Tötungsstation

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Mit dem Begriff Tötungsstation wird in der Tierschutzaktivistenszene eine öffentliche oder private Einrichtung bezeichnet, in der sowohl Straßenhunde und Katzen (Straßentiere) als auch andere unerwünschte Tiere abgegeben und getötet werden, falls sie nicht innerhalb einer gewissen Frist an einen neuen Eigentümer vermittelt werden konnten.

Beschreibung[Bearbeiten]

Der Begriff Tötungsstation ist kein offizieller Begriff. Er wird von vielen Tierschützern verwendet, um öffentliche und private Einrichtungen zu benennen, die Straßentiere und andere unerwünschte Tiere sammeln und töten.[1] Offiziell haben diese Einrichtungen verschiedene landestypische Namen, z. B. in Spanien „Perrera“ (vgl. Anm. 1), übersetzt heißt das in etwa „Zwinger“, in Frankreich „Fourriére animale“ („Hundepension“).[2]

Während in Deutschland und einigen anderen Ländern in der Regel keine herrenlose oder unerwünschte Tiere getötet werden, ist es in vielen Staaten üblich, nicht vermittelbare Tiere nach einer gewissen Frist von einigen Tagen oder Wochen zu töten (vgl. Anm. 1, Anm. 2). Die Verwaltung dieser Tiere liegt in der Regel in der Verantwortung des Staates, der sie entweder selbst übernimmt oder an private Einrichtungen überträgt. Diese Verwaltung geschieht zum Einen im Rahmen des Seuchenschutzes: Straßentiere können oft ansteckende Krankheiten oder Parasiten haben. Um deren Verbreitung unter Mensch und Tier zu verhindern, werden die Tiere gefangen, in Quarantäne genommen und nach einer Karenzzeit, um einen Eigentümer zu ermitteln, getötet und die Kadaver entsprechend den Seuchenschutzgesetzen eines Landes entsorgt, u. a. verbrannt oder zu Tierfutter verarbeitet.[3]

Gleichzeitig werden in diesen Einrichtungen auch Tiere gesammelt und getötet, die von ihren Eigentümern nicht mehr erwünscht sind. Diese Gruppe Tiere ist in europäischen Tötungsstationen in der Mehrheit, da Straßenhunde gerade in Westeuropa selten vorkommen.

Die Unterbringung, Versorgung und Tötung der Tiere in einer Tötungsstation ist, da es sich nicht um Tierheime sondern um Einrichtungen des Seuchenschutzes handelt, nicht artgerecht.[4] Sie sollte bei den Mitgliedsstaaten der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) nach deren Richtlinien erfolgen.[5] Nicht alle Länder gehören der OIE an und haben sich auf diese Richtlinien verpflichtet. Nach Aussagen von Tierschützern werden diese Richtlinien auch in Mitgliedsstaaten oft zum Nachteil der Tiere nicht eingehalten. So werden mehrere Tiere in sehr kleinen Zwingern auf Betonboden ohne Stroh untergebracht. Nahrung und Auslauf ist knapp bemessen und das Töten selbst geschieht, entgegen den Regeln der OIE, ohne Betäubung.[6]

Vorkommen[Bearbeiten]

Einige Staaten in Europa, Russland, viele Staaten der ehemaligen Sowjetunion, Staaten in Südamerika und weitere Länder betreiben Tötungsstationen.

Situation in Europa[Bearbeiten]

Frankreich[Bearbeiten]

In Frankreich werden Straßenhunde in sogenannte Fourriere animale (FA) gebracht. Die FA ist eine öffentliche Einrichtung und wird von den privaten Tierheimen, die von Vereinen betrieben werden, unterschieden. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ist es in Frankreich nicht erlaubt, dass Hunde streunen und die Gemeinden sind verpflichtet FA zu unterhalten. Der Eigentümer eines Hundes hat acht Tage Zeit, seinen Hund dort abzuholen. Nach acht Tagen - nach anderen Quellen (vgl. Anm. 1) schon nach drei Tagen - beschließt der Leiter der FA, ob der Hund einem Tierheim übergeben wird oder getötet wird.

Spanien[Bearbeiten]

In Spanien werden herrenlose oder unerwünschte Hunde und Katzen in sog. Perreras (Tötungsstationen) abgegeben. Diese Perreras sind nicht mit Deutschen Tierheimen zu vergleichen, denn dort werden die Hunde nur eine kurze Zeit (i.d.R. 10 - 20 Tage) gehalten, bevor sie dann euthanasiert werden. Perreras werden entweder privat oder von den Städten betrieben.[7]

Ungarn[Bearbeiten]

