Verein für Jugendhilfe
Verein für Jugendhilfe e.V. | |
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Rechtsform | eingetragener Verein |
Gründung | 7. April 1982 |
Sitz | Aachen |
Zweck | Allgemeine Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der Jugendkriminalrechtspflege |
Vorsitz | Ralf Pultar |
Website | www.vereinfuerjugendhilfe-aachen.de |
Der Verein für Jugendhilfe e.V. ist ein gemeinnütziger Eingetragener Verein mit Sitz in Aachen. Er ist überwiegend im Bereich der Jugendkriminalrechtspflege (Betreuungsweisungen, Täteropferfonds) und bei finanziellen Hilfen für einen Personenkreis, der von dem „normalen“ sozialen Netz nicht erfasst wird, tätig. Vorstandsvorsitzender ist Manfred Birmans und Geschäftsführer Hermann Matenaer.
Geschichte[Bearbeiten]
Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Aachen haben den Verein 1982 gegründet, da sie in ihrer Arbeit bei notwendigen finanziellen und persönlichen Hilfen immer wieder an Grenzen stießen. Der Verein wurde als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt und ihm vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit zugesprochen. Somit konnten dem Verein Geldbußen über Gerichtsurteile und Beschlüsse der Staatsanwaltschaft zugesprochen werden. Dies ist die Haupteinnahmequelle des Vereins. Er erhält ansonsten noch einen Zuschuss, zweckgebunden zur Finanzierung von Betreuungen, durch die Stadt Aachen. Der Verein gehört keinem Dachverband an, sondern ist als selbstständiger freier Träger der Jugendhilfe tätig.
Aufgaben[Bearbeiten]
- Täter-Opfer-Ausgleich (Opferfonds) – Der Verein unterstützt mit der Bereitstellung eines Opferfonds die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs der Jugendgerichtshilfe. Nach § 10, Absatz 1, Ziffer 7 Jugendgerichtsgesetz (JGG) kann die Jugendgerichtshilfe Einfluss auf Strafverfahren nehmen, indem sie im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs unter anderem auch die Vereinbarung einer Schadenswiedergutmachung in die Wege leitet. Damit Schadenswiedergutmachungen auch von jungen Menschen geleistet werden können, die keine finanziellen Mittel zur Verfügung haben, stellt der Verein im Rahmen eines Opferfonds Gelder zur Verfügung, mit denen Opfer entschädigt werden können, wenn die Täter eine entsprechende Anzahl Stunden unentgeltlicher gemeinnütziger Tätigkeit verrichtet haben. Das so "erarbeitete" Geld wird dann an die Opfer im Namen des Täters weitergeleitet.
- Betreuungsweisungen – Diese werden vom Verein gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 5 JGG und nach § 30 SGB VIII angeboten. Zielgruppe sind Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) mit erheblichen Defiziten aus allen sozialen Bereichen, die sich auch durch die Begehung mittlerer oder schwerer Straftaten äußern. Betreuungen können auch von Jugendlichen gemeinsam mit ihren Eltern und von Heranwachsenden selbst beantragt werden, wenn dieser Antrag von einer betreuenden Fachkraft befürwortet wird. Die Besonderheiten dieser Art der Betreuung liegen darin, dass die Arbeit von ehrenamtlichen Kräften geleistet wird, die lediglich eine festgesetzte Aufwandsentschädigung erhalten und nicht nach Fachleistungsstunden bezahlt werden. Des Weiteren betreut - von Ausnahmefällen abgesehen - ein Betreuer immer nur einen Klienten. Erwartet werden zwei Kontakte pro Woche. Diese Besonderheiten stellen eine außerordentlich kostengünstige und intensive Form der Betreuung dar, die man bundesweit nicht noch einmal vorfinden wird.
- Einzelfallhilfen – Der Verein will v.a. da unterstützen, wo es keine öffentlichen Förderungen gibt. Antragsberechtigt sind ausschließlich die betreuenden Fachkräfte. Im Rahmen der Gemeinnützigkeit ist jede Form finanzieller Unterstützung möglich, obwohl sich im Laufe der Jahre bestimmte Hilfen hervorgehoben haben: z. B. Starthilfen, Unterstützung bei Klassenfahrten, Fahr- und Monatskarten, Vereinsbeiträge, Schulessen, schulische-, musische- und sportliche Förderung. Hilfesuchende werden in der Regel zu Eigenleistungen herangezogen, so dass meist nur Zuschüsse zu den Leistungen gezahlt werden. Sind andere Vereine oder Institutionen beteiligt, wird eine Mitfinanzierung eingefordert.
Weblinks[Bearbeiten]
- Website
- Valerie Barsig: Verein für Jugendhilfe setzt sich seit 30 Jahren erfolgreich ein. Aachener Zeitung, 17. Dezember 2012