Theodor Brockmann

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Theodor Brockmann (* 1914) ist ein deutscher Verwaltungsjurist.

Werdegang[Bearbeiten]

Brockmann studierte von 1935 bis 1939 Rechtswissenschaften und schloss mit Promotion ab. Zwischen 1939 und 1944 leistete er Kriegsdienst und absolvierte zudem den juristischen Vorbereitungsdienst. 1944 kam er zur Reichsbahndirektion Münster. Von dort wechselte er 1953 in das Bundesministerium des Innern (BMI).

Er war von 1953 bis 1957 in der Abteilung VII (Personalwirtschaft und Wiedergutmachung) Leiter des Referats VII 1 (Laufbahn- und Ernennungsrecht, internationales und überstaatliches Dienstrecht). Von 1957 bis 1958 war er in der Abteilung II (Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes, Wiedergutmachung) Leiter des Referats II 4, von 1958 bis 1961 in der Abteilung I (Personal-, Haushalts- und Organisationsangelegenheiten) Leiter des Referats Z 1 (Personalangelegenheiten des BMI), 1960 zusätzlich Leiter des (Teil-)Referats Z 2 (Personalangelegenheiten des Bundesamts für Verfassungsschutz), von 1961 bis 1962 Leiter der Abteilung Z (Personal-, Haushalts- und Organisationsangelegenheiten) und von 1963 bis 1974 Leiter der Abteilung II (Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes und bis 1969: Wiedergutmachung). Zugleich war er von 1963 bis 1964 auch Leiter der Unterabteilung II B (Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrecht, Gesetz zu Artikel 113 GG) und 1967 zeitweise auch Leiter der Unterabteilung II W (Wiedergutmachung). 1974 ging er im Rang eines Ministerialdirektors in den Ruhestand.

Er ist Autor eines Kommentars zur Bundeslaufbahnverordnung.

Ehrungen[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

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