Menschenrechte in Israel

Aus MARJORIE-WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche


Bezüglich der Menschenrechte wird der Staat Israel von Organisationen wie Freedom House als frei eingestuft. Auf einer Skala der politischen Rechte und Freiheitsrechte von 1 (größte Freiheit) bis 7 (geringste Freiheit) wird Israel im Bericht “Freedom in the World 2012” als frei (1) bezüglich politischer Rechte und frei (2) bezüglich Freiheitsrechte eingestuft.[1] Diese Einstufung bezieht sich aber nur auf das Staatsgebiet Israels und nicht auf die zum Teil von Israel kontrollierten Gebiete, diese werden als nicht frei eingestuft.[2] Vor allem die Rechtssituation der Menschen in Judäa und Samaria/Westjordanland ist immer wieder Thema in Politik,[3] der internationalen Presse und unter religiösen Juden wie zum Beispiel den Rabbis for Human Rights, die bei den Menschenrechten eine besondere Aufgabe Israels sehen.[4]

Rechtssystem[Bearbeiten]

Menschenrechte sind dem Menschen aus humanistischer und aufgeklärter Sicht von Natur aus - von Beginn seiner Existenz an mitgegebenen Rechte, trotzdem basiert ihre Umsetzung immer auf dem jeweiligen Rechtssystem eines Landes.

Israel[Bearbeiten]

Der Staat Israel hat noch keine endgültige Verfassung. Die Unabhängigkeitserklärung von 1948 legte die allgemeinen Grundwerte des Staates fest: Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden, soziale und politische Gleichheit ungeachtet der Rasse, Religion oder des Geschlechts, Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur.[5][6] Die Unabhängigkeitserklärung wurde inzwischen durch 11 Grundgesetze ergänzt. Im Jahr 1992 wurden die ersten beiden Grundgesetze beschlossen, die sich mit den Grundrechten seiner Bevölkerung befassen.

Abgesehen von diesem Grundgesetz besteht das israelische Rechtssystem aus den Gesetzen und Verordnungen, welche die Knesset erlässt. Die israelische Rechtsordnung gehört zu den westlichen Rechtssystemen. Sie wird als „gemischtes“ System bezeichnet, weil sie stark durch das angloamerikanische Recht beeinflusst wurde, aber auch Aspekte, die typisch für das bürgerliche Recht römischer Prägung sind, enthält. Zudem sind bestimmte Merkmale des Rechtssystems durch die Tatsache beeinflusst, dass Israel ein jüdischer Staat ist.[7] Die Rechte des Obersten Gerichtshofes in der juristischen Bewertung der Gesetze der Knesset sind beschränkt. Die juristische Interpretation ist auf formelle Probleme wie die Ausführung von Gesetzen und die Gültigkeit untergeordneter Gesetzgebung begrenzt.

Im Dezember 1985 hat Israel das UN-Sekretariat darüber informiert, dass die zwingende Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes nicht weiter akzeptiert werde. So erkannte Israel auch das Urteil des Gerichtshofes zu der Sperranlage 2010 nicht an.[8]

Westjordanland/Judäa und Samaria[Bearbeiten]

Durch das Waffenstillstandsabkommen nach dem Sechstagekrieg erhielt Israel die Kontrolle über einige Gebiete, die es während der Kampfhandlungen erobert hatte. In den seit 1967 durch Israel besetzte Gebiete im Westjordanland, von Israel offiziell als Judäa und Samaria (hebräisch ‏יהודה ושומרוןJehuda we'Schomron) geführt, besteht das Rechtssystem aus einer großen Zahl von Militärverordnungen, welche von den israelischen Streitkräften erlassen und überwacht werden. Im Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen wurde 1995 eine Einteilung des israelisch kontrollierten Gebietes in drei Zonen (A: 18%, B: 20% und C: 62% der Fläche des Westjordanlandes[9]) vorgenommen, in denen die Palästinensische Autonomiebehörde und das israelische Militär jeweils andere Befugnisse haben. Das Abkommen sieht vor, die Gebiete der Zone C, abgesehen von noch zu verhandelnden Ausnahmen, schrittweise in die palästinensische Autonomie zu überführen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden israelischen Siedlungen und Militäreinrichtungen waren von dieser Regelung zunächst ausgeklammert worden. Eine Einigung über den endgültigen Status und die Gebietszuordnung wurde bisher nicht erzielt. Bisher wurden etwa 4% der Zone C an die Palästinenser übergeben und auch in der Zone B hat Israel noch viel rechtlichen Einfluß.[10].

