angesichts der schweren finanziellen Lage vieler Patienten eine dritte Verpflegungsklasse eingeführt; die etwa ein Viertel der Kranken in Anspruch nahm. 1936 fanden 2824 Patienten Aufnahme im Spital. Der Höchstbelag betrug 70, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 8,5 Tage.

Als letztes Erholungshaus konnte das Goldene Kreuz 1937 das Heim in Aflenz erwerben. Regierungsrat Georg Winkler, ein Mitglied der Gesellschaft, übergab zusammen mit seiner Frau das Haus in Aflenz – Kurort Nr. 31 samt einem Kapital von 20.000 Schilling in Wertpapieren dem Goldenen Kreuz. Das Haus war nicht sehr groß, verfügte aber doch über 8 Zimmer mit zusammen 14 Betten. Man beschloss, das Haus ganzjährig zu führen, da man keine Verpflegung zur Verfügung stelle, was die Betriebskosten minderte, andererseits hatte schon damals Aflenz einen guten Ruf als Wintersportort.

Die letzte Vollversammlung der Gesellschaft vor der Okkupation Österreichs und der Auflösung des Goldenen Kreuzes fand am 24. Mai 1937 statt. Interessant war die Frequenz der Kurhäuser im Betriebsjahr 1936: sie war in den eigenen Häusern um 73 auf 822 Personen gestiegen, davon entfielen auf Abbazia 107, auf Baden bei Wien 192, auf Bad Hall 138, auf Bad Gleichenberg 113, auf Bad Hofgastein 60 und auf Karlsbad 112. Der Mitgliederstand sank leicht von 9668 im Jahre 1935 auf 9364 im Jahre 1936. Die Märznummer 1938 der Mitteilungen erschien noch mit dem österreichischen Wappenbild, das die Gesellschaft seit ihrem 40jährigen Bestehen im Jahr 1933 führen durfte. Sie enthielt das Verzeichnis der Begünstigungen und die Richtlinien für die Aufnahme in die Kurhäuser der Gesellschaft.

Das Ende des Goldenen Kreuzes in der Nazidiktatur[Bearbeiten]

Nach dem Anschluss Österreichs 1938 traten auch Veränderungen für die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuz ein.

Dem „Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reiche“ unterstanden Funktionäre für verschiedene Bereiche. Eine wichtige Aufgabe zeigte sich bei der nationalsozialistischen Durchdringung des gesamten Vereinswesens. Im Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 136 vom 17. Mai 1938 wurde die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden geregelt. Mit der Durchführung wurde ein Stillhaltekommissar betraut, der auf Grund des §3 auch Vereine zur Auflösung bringen konnte. Das unmittelbar folgende Gesetz Nr. 137/1938 gab die Richtlinien für die Überleitung und Eingliederung der Vereine. Der Stillhaltekommissar hatte die Aufgabe, alle Vereine nationalsozialistisch auszurichten. Als Konsequenz ergab sich für die Vereine entweder die völlige ideologische Gleichschaltung und politische Zuverlässigkeit oder die Auflösung mit der Beschlagnahme des Vereinsvermögens.

Zunächst blieb die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze als Verein bestehen. In der Mainummer der Mitteilungen informierte Gustav Heiderer die Mitglieder, „daß ich von dem treuhänderischen Leiter der Verbände, Vereine und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege namens des Beauftragten des Führers für die Volksabstimmung in Österreich – Stillhaltekommissar für die Organisationen und Verbände zum Unterbevollmächtigten für die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze in Wien ernannt wurde“. Heiderer amtierte nicht mehr als gewählter Präsident. Bereits im Mai setzte Heiderer die Mitglieder davon in Kenntnis, dass die Nürnberger Rassengesetze voll zur Anwendung zu bringen seien und schrieb: „Ich ersuche daher die nichtarischen Mitglieder, in ihrem eigenen Interesse, den Austritt aus der Gesellschaft anzuzeigen“. In der letzten Ausgabe der Mitteilungen, im Juliheft 1938, richtete Heiderer noch einen klärenden Brief an die Mitglieder der Gesellschaft. Er betonte, dass die satzungsgemäßen Vereinsorgane nicht mehr ihre Funktionen ausübten: „Zunächst bin ich nicht mehr gewählter Präsident der Gesellschaft und ist auch die Gesellschaftsleitung nicht mehr zur satzungsmäßigen Mitwirkung berufen“. Die Mitglieder hätten hingegen ihre Verpflichtungen, insbesondere die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages, zu erfüllen. Sie hätten auch „die Rechte, ich mit der kommissarischen Leitung der Gesellschaft nach meinen Vorschriften vereinbarlich halte; denn die Gesellschaft als solche ist nicht aufgelöst“. Recht deutlich gibt er zu verstehen, dass seine Einflussmöglichkeiten begrenzt sind: „Vieles, das ich früher als Präsident mit Genehmigung der Gesellschaftsleitung tun durfte, kann ich jetzt als Treuhänder der N. S. V. nicht mehr tun, sondern muß trachten, die Rechte der Gesellschaft in jeder Hinsicht voll zur Geltung zu bringen“.

