Todesfall Mahmud Azhar

Aus MARJORIE-WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Angriff auf den pakistanischen Student Mahmud Azhar ereignete sich am 7. Januar 1990 auf dem Gelände der Freien Universität Berlin. Der 39-jährige Azhar wurde aus fremdenfeindlichen Gründen vor dem damaligen Institut für Biochemie in Berlin-Lichterfelde angegriffen und schwer verletzt.[1] Am 6. März 1990 starb er infolgedessen an einer Lungenembolie. Der rbb listet Azhar als erstes Opfer rechter Gewalt in Berlin seit dem Mauerfall.[2]

Opfer[Bearbeiten]

Mahmud Azhar (geboren am 20. Februar 1950 in Karatschi, Pakistan) war seit Mitte der 1970er Jahre Student und studentischer Mitarbeiter am Institut für Biochemie der Freien Universität Berlin, welches damals noch seinen Sitz am Ostpreußendamm 111 in Berlin-Lichterfelde hatte.[3] Azhar kam in den 1970er Jahren für sein Studium nach Deutschland und lebte in West-Berlin. Im Mai 1990 hätte er das Studium der Biochemie mit seiner Promotion abgeschlossen. Er wollte danach wieder nach Pakistan zurückkehren, um sein Wissen dort anzuwenden und wieder bei seiner Familie zu leben. In der Nacht auf den 6. März 1990 starb der damals 40-jährige Doktorand im Krankenhaus an einer Lungenembolie, die laut der Obduktionsberichte nachweisbar mit dem Angriff auf ihn zusammenhing.[4]

Angriff[Bearbeiten]

Am 7. Januar 1990 verließ Mahmud Azhar gegen 19 Uhr das Institut für Biochemie und wollte nach Hause gehen. Auf dem Parkplatz des Instituts wurde er von Thomas F. rassistisch beschimpft und körperlich bedroht.[5] Der Angreifer verlangte, einen Ausweis von Azhar zu sehen und beschimpfte ihn mit den Worten:

“Scheiß-Ausländer! Was wollt ihr hier? Deutschland den Deutschen. Ihr habt unsere Arbeitsplätze weggenommen. Ihr sollt verrecken. Dich bringe ich um.” [3]

Azhar suchte Schutz im Institut und verständigte zwei Mal die Polizei, die aber nicht kam. Thomas F. folgte Azhar ins Institut, dort wurde Azhar vom Angreifer zu Boden geschlagen und am Kopf verletzt. Azhar schilderte später dem Anti-Rassismus-Telefon den Tathergang:

„Der Unbekannte griff mich tätlich an. In meiner Gegenwehr zog ich mir eine Zerrung an meinem linken Knie zu. Ich spürte starke Schmerzen im Kniebereich und fiel zu Boden. Der Täter schlug mir mit dem Deckel des Feuerlöschers auf meinen Kopf, so daß ich blutete.“ [5]

Thomas F. riss das Telefonkabel aus der Wand, sodass die Polizei nicht noch ein drittes Mal verständigt werden konnte. In einem späteren Gespräch erklärte Azhar, dass er nicht zurückgeschlagen habe, weil „der Täter ein Deutscher sei“ und er gefürchtet habe, als „Ausländer“ von der Polizei die Schuld zugeschoben zu bekommen und somit vor seiner Promotion aus Deutschland ausgewiesen zu werden.[3]

Ein Taxifahrer, welcher sich zur Tatzeit auf dem Parkplatz vor dem Gebäude befand, sah den Angriff und rief ein drittes Mal die Polizei, die schließlich erschien. Azhar wurde ins Krankenhaus eingeliefert, Thomas F. noch vor Ort festgenommen.[5]

Täter[Bearbeiten]

Der aus der DDR stammende Schreiner Thomas F. war damals 25 Jahre alt. Zum Tatzeitpunkt war er stark alkoholisiert und hatte zwischen 1,8[5] und 2,5[6] Promille im Blut. Nach der Tat wurde er kurzzeitig festgenommen. Nachdem er ausgenüchtert war, gab er an, sich an nichts mehr zu erinnern und wurde daraufhin wieder freigelassen. Laut dem zuständigen Staatsanwalt sei gefährliche Körperverletzung für einen Ersttäter kein ausreichender Grund für eine Untersuchungshaft. Thomas F. setzte sich nach seiner Freilassung nach Ost-Berlin ab und entzog sich so dem Zugriff der West-Berliner Polizei.[4]

Ermittlungen und Gerichtsverfahren[Bearbeiten]

Nachdem Thomas F. sich nach Ost-Berlin absetzen konnte, wurde Mahmud Azhar im Krankenhaus zur Tat befragt. Dort schilderte er den Angriff. Die rassistischen Aussagen verschwieg er zunächst, weil er als Ausländer Angst vor Repressionen hatte. Nachdem Azhar schließlich doch davon berichtete, wurden diese nicht in das offizielle Protokoll der Polizei aufgenommen; dies nach Angaben des Polizisten wegen Zeitdrucks.[4]

Im Krankenhaus erhielt Azhar ein Schreiben der Polizei, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass das Verfahren gegen Thomas F. zur Zeit nicht weiter geführt werden kann, da dieser unauffindbar sei. Azhar wurde darin außerdem gebeten, die Polizei zu informieren, falls er den Aufenthaltsort des Täters kenne.