So richten die israelischen Militärgericht noch immer über einen Großteil der Palästinenser im Westjordanland nach den speziellen 1700 Militärverordnungen und unterschiedlichen Gesetzen. Wegen des rechtlichen Status des Gebietes gilt noch immer das jordanische Strafrecht. Diese Gerichte unter der Leitung eines Oberst verhandeln Kapitalverbrechen, Verwaltungsübertretungen und Vergehen nach der Straßenverkehrsordnung. Obwohl in diesen Gebieten eigentlich nur Militärrecht gilt, werden die Militärgerichte nur für Palästinenser eingesetzt.[11] Israelische Siedler, die im selben Gebiet wohnen, kommen immer vor ein ziviles Gericht (meist Bezirksgericht Jerusalem). Für sie glit seit den 1970ern auch das israelische Strafbesetzbuch.[12][13] Ebenso Ausländer und wichtige, internationales Aufsehen erregende Fälle, wie der von Marwan Barghouthi (Bezirksgericht Tel Aviv), weil Militärgerichte abseits der Öffentlichkeit verhandeln.[14]

Laut Berichten der israelischen Menschenrechtsgruppen Yesh Din und B'Tselem enden über 99% der Prozesse mit einem Schuldspruch. Die Verhandlungen finden auf Hebräisch statt, das viele Angeklagte nicht verstehen. Die Gerichte befinden sich in militärischen Sperrgebieten, die für Angehörige schwer zu erreichen sind. Anklage und Urteile werden meist erst durch die Anwälte, die auch kaum Zeit für die Verteidigung ihrer Mandanten bekommen, bekannt. Die durchschnittliche Verhandlungsdauer beträgt nur 2 Minuten. In 95% der Fälle gibt es einen Geständnishandel mit der Anklage, da manchmal die Untersuchungshaft länger dauern würde als die Haftstrafe,[15]

Liberale Verteidigungsrechte[Bearbeiten]

Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit[Bearbeiten]

Recht auf körperliche Unversehrtheit[Bearbeiten]

Israelische Polizei- und Sicherheitskräfte und das Militär misshandeln systematisch und ohne ersichtlichen Grund palästinensische Kinder. Insbesondere werden diese festgehalten, geschlagen und eingesperrt verlautete es in einer neuen Studie von Juristen der Vereinigung „Defense for Children International“ (DCI, Palestine Section).[16]

Schutz vor Folter[Bearbeiten]

Im Jahr 1987 reagierte die israelische Regierung auf die zunehmende Kritik aus dem Ausland an den angewandten Verhörmethoden und setzte eine richterliche Untersuchungskommission unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshof Landau ein. Die Untersuchung bestätigte, dass beispiels­weise Israels geheime Sicherheitspolizei Schin Beth seit vielen Jahren in gesetzwidriger Weise physische oder psychologische Druckmittel eingesetzt hatte, um Personen, die feindlicher terroristischer Aktivi­täten verdächtigt wurden, Geständnisse abzupressen. Es gab die un­terschiedlichsten Methoden, die bei Kindern, Jugendlichen, Heran­wachsenden und Erwachsenen gleichermaßen angewandt wurden. Sie werden mit Elektroschocks und Schlafentzug gequält, bekommen keine ausreichende Nahrung und keine warme Kleidung, dürfen keine sanitären Einrichtungen benutzen oder werden medizinisch nicht versorgt. Und sie werden auch geschlagen und mit Knüppeln, Drähten, Fäusten und Füßen malträtiert.[17]