 
Die Goldenes Kreuz Privatklinik im Jahr 1939

Die Funktion eines Stillhaltekommissars übte der Reichsamtleiter Albert Hofmann aus. Im Mai 1939 kam das bittere Ende. Für die Auflösung mag nicht zuletzt auch das beträchtliche Vereinsvermögen eine Rolle gespielt haben. Aus der Vermögensrechnung für 1937 kann man ersehen, dass das Reinvermögen am 31.12.1937 mit 994.925,20 Schilling ausgewiesen wurde. Davon entfielen auf den Wert der Liegenschaften 783.113,52 Schilling, die Barbestände wurden mit 133.660,68 beziffert; weiter waren Wertpapiere für 23.742,86 Schilling vorhanden. Auch die Zahl der Vereinsmitglieder war sehr ansehnlich. Die letzte verbindliche Zahl ist der bei der Vollversammlung von 1937 angegebene Stand von 9364 Mitgliedern.

Der bereits genannte Stillhaltekommissär Hofmannerklärte mit Bescheid vom 30. Mai 1939 unter Berufung auf das Gesetz vom 17. Mai 1938, BGBl. 136, dass „der Vereine Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze, Wien IX., Lazarettgasse 16 aufgelöst“ wird. Der Bescheid verfügte außerdem, „dass das Teilvermögen dieses Vereines in die Gemeinde Wien unter Anschluss der Liquidation eingewiesen wird“. Die Krankenanstalt in der Lazarettgasse, bestehend aus der E. Z. 1558 mit den Grundstücken 385/21, 385/22 und 385/23 samt dem zum Gebrauche der Anstalt bestimmten beweglichen Inventar wurde in das Vermögen der Stadt übertragen. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wien vom 29. August 1939, T. Z. 11.402/39 wurde das Eigentumsrecht zugunsten der Stadt grundbücherlich einverleibt. Überdies wurde das Personal in den städtischen Dienst übernommen. Die Stadt Wien war damals daran interessiert, derartige Einrichtungen wie Spitäler und Sanatorien nicht in Privathände gelangen zu lassen, damit sie nicht zweckentfremdet als Büros weiterverwendet würden. Auch ehemals jüdische Sanatorien gelangten in die Hände der Gemeinde, die für alle in den Jahren 1938 und 1939 übernommenen Krankenanstalten eine Pauschalumlage von 3 Millionen Reichsmark bezahlte, ohne dass ein rechnungsmäßiger, auf jede eingewiesene Krankenanstalt anfallender Betrag festgestellt wurde. Dieser Umstand bereitete beim Rückstellungsverfahren nach dem Ende des Dritten Reiches noch beträchtliche Probleme.

Seit März 1923 waren an der Krankenanstalt geistliche Schwestern aus der Kongregation „Königin der Apostel“ tätig. Obwohl das geistliche Personal am 1. Dezember 1939 mit einer Halbjahresfrist gekündigt worden war, gelang es den Schwestern, den Entlassungstermin aufzuschieben. In besonderer Weise setzte sich der bekannte Chirurg, Professor Dr. Heyrovsky für sie ein. Das änderte sich bald, nachdem im Frühjahr 1941 die Krankenanstalt wieder in Privatbesitz überging.

