Sozialimmobilien
Sozialimmobilien fallen unter die Kategorie der Spezialimmobilien. Sie bezeichnen bebaute und unbebaute Grundstücke mit weitgehend sozialen Funktionen bzw. Zweckmäßigkeiten. Baurechtlich gesehen stellen Sozialimmobilien gem. BauGB §5 Abs. 2 Nr. 2 Gemeinbedarfsflächen dar. Beispiele sind Schulen, Kirchen, Pflegeheime, Sport- und Spielanlagen, Vollzugsanstalten und Kliniken.
Sozialimmobilien umfassen im Kern gemeinnützige Einrichtungen. Häufig wird der Begriff der Sozialimmobilie für Pflege- und Seniorenimmobilien, Gesundheits- und Seniorenimmobilien substitutierend angewendet.
Die Literatur hält keine eindeutige Formulierung vor.
Literatur[Bearbeiten]
- Autor: Marianne Stäb Sozialimmobilien � Darstellung grundlegender Modelle und zentraler Erfolgsfaktoren September 2007, Seite 3
- Autor: Jan Berschneider, Tim Schulte Gesundheits- und Seniorenimmobilien August 2008, Seite 60ff