Die Landau-Kommission fand ferner heraus, dass Schin-Beth-Agenten jahrelang regelmäßig Meineide geleistet hatten, um Verurteilungen zu erreichen. In einem geheimen Zusatz zu dem Bericht empfahl sie, den Einsatz begrenzter und klar definierter „physischer und psychologi­scher Druckmittel“ - die wiederum in einem Geheimpapier erklärt wurden - unter bestimmten Umständen zuzulassen. Die Kommission sprach die Militärgerichte von dem Vorwurf frei, 16 Jahre langvorsätz­lich falsche Aussagen anerkannt zu haben, und empfahl, dass niemand für die in den zurückliegenden 16 Jahren begangenen Folterungen und Brutalitäten, die sie selbst unwiderlegbar nachgewiesen hatte, zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Am 8. November 1987 nahm das israelische Parlament die Empfeh­lungen der Landau-Kommission an.[18] Im Jahr 1992 wurden die Empfeh­lungen der Landau-Kommission von dem obersten Gericht erneut bestätigt.[19]

Freiheitsberaubung[Bearbeiten]

2010 trat eine neue Militärverordnung in Kraft, die es dem Militär ermöglicht jeden, der ohne israelische Genehmigung im Westjordanland lebt, abzuschieben oder bis zu sieben Jahre zu inhaftieren.[20]

Das israelische Militär nahm 2011 den palästinensischen Journalisten Samer Allawi fest. Er ist Redaktionsleiter des Al-Jazeera-Büros in Afghanistan. Er wurde festgenommen, als er seine Familie in der Westbank besuchte, da ihm Kontakte zur Hamas vorgeworfen wurden. Nach einem Monat kam er gegen Zahlung von 1400 Dollar frei.[21] Human Rights Watch kritisierte die Festnahme des Journalisten.[22]

Recht auf Freiheit[Bearbeiten]

Bewegungsfreiheit[Bearbeiten]

Die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit im Westjordanland einschließlich Ostjerusalems, namentlich die Sperrmauer, welche weitgehend innerhalb der Zone C gebaut wurde, Kontrollstellen und andere physische Hindernisse sowie ein immer komplizierteres Genehmigungssystem wirken sich negativ auf die Wirtschaftstätigkeit und die palästinensische Sozialstruktur, Unternehmen und das Wohlergehen der Arbeitnehmer aus. In den Jahren 2009/2010 hat die Regierung Israels einige erleichternde Schritte ergriffen, um in bestimmten Teilen des Westjordanlands die Einschränkungen zu lockern. Dies gilt jedoch nicht für Ostjerusalem, wo die Einschränkungen noch verschärft wurden. Es gilt auch nicht für jene anderen Teile des Westjordanlands, die für die Verhandlungen über den endgültigen Status von strategischer Bedeutung sind. Dies scheint insbesondere für die Randzone zwischen der Sperrmauer und der Waffenstillstandslinie von 1949 (Grüne Linie), für den weiteren Ausbau der Siedlungen und für den überwiegenden Teil der Zone C nach dem Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen zuzutreffen, die den Norden, das Zentrum und den Süden des palästinensischen Gebiets vom Westjordanland, einschließlich des Jordantals nördlich von Jericho, trennt.[23]

Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre[Bearbeiten]

Amnesty International berichtete 2011, dass Israel im Westjordanland einschließlich Ostjerusalem mehr als 1000 Palästinenser vertrieben habe und mehr als 500 Häuser, Wohnungen und Installationen zur Wasserversorgung zerstört habe. Einher geht dieser Trend mit der Verstärkung des israelischen Siedlungsbaus und der Zunahme gewalttätiger Angriffe von Siedlern auf Palästinenser.[24]

Informationsfreiheit[Bearbeiten]

In Israel herrscht dem Gesetz nach grundsätzlich Pressefreiheit. Eine Zensurbehörde befindet darüber, ob bestimmte Medienberichte die Sicherheit Israels gefährden. Gegen Entscheidungen dieser Behörde kann vor Gericht geklagt werden.[25] In der Rangliste der Organisation Reporter ohne Grenzen zur Pressefreiheit im weltweiten Vergleich für 2009 belegt Israel Platz 93 von 175 untersuchten Staaten, jenseits seiner eigenen Grenzen Platz 150.[26] Im April führten israelischer Sicherheitskräfte eine Razzia im Medienzentrum der palästinensischen Al-Quds-Universität in Ost-Jerusalem durch. Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilten dies: „Das ist ein klarer Verstoß gegen internationales Recht.“ „Die israelischen Behörden tun alles, um die Etablierung unabhängiger palästinensischer Medien zu verhindern.“[27]