Betriebswirtschaftliche Überlegungen führten die Gemeine Wien dazu, Krankenanstalten zu veräußern, „da der Betrieb von Spitälern jedoch in der Folgezeit mit weniger als ungefähr 150 Bettendurch die Gemeindeverwaltung unwirtschaftlich erschien, das Goldene Kreuz aber nur ca. 70 Betten hatte“. Zwei prominente nationalsozialistische Ärzte, die beiden Gauhauptstellenleiter Dr. Wilhelm Wozelka und der SA-Sanitätsbrigadeführer Dr. Hermann Stühlinger zeigten reges Interesse an der Führung eines größeren Privatsanatoriums im 9. Wiener Gemeindebezirk. Dort gab es in der Nähe des Goldenen Kreuzes zwei in jüdischem Besitz befindliche Realitäten: das in der Borschkegasse liegende sogenannte „Brünnlbad“ im Besitz von Emilie und Gustav Beck und andererseits die „Fangoheilanstalt“ in der Lazarettgasse, die dem Ehepaar Dr. Samuel und Marie Goldstern gehörte. Da die Fangoanstalt ziemlich florierte, wurden für den Sanatoriumsbetrieb zwei Stockwerke im Brünnlbad angemietet.

Die beiden genannten Ärzte Stühlinger und Wozelka setzten sich in den Besitz der arisierten Realitäten; am 24. Oktober 1938 wurden sie Eigentümer der Fangoheilanstalt, am 4. November 1938 die des Brünnlbades. Sie hatten sich bereits am 15. September diesbezüglich an die mit der Arisierung befasste Vermögensverkehrstelle gewandt. Laut Grundbuch wurde ihnen am 28. Jänner 1939 das Eigentumsrecht mit T. Z. 1449/39 (Fangoheilanstalt) und mit T. Z. 1450/39 (Brünnlbad) einverleibt. Aus den Rückstellungsverfahren kann man einige Schicksale erahnen. Dr. Samuel Goldstern starb bereits im März 1939; sein Sohn Alexander wurde zunächst in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt und nach der verlangten raschen und reibungslosen Übergabe des Sanatoriums entlassen; er überlebte den Holocaust im Ausland. Gustav Beck hingegen wurde am 1. Oktober 1942 nach Theresienstadt deportiert und ist dort noch im Dezember desselben Jahres ein Opfer des grausamen Genozids geworden.

Dr. Wozelka, geboren 1890 lebte bis 1935 in den Tropen, in Indonesien, dem damaligen Niederländisch-Ostindien. Dr. Stühlinger kam 1898 in Grein an der Donau zur Welt, gehörte bereits seit 1930 der NSDAP an, bekleidete bald in der SA den Rang eines Standartenführers, wurde 1935 in Österreich verhaftet, doch 1936 wieder auf freien Fuß gesetzt. Er war dann führend im Deutschen Reich für die österreichische Legion tätig, beteiligte sich an der Errichtung eines Krankenhauses für diese Exilnazis und wurde zum Sanitätsbrigadeführer der Legion bestellt.

Soweit feststellbar, sind diese beiden Ärzte offiziell am 8. Oktober 1940 an die Stadtkämmerei der Gemeindeverwaltung des Reichsgaues Wien herangetreten mit der Absicht, die Krankenanstalt Goldenes Kreuz zu erwerben. Nachdem der Reichsminister des Innern dem Reichsstatthalter des Reichsgaues Wien am 29. Jänner 1941 mit Zl. V c 9.41/3701 D die entsprechende Genehmigung gewährt hatte, diese Liegenschaft für den Preis von 220.000 Reichsmark zu veräußern, konnte am 27. März 1941 der Kaufvertrag auf Grund der Entschließung des Wiener Bürgermeisters, die bereits am 4. Jänner 1941 erfolgt war, errichtet werden. Stühlinger und Wozelka erwarben je die Hälfte. Der Kaufpreis setzte sich zusammen aus 140.000 Reichsmark für die Realität und 75.000 für die bewegliche Einrichtung. Wie aus dem Kaufvertrag ersichtlich ist, erfolgte die Übergabe der Realität bereits am 14. März 1941 mit Stichtag 16. März. Die Finanzierung des Ankaufes wurde in Zusammenarbeit mit der Kypotheken- und Kreditinstitut A. G. ermöglicht. Es wurde auf der Basis des 13.000fachen Bauwertes vom Friedensbauwert je 500 Kronen für die verbaute Grundfläche der Realitäten Brünnlbad, Fangoheilanstalt und Spital Goldenes Kreuz ein Gesamtwert von 591.070 Reichsmark angenommen, wofür seitens der erwähnten Bank eine Simultanhypothek von 270.000 Reichsmark gewährt wurde. Von dieser Summe wurden 147.890 Reichsmark für den Ankauf verwendet, während der Restbetrag von 72.110 Reichsmark über die Kreditgenossenschaft für Gewerbetreibende Ges.m.b.H. aufgebracht wurde. Die grundbücheriche Einantwortung des Eigentumsrechtes je zur Hälfte für Dr. Wilhelm Wozelka und Dr. Hermann Stühlinger erfolgte mit T.Z. 4832/41, 8. April 1941. Zum Betrieb dieser Anstalten gründeten die beiden Ärzte eine Offene Handelsgesellschaft „Kuranstalt und Sanatoriumsbetrieb Dr. Wilhelm Wozelka und Dr. Hermann Stühlinger“ mit Sitz in Wien. Diese OHG nahm ihre Tätigkeit mit 1. November 1941 auf.