Über Tötungsstationen in Ungarn: „Eine Anlage, in der Tiere, in der Regel Streunerhunde, für 2 Wochen aufbewahrt werden. Die Hunde werden nur notdürftigst mit Futter und Wasser versorgt, mancherorts auch gar nicht, um nach Ablauf dieser Frist getötet zu werden. Der Begriff wird zumeist übersetzt mit ‚Hundefängeranlage‘ oder ‚Tötungsstation‘, obwohl dies im Sinne des ungarischen Gesetzgebers definitiv falsch ist. Von der Aufgabenstellung her wäre, zumindest nach ungarischer Rechtsauffassung, Anlage zur Seuchenbekämpfung die korrekte Übersetzung.“[8]

Kritik[Bearbeiten]

Viele Stimmen kritisieren das Töten der Tiere als die schlechteste Lösung eines eventuellen Straßenhundproblems und plädieren stattdessen für die Kastration der Tiere, Maßnahmen, die zu einem Umdenken der Bevölkerung führen und bessere Regulierung von Züchtungen.[9] Die Zustände in den Tötungsstationen selbst werden oft als weder hygienisch noch artgerecht beschrieben (z. B. blanker Betonboden, winzige Zellen). Die Versorgung der Tiere wird als mangelhaft beschrieben.[10] Das Töten selbst entspreche oft in keiner Weise den Vorgaben europäischer oder internationaler Regelwerke (Vgl. Anm. 5, Anm. 6).

Ein großer Teil der Tiere, die in den Tötungsstationen abgegeben werden, sind keine Straßenhunde oder -katzen, sondern Tiere, die von ihren Eigentümern nicht mehr erwünscht sind auf Grund von Alter, veränderten Lebenssituationen oder weil "der Hund ... grösser geworden (ist), als wir dachten!" (vgl. Anm. 2), weil sie nicht dem Zuchtziel entsprechen oder man sie nicht bis zur nächsten Jagdsaison füttern will.[11] In einigen Ländern kommen diese Tiere in Tierheime zur Weitervermittlung [12] oder sie werden über Internetdienste[13], in welchen auch andere gebrauchte Waren verkauft werden, vermittelt.

Ein weiterer oft diskutierter Punkt ist, ob Straßentiere nicht auch das Recht auf Freiheit haben. Nachdem sich die Tiere an das Leben auf der Straße gewöhnt haben, gibt es Stimmen, die kritisieren, wenn Tiere versucht werden wieder einzufangen. Argumente dafür sind, dass sich die Natur Mittels Nahrungsknappheit und anderer Faktoren auch alleine um eine Überpopulation von Straßentieren kümmern könne. [14]

Tierschutz und Tötungsstationen[Bearbeiten]

Es gibt unzählige Vereine und Organisationen, die versuchen Straßenhunde und -katzen durch Vermittlung vor dem Tod in den Tötungsstationen zu bewahren.[15] Sie arbeiten auch daran, die Zustände in den Tötungsstationen zu verbessern, das Bewusstsein für den Tierschutz vor Ort zu fördern oder auch für alternative Lösungen zur Tötung der Tiere.[16] Viele Privatpersonen und Vereine haben vor Ort private Tierheime gegründet, wo Tiere aus den Tötungsstationen geholt, gepflegt und weitervermittelt werden. Vereine unterstützen u. a. Projekte vor Ort (z. B. in der Ukraine[17]), starten eigene Projekte vor Ort (Vgl. Anm 9 und 15) oder bauen Pflegestellen vor Ort auf (z. B. auf Lanzarote[18]).

Kritiker dieser Praxis befürchten, daß der regelmäßige Import von Hunden die Vermittlung von Tieren aus den lokalen Tierheimen erschweren könnte.[19] Außerdem wird oft vermutet, dass viele erfolgreiche Vermittlungen von Straßenhunden einen Markt entstehen lassen oder dass Straßentiere regelrecht "gezüchtet" werden oder auf andere Weise die Not zum Geschäft gemacht wird.[20]

Es werden immer wieder Anfragen im EU-Parlament gestellt, um die Praxis der Tötungen auf EU-Ebene zu unterbinden.[21] Dies ist also Sache der Länder und steht außerhalb der EU-Zuständigkeiten, weshalb auch keine EU-Mittel dafür eingesetzt werden (können).[22]

Liste der Anfragen im EU Parlament[Bearbeiten]

Hier eine Liste über Anfragen im EU-Parlament zum Thema Tötungsstationen und Behandlung von Straßenhunden innerhalb der EU. Die Nummern können unter http://www.europarl.europa.eu/portal/de in der Suchfunktion aufgerufen werden.