Recht auf Eigentum[Bearbeiten]

Die Zone C ist wichtig für die agroindustrielle und die allgemeine industrielle Entwicklung sowie für den territorialen Zusammenhang und die Lebensfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates.[9] Der größte Teil des Jordantals fällt in diese Zone. Das israelische Militär erließ auch eine Reihe von Verordnungen (Militärverordnung 58 und 59), durch die das osmanische Landgesetz neu in terpretiert wurde. Den israelischen Militärkommandeuren wurde damit die Befugnis und Stellung des Staates bzw. des Sultans verliehen und hunderttausende Dunums unregistrierten Miri-Landes gingen so in israelischen Besitz über.[28]

Politische und soziale Rechte[Bearbeiten]

Versammlungsfreiheit[Bearbeiten]

Das israelische Militär beschränkt die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Palästinensern in den besetzten Gebieten.[29]

Wahlrecht[Bearbeiten]

Gewählt werden Parteilisten. Die Knesset übernimmt wie jedes andere Parlament Funktionen der Repräsentation, der Gesetzgebung und der Regierungsaufsicht. Außerdem wählt sie den Staatspräsidenten. Wahlberechtigt ist jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. Die Möglichkeit einer Briefwahl besteht nicht. Gewählt werden kann man ab dem 21. Lebensjahr. Seit 1985 ist gesetzlich festgelegt, dass niemand gewählt werden kann, der das Existenzrecht Israels verneint oder rassistische Positionen einnimmt.

Im Bezug auf die palästinensische Parlamentswahl im Januar 2006 wurden Vorwürfe erhoben, Israel hätte Palästinenser an der Ausübung des ihres Wahlrechtes gehindert.[30]

Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung[Bearbeiten]

Die Militärorder 92, am 15. August 1967 erlassen, gesteht der israelischen Armee sämtliche Entscheidungsbefugnisse über alle Angelegenheiten der Wasserversorgung in den besetzten palästinensischen Gebieten zu.[31]

Recht auf Bildung[Bearbeiten]

In rund 70 Prozent der Zone C ist jede palästinensische Bautätigkeit effektiv verboten; das Fehlen von Baugenehmigungen hindert auch die Palästinensischen Behörden daran, angemessene Bildungs-, Gesundheits- und andere Dienste für die palästinensischen Kommunen zur Verfügung zu stellen.[32] Auch werden Kinder immer wieder von Siedlern auf dem Weg zur Schule und in der Schule angegriffen.[33]

Hinweis zu den Quellen und Belegen[Bearbeiten]

Der Nahostkonflikt und alle damit zusammenhängenden Aspekte, wie auch das Thema dieses Artikels, sind weltpolitische Themen, welche immer wieder auf verschiedenen politischen und privaten Ebenen, angefangen beim Weltsicherheitsrat[34] über den deutschen Bundestag[35] bis zur Stammtischrunde, zu zum Teil hitzigen Diskussionen mit teilweise extremen Positionen führt. Eine Lösung des Konfliktes scheiterte trotz wiederholten Bemühungen des Nahost-Quartetts[36] immer wieder an radikalen Strömungen auf beiden Seiten der Konfliktparteien und deren Unterstützern. Mögliche, notwendige Schritte zu einer Zwei-Staaten-Lösung wurden 2003 in der sogenannten Roadmap festgehalten, aber von beiden Seiten nicht ausreichend forciert.[37] Nach einer Theorie steht auch ein mit dem Frieden drohender Identitätsverlust auf beiden Seiten einer baldigen Lösung im Weg. Neben den religiösen und territorialen Aspekten benötigen beide Bevölkerungsgruppen das jeweils andere Feindbild zur eigenen Identitätsbildung.[38]

Vor diesem Hintergrund und auf Grund des historischen Ereignissen in Europa und Rußland im Zusammenhang mit Juden wird eine neutrale Quellenforschung extrem erschwert. Die deutschsprachige Medienberichterstattung ist zum einen von der Angst als Antisemit abgestempelt zu werden[39] geprägt, aber auch zum Teil sehr polarisierende Berichte sind keine Seltheit mehr.[40] Die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel sind eher proisraelisch geprägt.[41][42]

Menschenrechte und ihre Nichtbeachtung durch einen Staat bzw. seine Organe stellt die Legitimation des entsprechenden Staates sowie die freundschaftlichen Beziehungen anderer Staaten zu diesem Staat in Frage, was im Fall des Existenzrechtes von Israel aus den dargelegten Gründen besonders brisant ist. Angesichts der beschriebenen Situation sollten alle Quellen und Belege zur Darlegung der verschiedenen Positionen zu diesem Thema genau geprüft und zweifelsfrei angegeben werden.