Aufschlussreich ist §12 des Kaufvertrages, da er Bezug auf die ehemaligen Mitglieder des Vereines Goldenes Kreuz nimmt: „Die Käufer verpflichten sich zu ungeteilten Hand, den Mitgliedern des Vereines Goldenes Kreuz, die bis 1938 die Mitgliedsbeiträge bezahlt haben, die diesen satzungsgemäß zustehenden Begünstigungen im bisherigen Umfange weiterhin einzuräumen und die Verkäuferin diesfalls schad- und klaglos zu halten“. Diese Klausel spielte im Rückstellungsverfahren eine nicht unbedeutende Rolle.

Aus den annalistischen Aufzeichnungen der Missionsschwestern „Königin der Apostel“ können recht aufschlussreiche Anekdoten aus dieser schweren Zeit entnommen werden. So heißt es von den neuen Besitzern, dass sie, „obwohl Nationalsozialisten nur mit geistlichen Schwestern arbeiten wollten, daher einen Vertrag mit unseren Schwestern schlossen und sie fest anstellten“. Wohl mussten die Kruzifixe aus den Krankenzimmern verschwinden, es durfte das Taufsakrament nicht mehr gespendet werden, und die Versehgänge waren untersagt. Doch wirkten die Schwestern nahezu ungestört im Stillen: „Mit Dank gegen Gott können wir wohl sagen, daß kaum ein Patient unversehen gestorben ist, der selbst den guten Willen und die Bereitschaft dazu hatte. In aller Stille, ohne die sonst übliche äußere Feierlichtkeit wurde die hl. Kommunion zu den Kranken und Sterbenden getragen. Im Krankenzimmer selbst jedoch konnten fast immer die schönen Vorbereitungen getroffen werden, wie sie für den hohen Besuch des eucharistischen Heilandes würdig und notwendig sind“.

Datei:Betende Schwestern in der Kapelle der Goldenes Kreuz Privatklinik.JPG
Betende Schwestern in der Kapelle der Goldenes Kreuz Privatklinik

Für die geistlichen Schwestern wurde sogar in den ehemaligen Röntgenräumlichkeiten im Erdgeschoss die Klausur eingerichtet, Kardinalerzbischof Dr. Theodor Innitzer konnte am Heiligen Abend 1941 die neue Kapelle und die Schwesternräume einweihen. Am 19. Oktober 1942 hatte, so berichtet die Chronik, „das Goldene Kreuz sogar die große Ehre, Se. Eminenz, unseren Hochw. Herrn Kardinal, als Patient aufnehmen zu dürfen. Se. Eminenz wurde an diesem Tage von Herrn Doz. Dr. Schlander tonsillektomiert. Liebe Mutter Antonia übernahm selbst die Pflege des hohen liebwerten Patienten. Am Operationstag trat eine kleine Komplikation, eine Nachblutung, ein, sodaß die Wunde genäht werden mußte. Doch dann ging der Heilungsverlauf glatt von statten. Am 21. Oktober verließ Eminenz wieder das Spital und begab sich zur Erholung ins Mutterhaus“. Für die Schwestern konnte der Domarchivar Bednar täglich im Goldenen Kreuz die Messe lesen. Das Wirkungsfeld der Schwestern vergrößerte sich: „Auf Ansuchen des Chefarztes, Herrn Stabsarzt Dr. Stühlinger, und sein wiederholtes Drängen hatten sich unsere höheren Vorgesetzten damit einverstanden erklärt, daß unsere Schwestern auch die Pflege im III. Stock auf der Entbindungsstation übernehmen, wo bisher nur weltliche Pflegerinnen tätig waren. Am 6.1.1944 begann Sr. M. Modesta, die als Stationsschwester für diese Abteilung bestimmt wurde, und am 10.1. drei weitere Schwestern dortselbst ihre Tätigkeit“.

