Waffenkarte

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Eine Waffenkarte ist ein bundeswehrinternes Dokument, das die Zuordnung einer Waffe zu einem einzelnen Soldaten bestätigt. Sie darf nicht mit einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenschein verwechselt werden.

Sinn und Zweck[Bearbeiten]

Ursprünglich behielten Soldaten, die in der Kaserne wohnten, ihre Waffe ständig im Besitz. Dadurch sollte nicht zuletzt die schnelle Einsatzfähigkeit im V-Fall sichergestellt werden. Im Zuge der politischen Entspannung der Achtziger-Jahre wurden sämtliche Waffen in den Waffenkammern verschlossen, um Diebstähle und Missbrauch zu verhindern. Die Waffen werden seitdem ausschließlich auf Befehl (zur Ausbildung oder zum Wachdienst) ausgegeben.

Korrekterweise darf eine Waffe niemals ohne Ausweiskontrolle und Unterschrift ausgehändigt werden. Es wäre jedoch sehr mühsam, wenn hunderte Soldaten jeweils zum Beginn einer Übung so kontrolliert werden müssten. Außerdem soll sichergestellt werden, dass jeder Soldat "seine" Waffe erhält, für die er auf Dauer verantwortlich ist und die er kennt (Stichwort Haltepunkt). So wurde die Waffenkarte eingeführt:

Auführung und Anwendung[Bearbeiten]

Soldaten erhalten die Waffenkarte bedarfsweise beim Eintreffen an einem Standort gegen Unterschrift. Typischerweise ein laminiertes Dokument mit folgenden Daten:

  • Einheit / Kaserne / Standort ("Pionierbataillon 330 / Kurpfalz-Kaserne / Speyer")
  • Typ der Waffe ("Gewehr G36")
  • Interne Nummer der Waffe, nicht zu verwechseln mit der Hersteller-Seriennummer der Waffe. Die Nummer wird von der jeweiligen Einheit auf der Waffe angebracht.
  • Stempel, Unterschrift des Kommandeurs

Bei der Waffenausgabe wird die Karte anstelle der Waffe im Regal abgelegt.

Juristische Definition[Bearbeiten]

Die Waffenkarte begründet keinen Anspruch auf Herausgabe einer Waffe, sondern lediglich auf Herausgabe der jeweils bestimmten Waffe. Die Herausgabe selbst erfolgt nur auf Befehl (Ausbildungs- /Wachdienstplan).

Die Waffenkarte sagt nichts über die Erlaubnis / Befähigung zum Führen einer Waffe. Solche Ausbildungen werden im Schießbuch vermerkt.

Sie ist nicht an eine Person, sondern ausschließlich an eine bestimmte Waffe gebunden.

Für den Soldaten ist die (wiedererhaltene) Waffenkarte der Beleg, dass die Waffe (zum Beispiel nach der letzten Schießübung) in - äußerlich - korrektem Zustand zurückgegeben wurde. Für den Verantwortlichen der Waffenkammer ist sie der Beleg, dass die jeweilige Waffe vorschriftsgemäß an den Inhaber der Waffenkarte ausgehändigt wurde.

Verlust / Missbrauchsgefahr[Bearbeiten]

Kann ein Soldat weder seine Waffe noch die zugehörige Waffenkarte vorweisen, wird geprüft:

  • Waffenkarte in der Waffenkamer ? --> Waffe wurde ausgegeben und ist verschwunden --> Ermittlungsverfahren gegen den Soldaten.
  • Waffe und Karte weder in der Waffenkammer noch beim Soldaten ? --> Ermittlungsverfahren gegen beide.
  • Waffe in der Waffenkammer ? --> Karte ging verloren --> Waffe erhält eine neue interne Nummer, eine neue Waffenkarte wird ausgehändigt. Ermittlungsverfahren bei Verfehlung des Soldaten. Durch die neue Nummer wird sichergestellt, dass ein Finder nicht mangels Personenkontrolle die jeweilige Waffe unrechtmäßig bei der nächsten Gelegenheit in der Waffenkammer abholt.


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