Literatur[Bearbeiten]

  • Fania Domb: Israel Yearbook on Human Rights, Volume 42. 1. Auflage. Kluwer Academic Publishers, 2012, ISBN 978-90-04-23183-2.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Israel. Freedom House, , abgerufen am 4. Dezember 2012.
  2. Hochspringen West Bank and Gaza Strip. Freedom House, , abgerufen am 6. Dezember 2012.
  3. Hochspringen Lage der Menschenrechte in Israel und den palästinensischen Gebieten. bundestag.de, 26. Januar 2012, abgerufen am 4. Dezember 2012.
  4. Hochspringen Katharina Ceming: Ernstfall Menschenrechte: Die Würde des Menschen und die Weltreligionen. Kösel, 2011, ISBN 978-3-641-04834-1, S. 52.
  5. Hochspringen hagalil.com: Die Unabhängigkeitserklärung Israels im Originaldokument
  6. Hochspringen israelnet.de: Die Unabhängigkeitserklärung Israels in deutscher Übersetzung mit Abbildung der Unterschriften
  7. Hochspringen Angelika Günzel: Religionsgemeinschaften in Israel: Rechtlicher Grundstrukturen des Verhältnisses von Staat und Religion. 1. Auflage. Mohr Siebeck, 2006, ISBN 978-3-16-148707-1, S. 262.
  8. Hochspringen Internationaler Gerichtshof: Israel wird Urteil gegen Sperranlage ignorieren. Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH, 19. Mai 2010, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  9. Hochspringen nach: 9,0 9,1 Antrag: die Zwei-Staaten-Perspektive für den israelisch-palästinensischen Konflikt zu erhalten, die Entwicklung der C-Gebiete zu fördern und Abrissverfügungen für Solaranlagen zu stoppen. bundestag.de, 13. Juni 2012, abgerufen am 1. Dezember 2012.
  10. Hochspringen Margret Johannsen: Der Nahost-Konflikt. 3. Auflage. Springer, 2011, ISBN 978-3-531-18238-4, S. 39–51.
  11. Hochspringen The Military Courts. No Legal Frontiers, , abgerufen am 5. Dezember 2012.
  12. Hochspringen Chaim Levinson: Court sentences West Bank settler to prison for beating Palestinian minor. Haaretz Daily Newspaper Ltd., 27. März 2011, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  13. Hochspringen Chaim Levinson: Military court president pushing to apply Israeli criminal law in West Bank. Haaretz Daily Newspaper Ltd., 29. November 2012, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  14. Hochspringen John Kifner: Israel Plans Publicized Trial Of Emerging Palestinian Figure. New York Times, 12. Juli 2002, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  15. Hochspringen Report: Israeli military courts automatically convict Palestinians. Yedioth Internet, 1. Juni 2008, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  16. Hochspringen Palestinian Child Political Prisoners: Semi Annual Report 2007. Defence for Children International-Palestine Section, 6. November 2007, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  17. Hochspringen Gerhard Beestermöller, Hauke Brunkhorst: Rückkehr der Folter: Der Rechtsstaat im Zwielicht? C.H.Beck, 2006, ISBN 978-3-406-54112-4, S. 84.
  18. Hochspringen Anja Katarina Weilert: Grundlagen und Grenzen des Folterverbotes in verschiedenen Rechtskreisen. 1. Auflage. Springer, 2008, ISBN 978-3-540-87747-9, S. 262.
  19. Hochspringen Matthias Jähn: Das Strafrecht des Staatsnotstandes. 1. Auflage. Vittorio Klostermann, Frankfurt a. M. 2004, ISBN 978-3-465-03349-3, S. 532–533.
  20. Hochspringen Neue israelische Militärverordnung - Tagesschau. Schweizer Radio und Fernsehen, 13. April 2010, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  21. Hochspringen Samer Allawi, Al-Jazeera Reporter Held By Israel, To Be Released, Huffington Post, 26. September 2011, abgerufen am 16. Dezember 2011
  22. Hochspringen Israel: Charge or Release Al Jazeera Bureau Chief, Human Rights Watch, 24. September 2011, abgerufen am 16. Dezember 2011