Am 10 September 1944 fielen in nächster Nähe des Spitals Bomben, „wodurch das Goldene Kreuz stark erschüttert wurde, fast sämtliche Fensterscheiben einbüßte und Schäden an Mauern, Türen und Fensterstöcken davontrug. An diesem Tag wurden auch viele Verwundete von der Straße hereingebracht, von den Ärzten versorgt und bis zu ihrer Wiederherstellung im Hause verpflegt. Mehrere erlagen ihren Verletzungen“. Schwere Schäden verursachte der Großangriff am 5. November 1944. Es schlugen Sprengbomben im Spitalsgarten ein. Brandbomben setzten die angrenzenden Baracken des Allgemeinen Krankenhauses in Flammen. Auch das gesamte verfügbare Personal des Goldenen Kreuzes wurde bei den Löscharbeiten eingesetzt. Während der Fliegeralarme mussten die Patienten in den Keller transferiert werden. „Als die Fliegerangriffe zunahmen, wurden die Patienten automatisch jeden Tag am frühen Vormittag in den Keller gebracht,… Auch ein provisorischer Entbindungs- bzw. Operationssaal war im Keller eingerichtet worden und viele Entbindungen fanden hier statt“. Gefahr für das Haus brachte auch der Angriff am 12. März 1945, in dessen Verlauf das Haus Lazarettgasse 31 getroffen wurde.

Dramatische Szenen gab es in den letzten Kriegstagen: „Am Karsamstag, das war der 31. März 1945 wurde ein Teil der Patienten samt den Betten in den Keller verlegt, in den folgenden Tagen auch die anderen Patienten und Wöchnerinnen, sodaß am Samstag, den 7. April alle Stöcke geräumt waren und der ganze Spitalsbetrieb sich im Keller abwickelte. Die Sirenen waren verstummt; ununterbrochener Kanonendonner und das Sausen der Granaten verkündeten, daß die Russen vor den Toren Wiens standen. Chefarzt Dr. Stühlinger verabschiedete sich mit Tränen in den Augen und verließ das Haus. Ebenso verschwanden andere Parteiangehörige, wie Chefarzt Dr. Wozelka und der langjährige Operationsdiener und spätere technische Assistent Josef Richter, der während der nationalsozialistischen Verwaltung im Goldenen Kreuz eine große Rolle gespielt hatte“. Er war, wie Zeugenaussagen beim Rückstellungsverfahren erhärten, die graue Eminenz der Anstalt.

Am Nachmittag des 8. April 1945 kamen die ersten russischen Spähtruppen ins Goldene Kreuz. In der Nähe befinden sich Verschanzungen der SS, und es setzten in der folgenden Nacht heftige Schusswechsel ein. Am 9. April früh schlugen Granaten in das an die Kapelle angrenzende Zimmer des 1. Stockes. Der Beschuss forderte zwei Menschenleben. Die Schwestern blieben bis zum 12. April im Keller. Allerdings hatten drei den Mut, sich am 10. April zu Fuß nach Neuwaldegg auf den Weg zu machen, um im Mutterhaus der Kongregation Nachschau zu halten: „Sie trugen die weiße Dienstkleidung und die Rote-Kreuz-Binde am Arm und wurden auf der Straße nicht arg belästigt". Die Patienten konnten am 14. April den Bunker verlassen: „Am Sonntag, den 15. April, begann wieder der normale Betrieb auf den Stockwerken“. Unter der Leitung des Chirurgen Dr. Rappert konnte man erreichen, „daß die Russen das Spital verließen und diese unter den Schutz des Internationalen Roten Kreuzes gestellt wurde“.