E-3774/08 E-0917/09 E-3631/10 E-6744/2010
E-7928/2010 E-004111/2011 E-005087/2011 E-006543/2011
E-007161/2011 E-002062/2012 E-005276-13 E-012022-13

Quellenauswahl[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. vgl. z.B. "Herzlich Willkommen bei Tierheimleben in Not! - Tötungsstation Dombovar"; "Perreras in Spanien"
  2. Vgl. Tötungsstationen in Frankreich
  3. vgl. OIE guidelines on dog population control; zu Tierfutter-Verarbeitung vgl. Anm. 2.
  4. vgl. u.a. Anm. 1, Anm. 2 und Gegen Tierelend in Ungarn - Die Tötungsstation.
  5. Terrestrial Animal Health Code, Chapter 7.6., Killing of animals for disease control purposes. Zur Notwendigkeit von Tötungen vgl. Anm. 3. Generelle Aussagen der OIE über Animal Welfare vgl. OIE's achievements in animal welfare.
  6. Vgl. Parlamentarische Anfrage im EU Parlament E-005087/2011 / Betrifft: 220 Hunde ohne Betäubung in Rumänien getötet; Vgl. Anm 1, Verweis 1, Tötungsstation Dombovar: "Bei Beginn unserer Arbeit in Dombovar war es noch so, daß die Hunde noch mit dem Gift T605 getötet wurden. Dies ist ein Mittel das sämtliche Muskeln lähmt. Der Hund bleibt bei vollem Bewusstsein, kann sich aber nicht mehr bewegen! (...) Durch unsere damalige Helferin vor Ort ... konnte erreicht werden, daß (...), wenn einer der Hunde eingeschläfert werden muss, dies nach der Methode wie in Deutschland geschieht, mit Narkose."
  7. Vgl. Anm 1, "Perreras in Spanien"
  8. Gegen Tierelend in Ungarn - Die Tötungsstation
  9. Vgl. Straßentierprojekt Kiew Deutscher Tierschutzbund eV.
  10. Quo Vadis Auslandstierschutz? | Tierschutz | Planet Hund, Planethund.com
  11. Vgl. Im Blickpunkt Europas: Die Misshandlung der Galgos - Partei Mensch Umwelt Tierschutz
  12. Z.B. die deutschen Tierheime. Tierheime, haustiere-infos.de
  13. z. B. in Norwegen FINN.no - Mulighetenes marked
  14. Straßentiere und das Recht auf Freiheit
  15. Vgl. Tierheime - Tierheimadressen Deutschland und Europa
  16. Vgl. Straßentierprojekt Odessa Deutscher Tierschutzbund eV.
  17. vgl. Projekt 2014/2015 Das kleine Tierheim des Vereins “Rettet das Leben”
  18. vgl. Pflegestelle1
  19. vgl. z. B. Hundeimporte Merkblatt 113 5.2 S. 16 (Pdf 390KB); vgl. [1]
  20. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.: Merkblatt "Hundeimporte aus Süd- und Osteuropa - Hundehandel unter dem Deckmantel des Tierschutzes?" herausgegeben (Titel: "Hundeimporte (113) (Stand: Oktober 2015)") unter Abschnitt 3. Hunde und Katzen - TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz : Merkblätter
  21. Vgl. Anfrage E-007161/2011: "Der Fragesteller hat viele Briefe von besorgten Wählern zur Tötung von streunenden Hunden in Rumänien erhalten. Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass solche Hunde dort systematisch und ohne vorherige Betäubung getötet werden. Kann die Kommission bitte mitteilen, ob sie Schritte zur Lösung der Probleme im Bereich des Tierschutzes in Rumänien eingeleitet hat?" Antwort: "Der Schutz streunender Hunde war bereits Gegenstand der Antworten der Kommission zu den schriftlichen Anfragen E-3631/2010, E-6744/2010, P-7928/2010, E-4111/2011, E-5087/2011 und E-5291/2011(1). Der Umgang mit streunenden Hunden in der EU wird regelmäßig in Korrespondenz mit EU-Bürgern behandelt. Wie zuvor bereits festgestellt, ist die Kommission nicht befugt, in diesem Bereich Maßnahmen zu treffen, da hierfür ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind."
  22. Unter anderem im bkm-Schulprojekt wird der Verdacht erhoben, dass mit EU-Mitteln Tötungen finanziert werden. Die Antworten auf entsprechende Parlamentsanfragen legen nahe, dass dies nicht so ist, weil der Umgang mit Straßentieren oder unerwünschten Tieren keine EU-Sache oder Zuständigkeit, sondern Landessache ist (z.B. http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2013-012022&language=DE und weiterführende Links in der Antwort). Auch über Mittel zur Seuchenbekämpfung werden keine Hundetötungen finanziert. Diese Mittel werden laut dieser Antwort zur Tollwutimpfung von Füchsen verwendet, Hunde stellten kein Problem in diesem Zusammenhang dar, daher werden auch keine Mittel dafür aufgewendet. Nach diesen Aussagen der Eu-Kommission kann man auch sagen, daß, wenn von "Kopfprämien" die Rede ist, dann ist das Praxis der jeweiligen Länder, nichts was durch die EU gefördert/bezahlt ist.
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