Im Dezember 1990 fand ein Prozess gegen den Angeklagten Thomas F. statt, der sich über zwei Verhandlungstage erstreckte. F. wurde vom Landgericht Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah keine Beweise für ein rassistisches Tatmotiv und folgte nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge forderte. In der Begründung dazu hieß es: F. hätte Azhar zwar mit „Äußerungen bedacht […], die ausländerfeindlichen Charakter trugen, diese ließen aber nicht den sicheren Schluß zu, daß der Angeklagte ein Rassist sei“.[7] Das Urteil blieb damit noch unter den von der Verteidigung angestrebten maximalen zwei Jahren auf Bewährung.[6]

Gedenken[Bearbeiten]

Nachdem es weder an der FU noch an einer anderen Institution Gedenkveranstaltungen gab, schlossen sich aus Protest verschiedene solidarische und antifaschistische Gruppen, wie die “Pakistanische Studentische Vereinigung”, der “Flüchtlingsrat Berlin”, der “Arbeitskreis Antifa-Info”, der AStA der FU und der Oromo Horn von Afrika Zentrum e.V., einer der ältesten Migrantenvereine Berlins, zum Bündnis “Aktionskomitee Mahmud Azhar” zusammen. Sie organisierten Demos und Mahnwachen sowie einen Nachruf in der “INTERIM”, einer Zeitschrift der autonomen Szene Berlins.

“Wir alle wissen, daß sich die Überfälle auf AusländerInnen besonders seit dem Wahlerfolgen der Reps und dem am 9. November 89 beginnenden Vereinigungstaumels gehäuft haben. So wurden z.B. im letzten Jahr die beiden türkischen Mitbürger Üzüm Sadik und Ufuk Sahin aus rassistischen Motiven heraus ermordet; so ist auch Azhar nur das vorläufig letzte Opfer des beängstigend zunehmenden Ausländerhasses.” [3]

Das Bündnis organisierte auch eine Demonstration, an der am 24. März 1990 über 300 Menschen teilnahmen.

In der breiten Öffentlichkeit erhielt der Fall kaum Aufmerksamkeit. Lediglich die taz berichtete mehrmals über den Vorfall und die Gerichtsverhandlung. Auch in antifaschistischen Informationsblättern und Veröffentlichen wurde der Umgang mit dem Vorfall in der Öffentlichkeit kritisiert:

“Die Hoffnungen auf mehr Freiheit und Freizügigkeit nach der Öffnung der Mauer verwandelten sich für einen Teil der Bevölkerung Berlins in einen Alptraum. Ost-Berlin und Teile West-Berlins sind v. a. für ImmigrantInnen, Flüchtlinge und schwarze Deutsche faktisch zum gesperrten Gebiet geworden. Rassistische Beschimpfungen und tätliche Angriff von Neo-Faschisten und Skinheads und von ganz “normalen” BürgerInnen und die letztliche Mittäterschaft der passiven ZuschauerInnen sind Alltag geworden.”[3]

Die Freie Universität wehrte sich zunächst gegen ein Gedenken und eine Gedenktafel. Sie erstattete lediglich Anzeige gegen den Täter, da dieser beim Angriff den Feuerlöscher zerstört hatte. Am 15. Januar 1991 wurde schließlich eine Gedenktafel im Gebäude angebracht, auf der Mahmud Azhar gedacht wird.[8] Die Tafel ist im Gebäude, nicht davor angebracht. Das Institut ist dort ausgezogen, heute ist im Gebäude eine Firma. Die Gedenktafel ist also nicht mehr offen zugänglich.

Mahmud Azhar ist nicht offiziell als Todesopfer rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, da diese Liste erst ab dem 3. Oktober 1990 geführt wird, der Angriff aber schon vorher passierte. Azhar wird aber an erster Stelle als Opfer rechter Gewalt in der Liste der Amadeu Antonio Stiftung geführt.[9]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Paul Liszt: Ein fast vergessener, rassistischer Mord. In: neues deutschland. 9. Januar 2017, abgerufen am 15. Februar 2019.
  2. Berlin ist auf dem rechten Auge nicht mehr blind. In: rbb. 17. Dezember 2013, abgerufen am 15. Februar 2019.
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Remember Mahmud Azhar! Öffentlichkeitsreferat AStA FU, 26. Mai 2014. Abgerufen am 5. Februar 2019.
  4. 4,0 4,1 4,2 Rochus Görgen: „Wird der Täter überhaupt bestraft?“ In: taz. 25. Juli 1990. Abgerufen am 5. Februar 2019 (taz archiv).
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 Rochus Görgen: Für „Deutschland“ zu Tode geprügelt. In: taz. 14. März 1990. Abgerufen am 5. Februar 2019 (taz archiv).
  6. 6,0 6,1 Rochus Görgen: Mildes Urteil für Überfall auf Azhar. In: taz. 21. Dezember 1990. Abgerufen am 5. Februar 2019 (taz archiv).
  7. Arvid Peschel: Mahmud Azhar stirbt an den Folgen eines rassistischen Angriffs. Der Berlin-Blog vom apabiz e.V., 6. März 1990. Abgerufen am 5. Februar 2019.
  8. Ausländerfeindlicher Angriff auf den pakistanischen Studenten Mahmud Azhar. Freie Universität Berlin, abgerufen am 25. Juni 2019.
  9. Frank Jansen, Heike Kleffner, Johannes Radke, Toralf Staud: Interaktive Karte: Todesopfer rechter Gewalt in Deutschland seit der Wiedervereinigung. In: Der Tagesspiegel. 27. September 2018. Abgerufen am 5. Februar 2019.
Info Sign.svg Dieser Wikipedia-Artikel wurde, gemäß GFDL, CC-by-sa mit der kompletten History importiert.