Der Wiederaufbau der Gesellschaft[Bearbeiten]

Nach dem Wiedererstehen eines freien und unabhängigen Österreich aus den Trümmern, die der Nationalsozialismus als Erbe hinterlassen hatte, gingen auch die durch den NS-Terror gewaltsam aufgelösten Vereine und Organisationen daran, sich neu zu konstituieren. Noch sollte es allerdings zehn Jahre dauern, bis die zweite Republik in den Vollbesitz ihrer Souveränitätsrechte gelangen sollte. Mit Bescheid der Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit – Bundesministerium für Inneres – vom 27. Dezember 1945, Zl. 56.867-4/45 wurde festgestellt, dass „die Anordnung des Stillhaltekommissärs für Vereine, Organisationen und Verbände, auf Grund welcher die Auflösung des Vereines Goldenes Kreuz mit dem Sitz in Wien verfügt wurde, außer Kraft getreten ist und der genannte Verein sohin seine Tätigkeit gemäß §5, Abs. 1 des Ver. Reorg. Ges. in der Form, in der er sich vor der Einstellung seiner Tätigkeiten befunden hat, wieder beginnen“ kann.

Am 14. April 1946 versammelten sich ehemalige Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuz im Marmorsaal des Niederösterreichischen Landhauses zur ersten Vollversammlung nach der zwangsweisen Auflösung durch die Nazis. Den Vorsitz führte der geschäftsführende Präsident Dr. Julius Lasnicek, der ein düsteres Bild von den Zuständen malte, die er vorgefunden hatte. Im Protokoll kann man lesen: „Das Sekretariat ist mit allem Inventar verschwunden, auch die Mitgliederkartei existiert nicht mehr… Beim Umbruch ist die Gesellschaft aufgelöst worden und alles wurde enteignet. Uns gehört gar nichts… Wir stehen vor einem wirtschaftlichen Trümmerfeld; wir müssen aus den Trümmern neu aufbauen. Eine Wiedergutmachung ist noch nicht da“.

Wie ein Schreiben seines Nachfolgers als Präsident der Gesellschaft, Dr. Josef Schlüsselberger, an den öffentlichen Verwalter des Spitals vom 12. Dezember 1946 zeigt, hatte Lasnicek den Betrag von 24.000 Schilling als Startkapital vom Spital erhalten. Er wurde asl Verrechnungsvorschuss bis zur endgültigen Klärung der Rückstellungsansprüche verbucht: „Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Betrag von S 24.000 als an die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuz gewährtes zinsenfreies Darlehen anzusehen und wird in den Büchern der OHG unter dem Kontotitel Verrechnungsvorschuß an die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuz geführt“.

Dr. Lasnicek übernahm in dieser Vollversammlung definitiv die Präsidentschaft. Gleichzeitig wurde der 1. Vizepräsident aus der Zeit vor 1938, Minister a. D. Edmund Ritter von Gayer zum Ehrenpräsidenten gewählt. Lasnicek gab die Präsidentschaft bereits am 14. November 1946 an Dr. Josef Schlüsselberger, der als 65jähriger zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt worden war, ab. Dieser leitete die Gesellschaft bis zum 13. März 1952 und blieb vom 7. Februar 1953 bis zu seinem Tod am 15. November 1959 Ehrenpräsident.

Schlüsselberger stellte am 27. Mai 1947 den Antrag auf Rückstellung der Liegenschaft Kranken- und Entbindungsanstalt „Goldenes Kreuz“ an die Rückstellungskommission beim Landesgericht für Z. R. S. Wien. Belangte Partei waren die OHG Kuranstalt und Sanatoriumsbetrieb und die beiden Eigentümer Dr. Wozelka, der sich damals im Anhaltelager Pupping bei Linz befand, und Dr. Stühlinger, damals im Anhaltelager Glasenbach bei Saltzburg. In der Sachverhaltsdarstellung führte Schlüsselberger an, dass der Verein auf Grund des bereits erwähnten Bescheides der Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit reaktiviert worden sei.