  23. Hochspringen Juan Somavia: Die Lage der Arbeitnehmer der besetzten arabischen Gebiete. 1. Auflage. Internationales Arbeitsamt, Genf 2010, ISBN 978–92–2–721875–7(?!), S. 5.
  24. Hochspringen Israel/besetzte Gebiete: Hauszerstörungen und Vertreibungen nehmen weiter zu. Amnesty International, Schweizer Sektion, 14. Dezember 2011, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  25. Hochspringen Christoph Schult: Pressefreiheit – So funktioniert Israels Zensurmaschine. Spiegel Online, 26. April 2010, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  26. Hochspringen Rangliste der Pressefreiheit weltweit 2009. Reporter ohne Grenzen, 20. Oktober 2009, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  27. Hochspringen Illegal action by Israeli authorities shuts down Palestinian media centre. Reporters Without Borders, 4. April 2012, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  28. Hochspringen Saer Ammar: Die Rechtslage der israelischen Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten im Völkerrecht. Logos, Berlin 2011, ISBN 978-3-8325-2945-1, S. 109.
  29. Hochspringen Palästinenser in Haft. Amnesty International Deutschland, 28. November 2012, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  30. Hochspringen Rick Kelly: Palästinensische Wahlen zeigen verbreitete Feindschaft gegen Abbas. World Socialist Web Site, 26. Januar 2006, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  31. Hochspringen Wassernöte - Palästinensern wird der faire Zugang zu Wasserressourcen vorenthalten. Amnesty International, , S. 15, abgerufen am 4. Dezember 2012.
  32. Hochspringen Beate Seel: Ein illegales Dorf in Palästina: Leben in der C-Zone. taz.de, 27. Juli 2010, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  33. Hochspringen Report of the Special Committee to Investigate Israeli Practices Affecting the Human Rights of the Palestinian People and Other Arabs of the Occupied Territories: Israeli settlements in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, and the occupied Syrian Golan (A/67/375). Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR), 18. September 2012, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  34. Hochspringen Weltsicherheitsrat erörtert Israels Angriff auf Hilfsschiffe. China Radio International, 1. Juni 2010, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  35. Hochspringen Die Beschlüsse des Bundestages am 29. und 30. November. bundestag.de, 30. November 2012, abgerufen am 1. Dezember 2012.
  36. Hochspringen Prof. Dr Thomas v. Winter, Christoph G. Klarmann, Claudia Weichel: Das Nahost-Quarett. bundestag.de, 9. März 2007, abgerufen am 4. Dezember 2012.
  37. Hochspringen Margret Johannsen: Der Nahost-Konflikt. 3. Auflage. Springer, 2011, ISBN 978-3-531-18238-4, S. 148 ff.
  38. Hochspringen Dennis Weiter: Feindbildkonstruktionen im Nahostkonflikt: Ursache für das Scheitern der Roadmap 2003? 1. Auflage. Diplomica, 2012, ISBN 978-3-8428-8967-5, S. 67 ff.
  39. Hochspringen Gedicht von Günter Grass: Israel-Kritik von Grass stößt auf Empörung. FOCUS Online, 4. April 2012, abgerufen am 5. Dezember 2012.
  40. Hochspringen Siegfried Jäger, Margarete Jäger: Medienbild Israel: zwischen Solidarität und Antisemitismus. LIT, Münster 2003, ISBN 978-3-8258-6446-0, S. 356–358.
  41. Hochspringen Länderinfos: Israel. auswaertiges-amt.de, , abgerufen am 4. Dezember 2012.
  42. Hochspringen Muriel Asseburg, Jan Busse: Deutschlands Politik gegenüber Israel. Stiftung Wissenschaft und Politik, , abgerufen am 4. Dezember 2012.
Info Sign.svg Dieser Wikipedia-Artikel wurde, gemäß GFDL, CC-by-sa mit der kompletten History importiert.