Dann wird festgestellt: „Die Kranken- und Entbindungsanstalt Goldenes Kreuz“‘ ist im Sinne des §1 des 3. Rückstellungsgesetzes (BGBl. Nr. 54/1947) ein entzogenes Vermögen. Nach dem gleichen Gesetze ist diese Vermögensentziehung nichtig (§3) und erlöschen die auf der entzogenen Vermögenschaft eingetragenen dinglichen Rechte (§10, Abs. 2)“. Dies war besonders wichtig, weil durch den Wegfall der dinglichen Belastung die Trennung der in der OHNG vereinigten Betriebe leicht durchführbar war. Im Übrigen seien die beiden Ärzte Dr. Wozelka und Dr. Stühlinger nicht als redliche Erwerber anzusehen, „denn sie haben das Spital Goldenes Kreuz weit unter dem wirklichen Werte von der Gemeinde Wien gekauft, die ihrerseits das Objekt ohne jedes Entgelt erworben hat“. Bezugnehmend auf die früher geschilderte finanzielle Transaktion beim Ankauf kommt der Antrag zum Schluss: „Jedenfalls haben sie (Dr. Wozelka und Dr. Stühlinger) es verstanden, sich infolge ihrer guten Beziehungen zur NSDAP in den Besitz eines grossen Vermögens zu setzen, ohne auch nur einen Schilling eigenen Vermögens dafür auslegen zu müssen“.

Es wurden drei Anträge gestellt:

  1. Rückstellung der Kranken- und Entbindungsanstalt und grundbücherliche Anmerkung des gestellten Rückstellungsantrages;
  2. Verurteilung der belangten Partei zur Herausgabe der Erträgnisse unter dem Gesichtspunkt, dass sie nicht als redliche Erwerber anzusehen seien;
  3. Für den Fall eines längeren Verfahrens die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, dass der Gesellschaft die Betriebsführung als der rechtmäßigen Eigentümerin

übertragen werde. [2]

In den komplizierten Verfahren, die sich über Jahre hinzogen, wurde von den Antragsgegnern immer wieder in Beschwerden der Standpunkt vertreten, dass eine politische Verfolgung des antragstellenden Vereines nicht vorgelegen sei. Man bestritt überdies, dass die Vermögensentziehung im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme gestanden habe. Den Vereinsmitgliedern sei kein Schaden erwachsen, da sie nur den durch die Vereinssatzungen festgelegten Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfalle besessen hätten. Dieser Anspruch sei durch den schon erwähnten §12 des Kaufvertrages in vollem Umfang aufrecht geblieben.

Die Rückstellungskommission beim Landesgericht für Z. R. S. Wien wies sogar zunächst mit Beschluss vom 8. Oktober 1947 Beschwerde an die Rückstellungsoberkommission unter Hinweis auf die Gesetzwidrigkeit des Beschlusses mit Antrag auf dessen Aufhebung und Feststellung der Zuständigkeit dieser Kommission in der gegenständlichen Rückstellungssache. Auch diese Instanz entschied unter dem Vorsitz von Rat Dr. Ruef gegen die Gesellschaft am 5. Dezember 1947.

Erst der Beschluss des Obersten Rückstellungskommission beim Obersten Gerichtshof hob die beiden erwähnten Beschlüsse auf und verfügte: „Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss und der Beschluss der Rückstellungskommission wird aufgehoben; der Rückstellungskommission wird aufgetragen, über den Antrag auf Rückstellung zu verhandeln und zu entscheiden“. In der Begründung wird dem von Dr. Schlüsselberger vorgebrachten Gesichtspunkt entsprochen: „Juristische Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit wieder erlangt haben, somit auch Vereine, die nach dem Vereinsreorganisationsgesetze reorganisiert wurden, bedürfen daher keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung zur Erhebung von Rückstellungsansprüchen“. Damit war der Weg endlich frei zur erfolgreichen Durchsetzung der Rückstellung.

In einem ersten Teilerkenntnis fällte die Rückstellungskommission am 29. Juni 1948 unter dem Vorsitz von Dr. Lesowski die Entscheidung, dass die Antragsgegner schuldig seien, die Liegenschaft der Krankenanstalt zurückzustellen und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes ob dieser Liegenschaft einzuwilligen. Weiter sei der dazugehörige „fundus instructus“ zu übergeben. Eine Kostenentscheidung werde dem Enderkenntnis vorbehalten. Nach Abweisung der Beschwerde durch die Antragsgegner wurde das Teilerkenntnis am 24. Mai 1949 rechtskräftig und vollstreckbar. Die Oberste Rückstellungskommission hatte mit Beschluss vom 30. April 1949 den Auftrag zur Rückstellung der Liegenschaft mit sämtlichen dazugehörigen fundus instructus bestätigt[3]

Der Beschluss wurde vom Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung gemäß §6 #Abs. 3 des Verwaltergesetzes mit Zuschrift vom 9. Juni 1949 genehmigt. Damit konnte der von der Gesellschaft ermächtigte Hofrat Hugo Barber in der Zeit vom 28. Juni bis 19. Juli 1949 das Inventar vom öffentlichen Verwalter Wilhelm Zeller-Schömig übernehmen.

In einem zweiten Teilerkenntnis stellte die Rückstellungskommission am 21. November 1950 fest, „dass bei der Vermögensübertragung die Regeln des redlichen Verkehres nicht eingehalten wurden“.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnis wurden in den nächsten Jahren zwei Vergleiche geschlossen. Zunächst fand sich die Gemeinde Wien zu einem solchen bereit. Am 27. März 1953 einigte sich die Gesellschaft mit der Gemeinde Wien bei der Rückstellungskommission unter Vorsitz von Dr. Enge auf folgenden Vergleich: „Zur Abdeckung aller wie immer gearteten Ansprüche aus dem Rückstellungsverfahren und der diesem zugrundeliegenden Entziehung von Liegenschaft und Unternehmen in Wien 9., Lazarettgasse 16, verpflichtet sich die Stadt Wien binnen 4 Wochen nach Wirksamwerden des Vergleiches, dem Verein `Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuz` einen Beitrag von S 118.834,16… bei sonstigem Zwange zu bezahlen“. Dieser Vergleich wurde am 27. April 1953 wirksam.

Weitere langwierige Verhandlungen zwischen den Antragstellern: Erben nach den Besitzern des Brünnlbades, der Fangoheilanstalt und des Goldenen Kreuzes einerseits und der Antragsgegner Dr. Wzelka und Dr. Stühlinger fanden durch einen Vergleich, der in der Verhandlung vom 25. Mai 1956 vor der Rückstellungskommission geschlossen wurde, einen Abschluss. Darin verpflichtete sich u.a. die Antragstellerin Marie Goldstern, dem Goldenen Kreuz zu Handen von Herrn Dr. Adolf Kaindl, den Betrag von 70.000,- Schilling zu bezahlen. Damit waren die Forderungen des Goldenen Kreuzes an die Fangoheilanstalt aus der Zeit der OHG abgedeckt. Der Vergleich wurde am 20. Juni 1956 rechtskräftig.

Inzwischen war längst ein Wechsel im Präsidium des Goldenen Kreuzes erfolgt. Seit 13. März 1952 versah Hofrat Dkfm. Heinrich Pawlik die Funktion des Präsidenten, die er bis 1977 versah. Nach diesen 25 Jahren wurde er von Ministerialrat Dr. Walter Kaber abgelöst, der den Verein in das Jubiläumsjahr 1993 hineinführte.

 
Dachausbau der Goldenes Kreuz Privatklinik 2004

Die Entwicklung der Gesellschaft seit der Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Immer deutlicher zeigte sich, dass die Krankenanstalt in der Lazarettgasse das Zentrum des Vereines wurde. Die devastierten Häuser in Bad Hall und in Bad Gleichenberg wurden verkauft, um mit dem Erlös das Spital zu modernisieren. In den Jahren 1963 bis 1965 wurde der erste Erweiterungsbau der Krankenanstalt errichtet. Der Ankauf des Hauses Lazarettgasse 18 im Jahre 1977 sollte die Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Krankenanstalt gewährleisten. So konnte die Gesellschaft mit einem Festakt in den Räumen der Wiener Hofburg leistungsbewusst das 90. Jahr ihres Bestehens im Jahr 1983 feiern. Am 7. Oktober 1993 wurde im Stift Klosterneuburg das 100jährige Bestehen der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze gefeiert. Drei Jahre später wurde die Kranken- und Entbindungsanstalt in "Privatspital Goldenes Kreuz" umbenannt. Mit Ablauf des Jahres beendete der Orden der Missionsschwestern "Königin der Apostel" seine nahezu 80jährige Tätigkeit im Pflegebereich des Spitals.

Literatur[Bearbeiten]

  • 100 Jahre Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze 1893-1993. Wien 1993

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Innenministerium an Statthalterei in Triest vom 9. Oktober 1893
  2. Die Einleitung des Rückstellungsverfahrens wurde grundbücherlich am 19. Juni 1947 mit T. Z. 2022/47 eingetragen.
  3. Zl. 60 RK 258/48-RKv. 104/49
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